1. Fachliche Kompetenz
Was können Sie aufgrund Ihres Wissens und Ihrer beruflichen Fähigkeiten fachlich beurteilen oder durchführen?
LF1 · Informieren und einordnen
Technisches Können, betriebliche Zuständigkeit und rechtliche Befugnisse sicher unterscheiden.
Lernfeld 1 · Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb beschreiben
Curriculum-Faden
Handlungsphase: Informieren und einordnen
Den eigenen Handlungs- und Entscheidungsspielraum erkennen und betriebliche Zuständigkeit von rechtsgeschäftlichen Befugnissen unterscheiden.
Aufbauorganisation und Rechtsform aus LF1.4.
LF1.6 richtet den Blick auf die Weiterentwicklung der eigenen beruflichen Kompetenz.
Keine umfassende handelsrechtliche Ausbildung; Prokura und Handlungsvollmacht nur soweit sie für den eigenen Handlungsspielraum erforderlich sind.
Curriculumquelle: KMK-Rahmenlehrplan Fachinformatiker, Lernfeld 1
Ein Kunde der fiktiven Nordstern IT-Service GmbH benötigt kurzfristig zusätzliche Hardware.
Sie können fachlich beurteilen, welche Geräte geeignet wären. Der Kunde fragt Sie deshalb: „Dann bestellen Sie die zehn Geräte bitte direkt für uns.“
Nun entstehen mehrere unterschiedliche Fragen:
Genau um diese Unterschiede geht es in dieser Lektion.
Lernfeld 1 sieht vor, dass Sie Ihren eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielraum erkunden. Dazu gehören auch betriebliche Vollmachten.
Was können Sie aufgrund Ihres Wissens und Ihrer beruflichen Fähigkeiten fachlich beurteilen oder durchführen?
Welche Aufgaben wurden Ihnen im Unternehmen übertragen und welche Entscheidungen dürfen Sie nach internen Vorgaben selbst treffen?
In welchem Umfang dürfen Sie gegenüber Dritten rechtsgeschäftlich für das Unternehmen handeln?
Für Auszubildende enthält § 13 BBiG grundlegende Pflichten während der Berufsausbildung.
Dazu gehören unter anderem die sorgfältige Ausführung der im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Aufgaben, das Befolgen der dort genannten Weisungen sowie die Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
§ 13 BBiG – Verhalten während der Berufsausbildung
Im betrieblichen Alltag können Personen ermächtigt sein, bestimmte rechtsgeschäftliche Handlungen für ein Unternehmen vorzunehmen.
Für Kaufleute unterscheidet das Handelsgesetzbuch insbesondere zwischen der besonders weitreichenden Prokura und der Handlungsvollmacht.
Für Ihre Lernziele ist vor allem wichtig: Der Umfang einer Befugnis darf nicht einfach aus einer Stellenbezeichnung oder aus technischem Können abgeleitet werden.
Nach § 48 HGB kann Prokura nur vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter und nur durch ausdrückliche Erklärung erteilt werden.
§ 49 HGB gibt der Prokura einen sehr weiten gesetzlichen Umfang für gerichtliche und außergerichtliche Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
Für die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken ist eine besondere Befugnis erforderlich.
§ 50 HGB bestimmt grundsätzlich, dass eine Beschränkung des gesetzlichen Umfangs der Prokura Dritten gegenüber unwirksam ist.
Interne Vorgaben können trotzdem für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Prokurist bedeutsam sein. Diese interne Ebene darf nicht mit der Außenwirkung verwechselt werden.
§ 54 HGB betrifft Personen, denen ohne Erteilung der Prokura Vollmacht für den Betrieb eines Handelsgewerbes, für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäfte erteilt ist.
Die Handlungsvollmacht umfasst grundsätzlich die Geschäfte und Rechtshandlungen, die der betreffende Betrieb beziehungsweise die betreffenden Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen.
Für bestimmte in § 54 Absatz 2 HGB ausdrücklich genannte Handlungen – darunter die Aufnahme von Darlehen oder die Prozessführung – ist eine besondere Befugnis erforderlich.
Besonders weitreichende handelsrechtliche Vollmacht. Ihre Erteilung und ihr gesetzlicher Umfang sind insbesondere in §§ 48 und 49 HGB geregelt.
Kann sich auf den Betrieb, bestimmte Arten von Geschäften oder einzelne Geschäfte beziehen. Die zentrale Regelung findet sich in § 54 HGB.
Eine Stellenbezeichnung wie „Teamleitung“ oder „Systemadministrator“ sagt für sich allein noch nicht zuverlässig, welche konkrete Vollmacht besteht.
„Ich bin für das Thema zuständig, also darf ich auch den Vertrag abschließen.“
Das ist nicht automatisch richtig. Eine Person kann fachlich und organisatorisch für eine Aufgabe zuständig sein, ohne die entsprechende rechtsgeschäftliche Befugnis zu besitzen.
Sie haben für einen Kunden zehn geeignete Notebooks ausgewählt. Die Geräte kosten zusammen 12.000 Euro.
Der Kunde möchte sofort bestellen. Sie wissen, dass Sie technische Empfehlungen geben dürfen. Ihnen ist aber nicht bekannt, ob Sie eine Bestellung in dieser Höhe verbindlich für Nordstern auslösen dürfen.
Ihre Aufgabe: Beschreiben Sie in drei Schritten, wie Sie professionell weiter vorgehen.
Wenn Ihre Befugnis nicht eindeutig ist, ist es sinnvoll:
Das ist keine Schwäche, sondern Bestandteil professionellen betrieblichen Handelns.
TRANSFER
Ein Kunde bittet Sie während eines Supporteinsatzes, eine kostenpflichtige Zusatzleistung „einfach direkt mitzumachen“.
Technisch wäre die Änderung problemlos möglich. Sie kennen jedoch weder den vereinbarten Leistungsumfang noch Ihre Befugnis, zusätzliche Kosten verbindlich zuzusagen.
Welche Informationen müssen Sie klären, bevor aus dem technischen Wunsch eine verbindliche Zusage wird?
Prüfen Sie, ob Sie fachliche Zuständigkeit, betriebliche Befugnisse, Handlungsvollmacht und Prokura unterscheiden können.
Alle Fragen und Antwortmöglichkeiten dieses Selbsttests wurden für SemaTrain eigenständig entwickelt.
PRAXISAUFGABE
Selbsttraining – keine Abgabe erforderlich.
Bearbeiten Sie diese Aufgabe für Ihre eigene Lernkontrolle.
Ihre offene Lösung wird von SemaTrain derzeit weder
hochgeladen noch an einen Trainer übermittelt.
Erstellen Sie für Ihren eigenen oder einen fiktiven Ausbildungsbetrieb eine Tabelle mit fünf typischen Tätigkeiten, zum Beispiel:
Ordnen Sie für jede Tätigkeit ein:
REFLEXION
Können Sie jetzt erklären:
Curriculum-Grundlage:
KMK-Rahmenlehrplan für Fachinformatikerinnen und
Fachinformatiker, Lernfeld 1.
Der Rahmenlehrplan ordnet den eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielraum einschließlich Vollmachten Lernfeld 1 zu.
Einordnung:
Die Rechtsnormen belegen ausschließlich die jeweils
genannten Rechtsaussagen. Das Fallunternehmen,
sämtliche Beispiele, Erläuterungen, Situationen,
Praxisaufgaben, MC-Fragen, Antwortmöglichkeiten und
Lösungen wurden eigenständig für SemaTrain entwickelt.
Die Darstellung dient der beruflichen Bildung und ersetzt keine Rechtsberatung für konkrete Einzelfälle.