Handlungsfeld 2
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
In Handlungsfeld 2 wird aus der grundsätzlichen Ausbildungsentscheidung eine konkret organisierte Ausbildung: Ausbildungsplan, Beteiligungsrechte, Lernortkooperation, Auswahl von Auszubildenden, Berufsausbildungsvertrag und mögliche Ausbildungsabschnitte im Ausland.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 AEVO
Lernpfad
Die sechs Kompetenzbereiche des Handlungsfelds 2
Diese Gliederung folgt unmittelbar den sechs Kompetenzen des § 3 Abs. 2 AEVO.
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1
Betrieblichen Ausbildungsplan erstellenLernen
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2
Mitwirkung und Mitbestimmung berücksichtigenLernen
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3
Mit Kooperationspartnern abstimmenLernen
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4
Auszubildende auswählenLernen
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5
Berufsausbildungsvertrag vorbereitenLernen
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6
Ausbildungsabschnitte im Ausland prüfenLernen
Handlungsfeld 2 vollständig
Alle sechs Kompetenzbereiche des § 3 Abs. 2 AEVO sind jetzt im Lernpfad abgedeckt.
Stand: HF2 6/6 Kapitel.