Rechtsvorschrift
Eine Rechtsvorschrift kann verbindliche Anforderungen an Produkte oder Wirtschaftsakteure festlegen.
LF2 · Analysieren
Produktkennzeichnungen fachlich einordnen und Sicherheitsanforderungen nachvollziehbar dokumentieren.
Lernfeld 2 · Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
Curriculum-Faden
Handlungsphase: Analysieren
Für den Arbeitsplatz relevante technische, sicherheitsbezogene und regulatorische Anforderungen erkennen und in die Planung einbeziehen.
Anforderungsliste aus LF2.2.
LF2.4 vergleicht konkrete Produktinformationen.
Keine umfassende Normenkunde; nur Anforderungen mit unmittelbarem Bezug zur Arbeitsplatzplanung.
Curriculumquelle: KMK-Rahmenlehrplan Fachinformatiker, Lernfeld 2
Für das fiktive K-27 Medienbüro liegt inzwischen eine strukturierte Anforderungsliste vor.
Bei einer ersten Marktrecherche tauchen unterschiedliche Aussagen auf:
Bevor diese Angaben als Auswahlkriterien verwendet werden, müssen Sie verstehen, was sie tatsächlich aussagen und was nicht.
Lernfeld 2 verlangt, bei der Arbeitsplatzplanung relevante Normen und Vorschriften sowie Zertifikate und Kennzeichnungen für Betrieb und Sicherheit elektrischer Geräte und Komponenten zu berücksichtigen.
Eine Rechtsvorschrift kann verbindliche Anforderungen an Produkte oder Wirtschaftsakteure festlegen.
Eine Norm beschreibt technische Regeln oder Spezifikationen. Ihre rechtliche Wirkung hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab.
Eine Kennzeichnung kann anzeigen, dass für ein Produkt bestimmte rechtliche Konformitätsanforderungen berücksichtigt wurden.
Ein Prüfzeichen kann auf eine Prüfung nach bestimmten Kriterien hinweisen. Aussage und Vergabeverfahren müssen für das jeweilige Zeichen betrachtet werden.
Die CE-Kennzeichnung ist eine europäische Konformitätskennzeichnung.
Der Hersteller beziehungsweise ein entsprechend verantwortlicher Wirtschaftsakteur muss zunächst feststellen, welche EU-Vorschriften für das konkrete Produkt gelten und die dafür vorgesehenen Konformitätsschritte durchführen.
Dazu können – abhängig von der anwendbaren Produktvorschrift – unter anderem gehören:
Auch eine unabhängige Drittstellenprüfung ist nicht bei jedem CE-gekennzeichneten Produkt automatisch Bestandteil des Verfahrens. Das hängt von der jeweils anwendbaren Produktvorschrift und dem vorgesehenen Konformitätsverfahren ab.
Aus einer CE-Kennzeichnung lässt sich nicht automatisch ableiten, dass ein Produkt:
Diese Fragen werden weiterhin anhand der Anforderungen aus LF2.2 und der späteren Produktvergleiche beantwortet.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal nur anhand des Begriffs „IT-Gerät“ beantworten.
Produktvorschriften besitzen jeweils einen bestimmten Geltungsbereich.
Die Richtlinie 2014/35/EU betrifft elektrische Betriebsmittel, die für bestimmte Spannungsbereiche vorgesehen sind.
Der Geltungsbereich umfasst grundsätzlich elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung von 50 bis 1.000 Volt Wechselspannung beziehungsweise 75 bis 1.500 Volt Gleichspannung, vorbehaltlich der in der Richtlinie genannten Ausnahmen.
Die Richtlinie 2014/30/EU behandelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln in ihrem Geltungsbereich.
Technische Normen können Anforderungen konkretisieren und beispielsweise Prüfverfahren, Eigenschaften oder technische Sicherheitsanforderungen beschreiben.
