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Handlungsfeld 2

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

In Handlungsfeld 2 wird aus der grundsätzlichen Ausbildungsentscheidung eine konkret organisierte Ausbildung: Ausbildungsplan, Beteiligungsrechte, Lernortkooperation, Auswahl von Auszubildenden, Berufsausbildungsvertrag und mögliche Ausbildungsabschnitte im Ausland.

Rechtsgrundlage § 3 Abs. 2 AEVO

Lernpfad

Die sechs Kompetenzbereiche des Handlungsfelds 2

Diese Gliederung folgt unmittelbar den sechs Kompetenzen des § 3 Abs. 2 AEVO.

  1. 1
    Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan in die konkrete betriebliche Ausbildung übertragen.
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  2. 2
    Mitwirkung und Mitbestimmung berücksichtigen Betriebsrat, Personalrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung sowie Beteiligungsrechte bei Auswahl, Einstellung, Durchführung und Beendigung.
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  3. 3
    Mit Kooperationspartnern abstimmen Lernortkooperation, Berufsschule, zuständige Stelle, Agentur für Arbeit, Verbund-, Auftrags-, über- und außerbetriebliche Ausbildung.
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  4. 4
    Auszubildende auswählen Anforderungsprofile, Auswahlverfahren, Heterogenität, Inklusion, AGG, Datenschutz, strukturierte Bewertung und Preboarding.
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  5. 5
    Berufsausbildungsvertrag vorbereiten Textform, Pflichtinhalte, Probezeit, Vergütung, Minderjährige, Jugendarbeitsschutz, Eintragung und Kündigung.
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  6. 6
    Ausbildungsabschnitte im Ausland prüfen Ausbildungsziel, Viertel-Regel, Acht-Wochen-Plan, Vertragsbezug, Förderung, Beratung und Kompetenzdokumentation.
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Handlungsfeld 2 vollständig

Alle sechs Kompetenzbereiche des § 3 Abs. 2 AEVO sind jetzt im Lernpfad abgedeckt.

Stand: HF2 6/6 Kapitel.