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HF2 · Kapitel 1

Den betrieblichen Ausbildungsplan erstellen

Die Ausbildungsordnung gibt den verbindlichen Rahmen vor. Der betriebliche Ausbildungsplan übersetzt diesen Rahmen in die Realität eines konkreten Betriebs: Welche Inhalte werden wann, wo, durch wen und anhand welcher realen Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt?

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

Handlungsfeld 2 beginnt mit der Fähigkeit, auf Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen.

Dieser soll sich insbesondere an den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientieren.

Der aktuelle Rahmenplan konkretisiert diese Kompetenz: Ausbildungsrahmenplan und betriebliche Arbeitsprozesse sind miteinander zu verbinden; betriebliche Anforderungen, individuelle Lernvoraussetzungen, unterschiedliche Lernorte und organisatorische Rahmenbedingungen sollen berücksichtigt werden.

Grundlage

Von der Ausbildungsordnung zum betrieblichen Ausbildungsplan

Eine Ausbildungsordnung enthält für einen Ausbildungsberuf verbindliche Vorgaben. Zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteilen gehört unter anderem der Ausbildungsrahmenplan.

Das BBiG beschreibt diesen als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der zu vermittelnden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Rechtsgrundlage § 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG
Merksatz:
Ausbildungsrahmenplan = bundeseinheitlicher Rahmen des Berufs.
Betrieblicher Ausbildungsplan = konkrete Umsetzung dieses Rahmens im einzelnen Ausbildungsbetrieb.

Abgrenzung

Vier Pläne und Dokumente, die nicht verwechselt werden sollten

Ausbildungsordnung

Rechtsverordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf. Sie enthält unter anderem Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.

Ausbildungsrahmenplan

Bestandteil der Ausbildungsordnung. Er strukturiert die zu vermittelnden Inhalte sachlich und zeitlich.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Überträgt die verbindlichen Vorgaben auf die konkreten betrieblichen Arbeitsprozesse, Abteilungen, Ausbildungsplätze und Zeiträume.

Rahmenlehrplan

Betrifft den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule und ist deshalb nicht mit dem betrieblichen Ausbildungsrahmenplan gleichzusetzen.

Typische Prüfungsfalle

Der betriebliche Ausbildungsplan ist nicht einfach eine unveränderte Kopie des Ausbildungsrahmenplans.

Seine Aufgabe besteht gerade darin, die übergeordneten Vorgaben in die konkrete betriebliche Ausbildung zu übertragen.

Gesetzliche Pflicht

Ausbildung muss planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert sein

§ 14 BBiG verpflichtet den Ausbildenden dazu, die Berufsausbildung so zu organisieren, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.

Die Ausbildung muss dafür planmäßig sowie zeitlich und sachlich gegliedert durchgeführt werden.

Planung ist mehr als Terminverwaltung

Ein Plan, der lediglich festlegt, in welchem Monat ein Auszubildender in welcher Abteilung sitzt, ist pädagogisch noch nicht vollständig.

Entscheidend ist auch, welche Kompetenzen durch welche betrieblichen Tätigkeiten erworben werden sollen.

Aufbau

Was sollte ein betrieblicher Ausbildungsplan beantworten?

Was?

Welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Berufsbildpositionen sollen vermittelt werden?

Wann?

In welchem Ausbildungsabschnitt und über welchen Zeitraum sollen die Inhalte erarbeitet werden?

Wo?

An welchem Arbeitsplatz, in welcher Abteilung oder an welchem externen Lernort findet die Ausbildung statt?

Womit?

Welche realen Arbeitsaufträge, Geschäftsprozesse, Systeme oder Projekte eignen sich für die Kompetenzentwicklung?

Mit wem?

Wer trägt die Verantwortung und welche Fachkräfte wirken an dem Ausbildungsabschnitt mit?

Wie prüfen?

Woran wird erkannt, ob die vorgesehenen Kompetenzen tatsächlich aufgebaut wurden?

Diese Struktur ist eine didaktische Operationalisierung. Das BBiG schreibt kein universelles Tabellenlayout für betriebliche Ausbildungspläne vor.

Arbeitsprozesse

Nicht abstrakte Listen, sondern berufstypische Prozesse

Die AEVO verlangt ausdrücklich, dass sich der betriebliche Ausbildungsplan insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert.

Lerninhalte sollten deshalb möglichst mit realen, für den Beruf relevanten Tätigkeiten verbunden werden.

Beispiel IT

Statt lediglich „Netzwerktechnik – 4 Wochen“ einzutragen, kann ein Ausbildungsabschnitt beispielsweise an einem vollständigen betrieblichen Prozess ausgerichtet werden:

Kundenanforderung analysieren → technische Lösung planen → System vorbereiten → konfigurieren → testen → dokumentieren → Ergebnis mit dem Kunden abstimmen.

Die konkrete Zuordnung muss natürlich zur jeweils geltenden Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufs passen.

