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SemaTrain Fachinformatiker LF1–LF3 vollständig · LF4 im Aufbau

LF2 · Analysieren

LF2.3 – Normen, Kennzeichnungen und Sicherheit berücksichtigen

Produktkennzeichnungen fachlich einordnen und Sicherheitsanforderungen nachvollziehbar dokumentieren.

Lernfeld 2 · Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten

Curriculum-Faden

Diese Teilkompetenz bauen Sie hier auf

Handlungsphase: Analysieren

Für den Arbeitsplatz relevante technische, sicherheitsbezogene und regulatorische Anforderungen erkennen und in die Planung einbeziehen.

Baut auf

Anforderungsliste aus LF2.2.

Bereitet vor

LF2.4 vergleicht konkrete Produktinformationen.

Bewusste Abgrenzung dieser Lektion

Keine umfassende Normenkunde; nur Anforderungen mit unmittelbarem Bezug zur Arbeitsplatzplanung.

Curriculumquelle: KMK-Rahmenlehrplan Fachinformatiker, Lernfeld 2

Berufliche Ausgangssituation

Für das fiktive K-27 Medienbüro liegt inzwischen eine strukturierte Anforderungsliste vor.

Bei einer ersten Marktrecherche tauchen unterschiedliche Aussagen auf:

  • „CE-gekennzeichnet“,
  • „GS – Geprüfte Sicherheit“,
  • „nach europäischen Standards“,
  • „EU-zertifiziert“,
  • verschiedene weitere Prüf- und Werbezeichen.

Bevor diese Angaben als Auswahlkriterien verwendet werden, müssen Sie verstehen, was sie tatsächlich aussagen und was nicht.

Was verlangt das Lernfeld?

Lernfeld 2 verlangt, bei der Arbeitsplatzplanung relevante Normen und Vorschriften sowie Zertifikate und Kennzeichnungen für Betrieb und Sicherheit elektrischer Geräte und Komponenten zu berücksichtigen.

Für Fachinformatiker wichtig: In dieser Lernetappe geht es darum, Produktanforderungen und Kennzeichnungen bei Auswahl und Beschaffung fachlich einzuordnen. Es geht nicht darum, elektrische Installationen, Messungen oder Reparaturen selbst durchzuführen.

Vier Dinge sauber auseinanderhalten

Rechtsvorschrift

Eine Rechtsvorschrift kann verbindliche Anforderungen an Produkte oder Wirtschaftsakteure festlegen.

Technische Norm

Eine Norm beschreibt technische Regeln oder Spezifikationen. Ihre rechtliche Wirkung hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab.

Konformitätskennzeichnung

Eine Kennzeichnung kann anzeigen, dass für ein Produkt bestimmte rechtliche Konformitätsanforderungen berücksichtigt wurden.

Prüfzeichen

Ein Prüfzeichen kann auf eine Prüfung nach bestimmten Kriterien hinweisen. Aussage und Vergabeverfahren müssen für das jeweilige Zeichen betrachtet werden.

Merksatz: Gesetz, Norm, CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen sind nicht dasselbe.

CE richtig verstehen

Die CE-Kennzeichnung ist eine europäische Konformitätskennzeichnung.

Der Hersteller beziehungsweise ein entsprechend verantwortlicher Wirtschaftsakteur muss zunächst feststellen, welche EU-Vorschriften für das konkrete Produkt gelten und die dafür vorgesehenen Konformitätsschritte durchführen.

Dazu können – abhängig von der anwendbaren Produktvorschrift – unter anderem gehören:

  • die Ermittlung der relevanten Anforderungen,
  • eine Konformitätsbewertung,
  • technische Dokumentation,
  • die EU-Konformitätserklärung,
  • das Anbringen der CE-Kennzeichnung.
CE bedeutet nicht: „Dieses Produkt wurde von einer zentralen EU-Behörde als besonders hochwertig ausgezeichnet.“

Auch eine unabhängige Drittstellenprüfung ist nicht bei jedem CE-gekennzeichneten Produkt automatisch Bestandteil des Verfahrens. Das hängt von der jeweils anwendbaren Produktvorschrift und dem vorgesehenen Konformitätsverfahren ab.