Dabei gilt:
Für eine Beschaffungsentscheidung können unter anderem folgende Fragen sinnvoll sein:
„Auf dem Produkt sind viele Prüfzeichen. Deshalb ist es automatisch die beste Lösung.“
Kennzeichnungen und Prüfzeichen beantworten nur die Fragen, für die sie tatsächlich stehen.
Sie ersetzen weder die technische Anforderungsliste noch den späteren Vergleich von Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Ergonomie und Nachhaltigkeit.
Bei sichtbaren Beschädigungen, widersprüchlichen Angaben oder anderen Sicherheitsauffälligkeiten sollte ein elektrisches Gerät nicht einfach ungeprüft in Betrieb genommen werden.
Eine fachlich saubere Vorgehensweise ist:
Für K-27 finden Sie bei einer Marktrecherche folgende fiktive Angaben:
„Offiziell EU-CE-zertifiziert.“
Weitere Informationen zur Konformität sind auf der Produktseite nicht erkennbar.
CE-Kennzeichnung vorhanden. Der Hersteller stellt eine EU-Konformitätserklärung mit Angaben zu den für das Produkt angewendeten EU-Vorschriften bereit.
CE-Kennzeichnung vorhanden. Zusätzlich wird ein GS-Zeichen mit erkennbarer GS-Stelle angegeben.
Ihre Aufgabe: Erklären Sie für jedes Angebot, welche Aussagen fachlich belastbar sind, welche noch geprüft werden sollten und was daraus nicht über Leistung, Wirtschaftlichkeit oder Eignung für K-27 geschlossen werden kann.
LF2.3 ergänzt die bisherige Anforderungsliste um eine weitere Perspektive:
TRANSFER
Ein Lieferant schreibt:
Wie würden Sie diese Aussage fachlich prüfen?
Trennen Sie dabei:
Prüfen Sie, ob Sie rechtliche Vorgaben, technische Normen, CE-Kennzeichnung und freiwillige Prüfzeichen richtig einordnen können.
Alle Fragen und Antwortmöglichkeiten dieses Selbsttests wurden für SemaTrain eigenständig entwickelt.
PRAXISAUFGABE
Selbsttraining – keine Abgabe erforderlich.
Ihre Bearbeitung wird von SemaTrain derzeit weder
hochgeladen noch an einen Trainer übermittelt.
Erstellen Sie für eine fiktive Arbeitsplatzbeschaffung eine Prüfliste mit mindestens sechs Punkten.
Die Liste soll unterscheiden zwischen:
Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „CE = geprüft durch die EU“ oder „GS = beste Qualität“.
SELBSTKONTROLLE
REFLEXION
Können Sie jetzt erklären:
Curriculum-Grundlage:
KMK-Rahmenlehrplan für Fachinformatikerinnen und
Fachinformatiker, Lernfeld 2.
Rechtsgrundlage – CE-Grundsätze:
Verordnung (EG) Nr. 765/2008, insbesondere Artikel 30.
EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 765/2008
Offizielle Fachquelle – CE:
Europäische Kommission: Aufgaben und Verantwortung
des Herstellers bei der CE-Kennzeichnung.
Europäische Kommission: CE marking – Manufacturers
Beispiel einer EU-Produktvorschrift:
Richtlinie 2014/35/EU über elektrische Betriebsmittel
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.
EUR-Lex: Richtlinie 2014/35/EU
Beispiel einer weiteren EU-Produktvorschrift:
Richtlinie 2014/30/EU über elektromagnetische
Verträglichkeit.
EUR-Lex: Richtlinie 2014/30/EU
Rechtsgrundlage – GS-Zeichen:
§ 20 Produktsicherheitsgesetz.
Offizielle Fachquelle – GS-Zeichen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Quellenstand für diese Lernetappe geprüft: 14.09.2026.
Clean-Room-Einordnung:
Sämtliche Erklärungen, Fälle, Tabellenstrukturen,
Übungen, MC-Fragen, Antwortoptionen und Lösungen
wurden eigenständig für SemaTrain entwickelt.
Normtexte werden nicht reproduziert.