Praxis

Vom Ausbildungsrahmenplan zur betrieblichen Tätigkeit

Fiktives Planungsbeispiel

Fiktiver Ausbildungsbetrieb

Im Ausbildungsrahmenplan eines gewählten Ausbildungsberufs ist eine bestimmte berufliche Kompetenz vorgesehen.

Der Ausbilder sucht nun einen betrieblichen Prozess, in dem diese Kompetenz tatsächlich erworben werden kann.

Im Unternehmen eignet sich dafür ein regelmäßig vorkommender Kundenauftrag.

Der Ausbildungsplan ordnet deshalb nicht nur einen Zeitraum zu, sondern beschreibt zusätzlich:

  • den Bezug zur Berufsbildposition,
  • den betrieblichen Auftrag,
  • den Ausbildungszeitraum,
  • den Lern- beziehungsweise Arbeitsplatz,
  • die beteiligte Fachkraft,
  • den vorgesehenen Lernfortschritt.

Individuelle Voraussetzungen

Der Plan ist strukturiert – aber nicht unflexibel

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan verlangt, individuelle Lernvoraussetzungen bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans zu berücksichtigen.

Unterschiedliche Vorerfahrungen können deshalb Einfluss auf Reihenfolge, Unterstützung, Übungsumfang oder Komplexität konkreter Lernaufgaben haben.

Individualisierung bedeutet nicht Beliebigkeit

Verbindliche Ausbildungsinhalte dürfen nicht deshalb ersatzlos gestrichen werden, weil ein Auszubildender sie schwieriger findet.

Angepasst werden können beispielsweise Lernweg, Unterstützung und zeitliche Gestaltung – das Ausbildungsziel bleibt maßgeblich.

Mehrere Lernorte

Auch externe Ausbildungsabschnitte gehören in die Planung

Ein betrieblicher Ausbildungsplan kann mehrere Lernorte berücksichtigen.

Betrieb

Abteilungen, Arbeitsplätze, Ausbildungswerkstatt, Ausbildungsbüro, Lerninseln oder mobile Arbeitsformen.

Berufsschule

Die zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem zweiten zentralen Lernort ist bei der Ausbildungsplanung zu berücksichtigen.

Überbetriebliche Lernorte

Vorgesehene überbetriebliche Ausbildungsabschnitte müssen zeitlich in die Gesamtplanung integriert werden.

Kooperationspartner

Werden Inhalte in einem anderen Betrieb vermittelt, muss auch dieser Ausbildungsabschnitt planmäßig eingebunden werden.

Teilzeit

Teilzeit verändert die zeitliche Ausbildungsplanung

Berufsausbildung kann nach § 7a BBiG in Teilzeit durchgeführt werden. Dabei wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für die gesamte Ausbildung oder einen bestimmten Zeitraum vertraglich reduziert.

Die Reduzierung darf höchstens 50 Prozent betragen. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich grundsätzlich entsprechend, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer.

Rechtsgrundlage § 7a BBiG
Planungsfolge:
Weniger Ausbildungszeit pro Tag oder Woche bedeutet nicht, dass Ausbildungsinhalte einfach reduziert werden. Der zeitliche Ausbildungsplan muss entsprechend angepasst werden.

Verkürzung und Verlängerung

Auch die individuelle Ausbildungsdauer kann den Plan verändern

Verkürzung

Auf gemeinsamen Antrag von Auszubildendem und Ausbildendem muss die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreicht wird.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungsdauer verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Rechtsgrundlage § 8 BBiG

Verkürzung ≠ Ausbildungsinhalte streichen

Eine verkürzte Ausbildungsdauer verändert den verfügbaren Zeitrahmen. Das Ausbildungsziel des anerkannten Ausbildungsberufs bleibt jedoch maßgeblich.

Standardberufsbildpositionen

Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Recht und Sicherheit mitplanen

Seit dem 1. August 2021 enthalten neu geregelte und modernisierte Ausbildungsberufe vier modernisierte Standardberufsbildpositionen.

Organisation, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Digitalisierte Arbeitswelt

Diese berufsübergreifenden Kompetenzen sollen integrativ mit den berufsspezifischen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.

Rechtsstand des konkreten Berufs prüfen

Die modernisierten Positionen gelten verbindlich für Ausbildungsordnungen, die seit dem 1. August 2021 neu oder modernisiert in Kraft getreten sind.

Bei älteren Ausbildungsordnungen ist deshalb die konkrete geltende Ordnung zu prüfen; das BIBB empfiehlt die modernisierten Standards auch dort für die Ausbildungspraxis.

Kontrolle

Ein Ausbildungsplan ist ein Steuerungsinstrument

Der Plan sollte nicht zu Ausbildungsbeginn erstellt und anschließend ungeprüft abgelegt werden.

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan verlangt ausdrücklich, die Umsetzung zu überwachen und den Ausbildungsplan gegebenenfalls anzupassen.

Gründe für Anpassungen können beispielsweise sein:

  • veränderte betriebliche Abläufe,
  • Verschiebung geeigneter Arbeitsaufträge,
  • Änderungen externer Ausbildungsabschnitte,
  • individuell abweichender Lernfortschritt,
  • Krankheitszeiten oder andere Ausfallzeiten,
  • Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer.