CE ist kein allgemeines Qualitätssiegel

Aus einer CE-Kennzeichnung lässt sich nicht automatisch ableiten, dass ein Produkt:

  • besonders schnell ist,
  • besonders langlebig ist,
  • für den konkreten Kundenbedarf geeignet ist,
  • das beste Preis-Leistungs-Verhältnis besitzt.

Diese Fragen werden weiterhin anhand der Anforderungen aus LF2.2 und der späteren Produktvergleiche beantwortet.

Beispiel: Zwei Monitore können beide ordnungsgemäß CE-gekennzeichnet sein und sich trotzdem erheblich bei Anschlüssen, Auflösung, Ergonomie, Energiebedarf, Garantie oder Preis unterscheiden.

GS und CE sind nicht dasselbe

CE

  • europäische Konformitätskennzeichnung,
  • bezieht sich auf anwendbare EU-Harmonisierungsvorschriften,
  • Hersteller trägt Verantwortung für das vorgesehene Konformitätsverfahren,
  • keine allgemeine Aussage über Leistung oder Produktqualität.

GS

  • steht für „Geprüfte Sicherheit“,
  • in Deutschland gesetzlich geregelt,
  • freiwilliges Prüfzeichen,
  • Zuerkennung durch eine GS-Stelle nach Prüfung der sicherheitsbezogenen Voraussetzungen,
  • ebenfalls kein allgemeines Qualitäts- oder Leistungssiegel.

Welche EU-Vorschrift gilt?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal nur anhand des Begriffs „IT-Gerät“ beantworten.

Produktvorschriften besitzen jeweils einen bestimmten Geltungsbereich.

Beispiel: Niederspannungsrichtlinie

Die Richtlinie 2014/35/EU betrifft elektrische Betriebsmittel, die für bestimmte Spannungsbereiche vorgesehen sind.

Der Geltungsbereich umfasst grundsätzlich elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung von 50 bis 1.000 Volt Wechselspannung beziehungsweise 75 bis 1.500 Volt Gleichspannung, vorbehaltlich der in der Richtlinie genannten Ausnahmen.

Beispiel: EMV-Richtlinie

Die Richtlinie 2014/30/EU behandelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln in ihrem Geltungsbereich.

Wichtig: Diese beiden Richtlinien sind Beispiele. Für ein konkretes Produkt muss jeweils geprüft werden, welche europäischen Produktvorschriften tatsächlich anwendbar sind.

Welche Rolle spielen technische Normen?

Technische Normen können Anforderungen konkretisieren und beispielsweise Prüfverfahren, Eigenschaften oder technische Sicherheitsanforderungen beschreiben.

Dabei gilt:

  • Eine Norm ist nicht allein deshalb ein Gesetz, weil sie technische Regeln enthält.
  • Rechtsvorschriften können Normen oder harmonisierte Normen in einen bestimmten rechtlichen Zusammenhang einordnen.
  • Für die Produktauswahl muss immer geklärt werden, welche technische und rechtliche Bedeutung eine genannte Norm im konkreten Fall besitzt.
SemaTrain-Grundsatz: Wir reproduzieren keine geschützten Normtexte. Für Lernziele verwenden wir die erforderliche fachliche Einordnung und verweisen bei Bedarf auf amtliche Fundstellen beziehungsweise zuständige Normgeber.

Was sollten Sie bei Produktangaben prüfen?

Für eine Beschaffungsentscheidung können unter anderem folgende Fragen sinnvoll sein:

  • Ist das Produkt eindeutig identifizierbar?
  • Wer ist Hersteller beziehungsweise verantwortlicher Wirtschaftsakteur?
  • Welche Kennzeichnungen sind vorhanden und welche Aussage besitzen sie?
  • Ist eine erforderliche EU-Konformitätserklärung verfügbar beziehungsweise nachvollziehbar?
  • Welche Produktvorschriften werden darin genannt?
  • Sind erforderliche Sicherheits- und Benutzerinformationen vorhanden?
  • Passt das Produkt weiterhin zu den fachlichen Anforderungen aus LF2.2?

