Konzentrationsschwierigkeiten
Aufgaben werden wiederholt unterbrochen, wesentliche Informationen übersehen oder Arbeitsschritte nicht zu Ende geführt.
HF3 · Kapitel 5
Lernschwierigkeiten sind zunächst ein Signal, genauer hinzusehen. Professionelle Ausbildung unterscheidet beobachtbare Schwierigkeiten von vorschnellen Diagnosen, untersucht mögliche Ursachen, passt Lernbedingungen an und organisiert bei Bedarf zusätzliche Unterstützung.
Prüfungswissen
§ 3 Abs. 3 Nr. 5 AEVO verlangt, Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit zu prüfen.
Der aktuelle BIBB-Rahmenplan konkretisiert HF3.5. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen:
Grundprinzip
Eine schwache Leistung zeigt zunächst, dass zwischen Anforderung und aktuellem Ergebnis eine Abweichung besteht.
Daraus folgt noch nicht automatisch, warum diese Abweichung entstanden ist.
Beobachtung:
Was gelingt konkret nicht?
Analyse:
Welche möglichen Ursachen kommen in Betracht?
Gespräch:
Wie schätzt der Auszubildende
die Situation selbst ein?
Förderung:
Welche Unterstützung passt
zur festgestellten Ursache?
Kontrolle:
Hat die Maßnahme tatsächlich geholfen?
Erscheinungsformen
Der BIBB-Rahmenplan nennt beispielhaft:
Aufgaben werden wiederholt unterbrochen, wesentliche Informationen übersehen oder Arbeitsschritte nicht zu Ende geführt.
Lernaktivitäten werden vermieden oder es fehlt erkennbar an Beteiligung und Eigeninitiative.
Allgemeine Regeln oder Modelle können nur schwer auf neue Fälle übertragen werden.
Konzentrationsprobleme können beispielsweise sehr unterschiedliche Ursachen haben.
Die sichtbare Schwierigkeit darf deshalb nicht vorschnell mit einer bestimmten Erklärung gleichgesetzt werden.
Ursachen
Der aktuelle Rahmenplan nennt mögliche Ursachen ausdrücklich nur beispielhaft.
Aufgabe, Lerntempo oder Komplexität liegen deutlich über dem aktuellen Lernstand.
Aufgaben bieten dauerhaft kaum Herausforderung oder Entwicklungsmöglichkeit.
Ungeeignete Lernstrategien, fehlende Planung oder wenig systematisches Üben können den Lernerfolg beeinträchtigen.
Belastungen außerhalb der unmittelbaren Ausbildungssituation können das Lernen beeinflussen.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können eine Rolle spielen. Medizinische Diagnosen sind jedoch nicht Aufgabe des Ausbilders.
Auch mangelnder Berufs- oder Aufgabenbezug kann Lernaktivität beeinträchtigen.
Rolle des Ausbilders
Ausbilder können Lern- und Arbeitsverhalten beobachten, Lernbedingungen analysieren und Unterstützungsmaßnahmen organisieren.
Sie sollten jedoch nicht aus einzelnen Beobachtungen medizinische oder psychologische Diagnosen ableiten.
Fachlich sinnvoll: „Bei längeren schriftlichen Arbeitsaufträgen werden wiederholt wesentliche Teilaufgaben übersehen.“
Nicht Aufgabe des Ausbilders: daraus ohne fachliche Grundlage eine konkrete medizinische Diagnose abzuleiten.
Lernvoraussetzungen
Der Rahmenplan fordert ausdrücklich, bei Lernschwierigkeiten die Lernvoraussetzungen zu überprüfen.
Lernbedarfsgespräch
Ein Lernbedarfsgespräch dient dazu, Beobachtung und Selbsteinschätzung zusammenzuführen.
1. Beobachtung beschreiben
Konkret und ohne pauschales Personenurteil.
2. Selbsteinschätzung erfragen
Wo erlebt der Auszubildende selbst Schwierigkeiten?
3. Ursache eingrenzen
Wissen,
Methode,
Motivation,
Organisation,
Belastung oder andere Faktoren?
4. Ziel festlegen
Welcher nächste Entwicklungsschritt
soll erreicht werden?
5. Maßnahme vereinbaren
Welche Unterstützung wird konkret ausprobiert?
6. Termin zur Überprüfung festlegen
Woran und wann wird festgestellt,
ob die Förderung wirkt?
Individuelle Lernziele
Der BIBB-Rahmenplan nennt individuell erreichbare Lernziele ausdrücklich als mögliche Lernhilfe.
„Du musst dich einfach mehr anstrengen.“
„Bei den nächsten drei Arbeitsaufträgen strukturierst du vor Beginn die Teilaufgaben in einer Checkliste und kontrollierst vor Abgabe, ob alle Anforderungen bearbeitet wurden.“
Betriebliche Lernhilfen
Komplexität vorübergehend reduzieren und anschließend schrittweise erhöhen.