Anpassen ≠ Ausbildungsziel verändern

Ein betrieblicher Plan darf flexibel auf reale Bedingungen reagieren. Verbindliche Ausbildungsziele dürfen dabei jedoch nicht willkürlich entfallen.

Praxisfall

Ein Jahresplan nach Abteilungen reicht noch nicht

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Fiktiver Handelsbetrieb

Der Ausbildungsleiter entwirft für eine neue Auszubildende folgenden Plan:

„Monate 1–3 Einkauf, Monate 4–7 Vertrieb, Monate 8–12 Buchhaltung.“

Diese Übersicht kann ein Teil der Planung sein, reicht als belastbarer betrieblicher Ausbildungsplan aber noch nicht aus.

Es fehlt insbesondere die nachvollziehbare Verbindung zwischen den verbindlichen Ausbildungsinhalten und den konkreten Arbeits- und Geschäftsprozessen der Abteilungen.

Der Plan sollte deshalb beispielsweise ergänzen, welche Berufsbildpositionen in welchem Prozess, an welchem Lernort und durch welche beteiligten Personen vermittelt werden.

Argumentationsprüfung

„Der Azubi war drei Monate im Einkauf“ beweist allein noch nicht, dass die für diesen Abschnitt vorgesehenen Kompetenzen tatsächlich vermittelt wurden.

Aufenthaltsdauer ist daher nicht dasselbe wie Kompetenzerwerb.

Berufsgruppen-Transfer

Die Planungslogik bleibt gleich – die Prozesse unterscheiden sich

IT

Ausbildungsinhalte können beispielsweise mit Kundenprojekten, Supportprozessen, Systembereitstellung oder Softwareentwicklung verbunden werden.

Kaufmännisch

Einkauf, Verkauf, Auftragsabwicklung, Rechnungswesen und Kundenkommunikation können reale Lernprozesse bilden.

Technik

Fertigung, Montage, Wartung, Qualitätssicherung und Fehlersuche können Ausbildungsabschnitte strukturieren.

Logistik

Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Versand und Bestandskontrolle können mit den Ausbildungsinhalten verknüpft werden.

Prüfungsfallen

Diese Unterschiede sollten sicher sitzen

Ausbildungsrahmenplan ≠ betrieblicher Ausbildungsplan

Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil der Ausbildungsordnung. Der betriebliche Ausbildungsplan überträgt ihn auf den konkreten Betrieb.

Abteilungsplan ≠ vollständiger Ausbildungsplan

Aufenthaltszeiten allein zeigen noch nicht, welche Kompetenzen erworben werden sollen.

Teilzeit ≠ weniger Ausbildungsziel

Reduzierte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit erfordert eine angepasste Zeitplanung, nicht das beliebige Streichen vorgeschriebener Inhalte.

Verkürzung ≠ freie Inhaltskürzung

Auch bei einer verkürzten Dauer muss zu erwarten sein, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

Plan ≠ unveränderliches Dokument

Die Umsetzung muss überwacht werden. Sachgerechte Anpassungen während der Ausbildung können erforderlich sein.

Arbeitsauftrag ≠ automatisch Lernauftrag

Ein realer Auftrag wird erst dann zum geeigneten Ausbildungselement, wenn er mit den zu entwickelnden beruflichen Kompetenzen verbunden wird.

Selbsttest

Selbsttest: Betrieblicher Ausbildungsplan

Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.

1 Worauf ist der betriebliche Ausbildungsplan nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 AEVO aufzubauen?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Was ist der Ausbildungsrahmenplan nach § 5 BBiG?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

3 Welche Aussage beschreibt den betrieblichen Ausbildungsplan am besten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

4 Welche Aspekte sollen nach dem aktuellen AEVO-Rahmenplan bei der betrieblichen Ausbildungsplanung berücksichtigt werden?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

5 Eine Auszubildende absolviert ihre Berufsausbildung in Teilzeit. Welche Aussage ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

6 Wann ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 BBiG vorgesehen?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Ein Ausbildungsplan nennt nur: drei Monate Einkauf, drei Monate Vertrieb, drei Monate Buchhaltung. Was fehlt für eine belastbare Ausbildungsplanung insbesondere?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

8 Welche vier modernisierten Standardberufsbildpositionen nennt das BIBB für seit August 2021 neu geregelte oder modernisierte Ausbildungsberufe?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

Primär- und Fachquellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

AEVO Handlungsfeld 2.1

Rechtliche Kompetenzbeschreibung für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans.

§ 3 Abs. 2 Nr. 1 AEVO →

Ausbildungsordnung

Gesetzliche Bestandteile einer Ausbildungsordnung, insbesondere Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan.

§ 5 BBiG →

Planmäßige Ausbildung

Pflichten des Ausbildenden zur sachlich und zeitlich gegliederten Durchführung.

§ 14 BBiG →