Typischer Denkfehler

„Auf dem Produkt sind viele Prüfzeichen. Deshalb ist es automatisch die beste Lösung.“

Kennzeichnungen und Prüfzeichen beantworten nur die Fragen, für die sie tatsächlich stehen.

Sie ersetzen weder die technische Anforderungsliste noch den späteren Vergleich von Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Ergonomie und Nachhaltigkeit.

Sicherheitsauffälligkeiten richtig behandeln

Bei sichtbaren Beschädigungen, widersprüchlichen Angaben oder anderen Sicherheitsauffälligkeiten sollte ein elektrisches Gerät nicht einfach ungeprüft in Betrieb genommen werden.

Eine fachlich saubere Vorgehensweise ist:

  1. Auffälligkeit feststellen,
  2. Gerät zunächst nicht ungeprüft einsetzen,
  3. Auffälligkeit dokumentieren,
  4. betriebliche Zuständigkeit klären,
  5. gegebenenfalls eine entsprechend qualifizierte Stelle einbeziehen.
Abgrenzung: Elektrische Messungen, Arbeiten an Netzspannung, das Öffnen von Netzteilen oder eigenmächtige Elektroreparaturen sind nicht Lernziel dieser Fachinformatiker-Lektion.

Praxisfall: Drei Produktangaben beurteilen

Für K-27 finden Sie bei einer Marktrecherche folgende fiktive Angaben:

Angebot A

„Offiziell EU-CE-zertifiziert.“

Weitere Informationen zur Konformität sind auf der Produktseite nicht erkennbar.

Angebot B

CE-Kennzeichnung vorhanden. Der Hersteller stellt eine EU-Konformitätserklärung mit Angaben zu den für das Produkt angewendeten EU-Vorschriften bereit.

Angebot C

CE-Kennzeichnung vorhanden. Zusätzlich wird ein GS-Zeichen mit erkennbarer GS-Stelle angegeben.

Ihre Aufgabe: Erklären Sie für jedes Angebot, welche Aussagen fachlich belastbar sind, welche noch geprüft werden sollten und was daraus nicht über Leistung, Wirtschaftlichkeit oder Eignung für K-27 geschlossen werden kann.

Ergebnis für die Anforderungsliste

LF2.3 ergänzt die bisherige Anforderungsliste um eine weitere Perspektive:

Produktanforderung Was muss fachlich erfüllt werden?
Relevante Vorgabe Welche rechtliche oder technische Vorgabe ist relevant?
Nachweis / Kennzeichnung Wie wird die Aussage nachvollziehbar?
Offener Prüfpunkt Was muss vor der Auswahl noch geklärt werden?

TRANSFER

Transfer

Ein Lieferant schreibt:

„Unser Monitor trägt CE und ist deshalb nachweislich besser als jedes Modell ohne zusätzliches Prüfzeichen.“

Wie würden Sie diese Aussage fachlich prüfen?

Trennen Sie dabei:

  • Konformität,
  • Sicherheit,
  • Leistung und Qualität,
  • Eignung für den konkreten Kundenbedarf.
Selbsttest

Selbsttest: Normen, Kennzeichnungen und Sicherheit

Prüfen Sie, ob Sie rechtliche Vorgaben, technische Normen, CE-Kennzeichnung und freiwillige Prüfzeichen richtig einordnen können.

Alle Fragen und Antwortmöglichkeiten dieses Selbsttests wurden für SemaTrain eigenständig entwickelt.

1 Welche Aussage beschreibt die CE-Kennzeichnung am treffendsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Welche Aussagen zum GS-Zeichen sind richtig?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

3 Ein Händler wirbt mit dem Satz „Dieses Gerät besitzt ein offizielles EU-CE-Zertifikat“. Warum sollte diese Aussage genauer geprüft werden?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

4 Welche Aussagen helfen bei der Unterscheidung von Rechtsvorschrift, Norm und Kennzeichnung?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

5 Welche Vorgehensweise ist bei der Beschaffung eines elektrischen IT-Geräts fachlich sinnvoll?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

6 Was ist bei EU-Produktvorschriften wie Niederspannungs- oder EMV-Recht besonders wichtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Bei der Warenprüfung fällt später ein beschädigtes Netzteil mit unklarer Kennzeichnung auf. Welche Reaktionen sind sinnvoll?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

8 Welche Aussage eignet sich am besten als Ergebnis von LF2.3 für die spätere Produktauswahl?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

PRAXISAUFGABE

Praktische Lernaufgabe

Selbsttraining – keine Abgabe erforderlich.
Ihre Bearbeitung wird von SemaTrain derzeit weder hochgeladen noch an einen Trainer übermittelt.