Größere Aufgaben in überprüfbare Lernschritte gliedern.
Fehlende Grundlagen gezielt wiederholen oder ergänzen.
Beispielsweise mehr Demonstration, Visualisierung, Übung, Lernauftrag oder Feedback einsetzen.
Kompetenzaufbau benötigt bei manchen Inhalten zusätzliche Wiederholung.
Kürzere Rückmeldeschleifen können helfen, Fehlentwicklungen früher zu korrigieren.
Motivation
Fehlende Motivation darf nicht automatisch als mangelnder Wille interpretiert werden.
Auch dauerhafte Überforderung, fehlende Erfolgserlebnisse, unklare Erwartungen oder fehlender Berufsbezug können Motivation schwächen.
Externe Förderung
Der aktuelle AEVO-Rahmenplan nennt als mögliche Partner insbesondere die Agentur für Arbeit, Jugendberufsagenturen und zuständige Stellen.
Externe Unterstützung entbindet den Ausbildungsbetrieb jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Durchführung der Berufsausbildung.
Aktueller Förderbegriff
In älteren Lernmaterialien findet sich häufig noch der Begriff ausbildungsbegleitende Hilfen – abH als eigenständiges Förderinstrument.
Diese Darstellung ist für den aktuellen Rechtsstand nicht mehr zeitgemäß.
Die früheren ausbildungsbegleitenden Hilfen und die frühere Assistierte Ausbildung wurden 2021 zur weiterentwickelten Assistierten Ausbildung zusammengeführt.
Häufig wird dafür auch die Bezeichnung AsA flex verwendet.
Wird in älteren Unterlagen „abH“ als aktuelles eigenständiges Regelinstrument dargestellt, sollte dies nicht ungeprüft auf den heutigen Rechtsstand übertragen werden.
Assistierte Ausbildung
Nach § 74 SGB III kann die Agentur für Arbeit förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Assistierte Ausbildung fördern.
Ziel ist insbesondere, die Aufnahme einer Berufsausbildung beziehungsweise den erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen.
AsA – begleitende Phase
§ 75 Abs. 2 SGB III nennt insbesondere:
Persönliche und soziale Schwierigkeiten können professionell begleitet werden.
Maßnahmen können dazu dienen, das Berufsausbildungsverhältnis zu stabilisieren.
Unterstützungsangebote können entsprechende Defizite abbauen helfen.
Fachtheoretische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten können zusätzlich unterstützt werden.
Verantwortung
§ 75 Abs. 6 SGB III stellt ausdrücklich klar, dass Aufgaben und Verantwortung des Ausbildungsbetriebs für die Durchführung der Berufsausbildung unberührt bleiben.
Ein Bildungsträger kann unterstützen. Die Verantwortung des Ausbildungsbetriebs für eine ordnungsgemäße Berufsausbildung bleibt bestehen.
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit informiert aktuell über Assistierte Ausbildung als Unterstützung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.
Weitere Beratung
Je nach Situation kommen neben dem Betrieb weitere Partner in Betracht.
Ausbildungsberatung, Fragen zum Ausbildungsverlauf und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Austausch über Lernentwicklung und gegebenenfalls schulische Unterstützung im zulässigen Rahmen.
Beratung zu Förderinstrumenten wie der Assistierten Ausbildung.
Regional kann sie verschiedene Unterstützungsangebote bündeln.
Ausbildungszeit
Der aktuelle AEVO-Rahmenplan nennt Teilzeitausbildung beispielhaft als mögliche Anpassungsoption.
Nach § 7a BBiG kann Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt werden.
Im Berufsausbildungsvertrag ist dabei für die gesamte Ausbildungszeit oder einen bestimmten Zeitraum eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren.
Diese Kürzung darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.
Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit vertraglich reduziert.
Die Ausbildungsdauer verlängert sich nach den besonderen Regeln des § 7a BBiG.
Ausbildungsdauer
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Vor der Entscheidung sind die Ausbildenden anzuhören.
Die Entscheidung nach § 8 Abs. 2 BBiG trifft die zuständige Stelle.
Voraussetzung ist außerdem ein Antrag des Auszubildenden und die Erforderlichkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels.
Keine Automatismen
Eine einzelne schlechte Berufsschulnote löst nicht automatisch eine Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG aus.
Zunächst ist zu klären:
Förderplan
Ausgangslage:
Welche beobachtbare Lernschwierigkeit besteht?
Ursachenhypothese:
Welche Ursachen kommen nach Gespräch
und Analyse plausibel in Betracht?
Förderziel:
Welcher konkrete Kompetenzzuwachs
soll erreicht werden?
Maßnahme:
Welche Lernhilfe wird eingesetzt?
Verantwortung:
Wer übernimmt welchen Teil
der Unterstützung?
Zeitraum:
Bis wann soll die Maßnahme erprobt werden?