Erstellen Sie für eine fiktive Arbeitsplatzbeschaffung eine Prüfliste mit mindestens sechs Punkten.

Die Liste soll unterscheiden zwischen:

  1. technischer Anforderung aus LF2.2,
  2. möglicherweise relevanter Rechtsvorschrift,
  3. technischer Norm oder Spezifikation,
  4. Produktkennzeichnung beziehungsweise Prüfzeichen,
  5. verfügbarem Nachweis oder Herstellerdokument,
  6. noch offenem Prüfpunkt.

Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „CE = geprüft durch die EU“ oder „GS = beste Qualität“.

SELBSTKONTROLLE

Selbstkontrolle

  • Kann ich CE und GS unterscheiden?
  • Kann ich erklären, warum CE kein allgemeines Qualitätssiegel ist?
  • Kann ich Rechtsvorschrift und technische Norm voneinander unterscheiden?
  • Prüfe ich den Geltungsbereich einer Vorschrift, bevor ich sie auf ein Produkt anwende?
  • Kann ich Sicherheitsauffälligkeiten dokumentieren und innerhalb meiner betrieblichen Zuständigkeit weitergeben?
  • Habe ich keine elektrische Facharbeit in diese Fachinformatiker-Lektion hineingezogen?

REFLEXION

Reflexion

Können Sie jetzt erklären:

  • welche Aussage die CE-Kennzeichnung tatsächlich besitzt,
  • warum ein GS-Zeichen anders einzuordnen ist,
  • warum nicht jede EU-Produktvorschrift automatisch für jedes IT-Gerät gilt,
  • warum Kennzeichnungen die technische Produktauswahl nicht ersetzen?

Quellen & Einordnung

Curriculum-Grundlage:
KMK-Rahmenlehrplan für Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker, Lernfeld 2.

KMK-Rahmenlehrplan öffnen

Rechtsgrundlage – CE-Grundsätze:
Verordnung (EG) Nr. 765/2008, insbesondere Artikel 30.

EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 765/2008

Offizielle Fachquelle – CE:
Europäische Kommission: Aufgaben und Verantwortung des Herstellers bei der CE-Kennzeichnung.

Europäische Kommission: CE marking – Manufacturers

Beispiel einer EU-Produktvorschrift:
Richtlinie 2014/35/EU über elektrische Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.

EUR-Lex: Richtlinie 2014/35/EU

Beispiel einer weiteren EU-Produktvorschrift:
Richtlinie 2014/30/EU über elektromagnetische Verträglichkeit.

EUR-Lex: Richtlinie 2014/30/EU

Rechtsgrundlage – GS-Zeichen:
§ 20 Produktsicherheitsgesetz.

§ 20 ProdSG

Offizielle Fachquelle – GS-Zeichen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

BAuA: Was ist das GS-Zeichen?

Quellenstand für diese Lernetappe geprüft: 14.09.2026.

Clean-Room-Einordnung:
Sämtliche Erklärungen, Fälle, Tabellenstrukturen, Übungen, MC-Fragen, Antwortoptionen und Lösungen wurden eigenständig für SemaTrain entwickelt. Normtexte werden nicht reproduziert.

Nächster Lernschritt

Die Anforderungen wurden nun um relevante Vorgaben, Kennzeichnungen und Sicherheitsaspekte ergänzt.

Im nächsten Modul vergleichen Sie konkrete technische Produkte anhand von Datenblättern und Produktbeschreibungen.

LF2.4 – Datenblätter und Produkte vergleichen öffnen