Erfolgskriterium:
Woran wird eine Verbesserung erkannt?
Auswertung:
Wird die Förderung fortgesetzt,
verändert oder beendet?
Praxisfall
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
Ein Auszubildender löst praktische Arbeitsaufträge sorgfältig und zuverlässig.
Bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen liegen die Ergebnisse jedoch deutlich unter den Erwartungen.
Die erste Reaktion des Ausbilders lautet: „Dann ist er für den Beruf wohl nicht geeignet.“
Diese Schlussfolgerung ist zu schnell.
Versteht der Auszubildende Fachsprache und Aufgabenstellung?
Welche Kompetenzen gelingen praktisch und welche theoretischen Grundlagen fehlen?
Wie bereitet sich der Auszubildende auf schriftliche Aufgaben vor?
Können Fachtheorie, Sprachverständnis oder Lernstrategie gezielt unterstützt werden?
Zweiter Praxisfall
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
Eine Auszubildende arbeitet zu Beginn der Ausbildung zuverlässig.
Nach mehreren Monaten häufen sich fehlende Arbeitsaufträge, schlechte Berufsschulergebnisse und Konzentrationsprobleme.
Statt sofort eine einzelne Ursache zu unterstellen, führt die Ausbilderin zunächst ein vertrauliches Lernbedarfsgespräch.
Anschließend werden kurzfristige Lernziele, zusätzliche Rückmeldeschleifen und eine Beratung zu externen Fördermöglichkeiten vereinbart.
Dieses Vorgehen entspricht eher der Kompetenzanforderung von HF3.5 als eine pauschale Abwertung.
IT- und Umschulungsperspektive
Gerade in IT-Ausbildungen oder Umschulungskontexten können Lernende sehr unterschiedliche Vorerfahrungen mitbringen.
Programmiert bereits privat, hat aber Schwierigkeiten mit Dokumentation und systematischer Planung.
Hat keine Programmiererfahrung, arbeitet dafür sehr strukturiert und entwickelt Grundlagen kontinuierlich.
Eine pauschale Bewertung anhand des ersten technischen Vorsprungs würde unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Entwicklungspotenziale ausblenden.
Vertiefung
Der Fachbeitrag behandelt unter anderem aktive Lernprozesse, Motivation, Lernorganisation und Evaluation.
Er eignet sich als wissenschaftliche Vertiefung für die Gestaltung individueller Lernunterstützung.
Prüfungssystematik
1. Schwierigkeit beobachten
Was gelingt konkret nicht?
2. Lernvoraussetzungen prüfen
Sind Grundlagen und Rahmenbedingungen vorhanden?
3. Gespräch führen
Wie bewertet der Auszubildende
die Situation selbst?
4. mögliche Ursache eingrenzen
Nicht vorschnell diagnostizieren.
5. Förderziel formulieren
Welcher nächste Schritt ist realistisch?
6. Maßnahme auswählen
Betriebliche Lernhilfe oder externe Förderung?
7. Wirkung überprüfen
Hat sich die Leistung oder das Lernverhalten verbessert?
8. weitere Optionen prüfen
AsA,
Teilzeit,
Beratung
oder gegebenenfalls Verlängerung?
Prüfungsfallen
Falsch. Ursache, Lernvoraussetzungen, Gesamtentwicklung und Fördermöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden.
Falsch. Ausbilder beobachten Lern- und Arbeitsverhalten, sind aber nicht automatisch medizinische oder psychologische Diagnostiker.
Falsch. Die früheren abH wurden mit der Assistierten Ausbildung zur weiterentwickelten AsA zusammengeführt.
Falsch. § 75 Abs. 6 SGB III lässt die Verantwortung des Betriebs für die Berufsausbildung ausdrücklich unberührt.
Falsch. Über eine Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG entscheidet die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden.
Falsch. Teilzeit ist in § 7a BBiG eigenständig geregelt.
Falsch. Die Unterstützung sollte zur Ursache, zum Lernbedarf und zur konkreten Situation passen.
Zu pauschal. Auch Überforderung, wiederholte Misserfolge, unklare Lernziele oder andere Faktoren können relevant sein.
Selbsttest
Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.
Primär- und Fachquellen
Lernberatung, individuelle Unterstützung, Hilfen und Verlängerung.
Erscheinungsformen, Ursachen, Lernhilfen, externe Förderung und Anpassungsoptionen.
Aktuelle Einordnung von AsA flex und Zusammenführung der früheren abH.
Voraussetzungen und Ziele der Assistierten Ausbildung.
Aktuelle Unterstützungs- und Förderangebote während der Ausbildung.
Förderung der Ausbildung →
Probleme während der Ausbildung →
Anpassung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.
Verlängerung in Ausnahmefällen zur Erreichung des Ausbildungsziels.
Mathias Ellmann: Effektives Lehren und Lernen in der Informatik, Wirtschaftsinformatik und verwandten Fachgebieten.