SemaTrain / AEVO Lernportal unabhängig · quellenbasiert · praxisorientiert

HF3 · Kapitel 5

Bei Lernschwierigkeiten individuell unterstützen

Lernschwierigkeiten sind zunächst ein Signal, genauer hinzusehen. Professionelle Ausbildung unterscheidet beobachtbare Schwierigkeiten von vorschnellen Diagnosen, untersucht mögliche Ursachen, passt Lernbedingungen an und organisiert bei Bedarf zusätzliche Unterstützung.

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

§ 3 Abs. 3 Nr. 5 AEVO verlangt, Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit zu prüfen.

Der aktuelle BIBB-Rahmenplan konkretisiert HF3.5. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen:

Grundprinzip

Erst beobachten, dann analysieren, dann fördern

Eine schwache Leistung zeigt zunächst, dass zwischen Anforderung und aktuellem Ergebnis eine Abweichung besteht.

Daraus folgt noch nicht automatisch, warum diese Abweichung entstanden ist.

Beobachtung:
Was gelingt konkret nicht?

Analyse:
Welche möglichen Ursachen kommen in Betracht?

Gespräch:
Wie schätzt der Auszubildende die Situation selbst ein?

Förderung:
Welche Unterstützung passt zur festgestellten Ursache?

Kontrolle:
Hat die Maßnahme tatsächlich geholfen?

Merksatz:
Eine passende Fördermaßnahme setzt eine möglichst gute Ursachenanalyse voraus.

Erscheinungsformen

Wie können Lernschwierigkeiten sichtbar werden?

Der BIBB-Rahmenplan nennt beispielhaft:

Konzentrationsschwierigkeiten

Aufgaben werden wiederholt unterbrochen, wesentliche Informationen übersehen oder Arbeitsschritte nicht zu Ende geführt.

Fehlende Motivation

Lernaktivitäten werden vermieden oder es fehlt erkennbar an Beteiligung und Eigeninitiative.

Abstraktionsprobleme

Allgemeine Regeln oder Modelle können nur schwer auf neue Fälle übertragen werden.

Erscheinungsform ≠ Ursache

Konzentrationsprobleme können beispielsweise sehr unterschiedliche Ursachen haben.

Die sichtbare Schwierigkeit darf deshalb nicht vorschnell mit einer bestimmten Erklärung gleichgesetzt werden.

Ursachen

Lernschwierigkeiten können sehr unterschiedliche Gründe haben

Der aktuelle Rahmenplan nennt mögliche Ursachen ausdrücklich nur beispielhaft.

Überforderung

Aufgabe, Lerntempo oder Komplexität liegen deutlich über dem aktuellen Lernstand.

Unterforderung

Aufgaben bieten dauerhaft kaum Herausforderung oder Entwicklungsmöglichkeit.

Lernverhalten

Ungeeignete Lernstrategien, fehlende Planung oder wenig systematisches Üben können den Lernerfolg beeinträchtigen.

Externe Faktoren

Belastungen außerhalb der unmittelbaren Ausbildungssituation können das Lernen beeinflussen.

Gesundheitliche Faktoren

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können eine Rolle spielen. Medizinische Diagnosen sind jedoch nicht Aufgabe des Ausbilders.

Fehlendes Interesse

Auch mangelnder Berufs- oder Aufgabenbezug kann Lernaktivität beeinträchtigen.

Rolle des Ausbilders

Beobachten und unterstützen – nicht diagnostizieren

Ausbilder können Lern- und Arbeitsverhalten beobachten, Lernbedingungen analysieren und Unterstützungsmaßnahmen organisieren.

Sie sollten jedoch nicht aus einzelnen Beobachtungen medizinische oder psychologische Diagnosen ableiten.

Beispiel

Fachlich sinnvoll: „Bei längeren schriftlichen Arbeitsaufträgen werden wiederholt wesentliche Teilaufgaben übersehen.“

Nicht Aufgabe des Ausbilders: daraus ohne fachliche Grundlage eine konkrete medizinische Diagnose abzuleiten.

Lernvoraussetzungen

Noch einmal prüfen, was tatsächlich vorausgesetzt werden kann

Der Rahmenplan fordert ausdrücklich, bei Lernschwierigkeiten die Lernvoraussetzungen zu überprüfen.

  • Ist das erforderliche Vorwissen vorhanden?
  • Wurde die Grundlage bereits vermittelt?
  • Ist der Arbeitsauftrag verständlich?
  • Kennt der Auszubildende die Qualitätskriterien?
  • Ist das Lerntempo angemessen?
  • Passt die Methode zum aktuellen Lernstand?
  • Stehen notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung?
  • Gibt es ausreichend Übungsgelegenheiten?
Prüfungslogik:
Bevor mangelnde Leistungsfähigkeit angenommen wird, sollte geprüft werden, ob die Lernbedingungen selbst das Problem mitverursachen.

Lernbedarfsgespräch

Die Sicht des Auszubildenden gehört zur Analyse

Ein Lernbedarfsgespräch dient dazu, Beobachtung und Selbsteinschätzung zusammenzuführen.

1. Beobachtung beschreiben
Konkret und ohne pauschales Personenurteil.

2. Selbsteinschätzung erfragen
Wo erlebt der Auszubildende selbst Schwierigkeiten?

3. Ursache eingrenzen
Wissen, Methode, Motivation, Organisation, Belastung oder andere Faktoren?

4. Ziel festlegen
Welcher nächste Entwicklungsschritt soll erreicht werden?

5. Maßnahme vereinbaren
Welche Unterstützung wird konkret ausprobiert?

6. Termin zur Überprüfung festlegen
Woran und wann wird festgestellt, ob die Förderung wirkt?

Individuelle Lernziele

Förderziele müssen erreichbar und überprüfbar sein

Der BIBB-Rahmenplan nennt individuell erreichbare Lernziele ausdrücklich als mögliche Lernhilfe.

Zu unscharf

„Du musst dich einfach mehr anstrengen.“

Überprüfbarer

„Bei den nächsten drei Arbeitsaufträgen strukturierst du vor Beginn die Teilaufgaben in einer Checkliste und kontrollierst vor Abgabe, ob alle Anforderungen bearbeitet wurden.“

Betriebliche Lernhilfen

Förderung kann unmittelbar in der Ausbildung beginnen

Aufgaben anpassen

Komplexität vorübergehend reduzieren und anschließend schrittweise erhöhen.

Zwischenziele schaffen

Größere Aufgaben in überprüfbare Lernschritte gliedern.

Vorwissen sichern

Fehlende Grundlagen gezielt wiederholen oder ergänzen.

Methode verändern

Beispielsweise mehr Demonstration, Visualisierung, Übung, Lernauftrag oder Feedback einsetzen.

Übungszeit geben

Kompetenzaufbau benötigt bei manchen Inhalten zusätzliche Wiederholung.

Feedback verdichten

Kürzere Rückmeldeschleifen können helfen, Fehlentwicklungen früher zu korrigieren.

Motivation

Motivationsprobleme können Ursache oder Folge sein

Fehlende Motivation darf nicht automatisch als mangelnder Wille interpretiert werden.

Auch dauerhafte Überforderung, fehlende Erfolgserlebnisse, unklare Erwartungen oder fehlender Berufsbezug können Motivation schwächen.

Analysefrage:
Fehlt Motivation bereits am Anfang – oder ist sie erst nach wiederholtem Misserfolg gesunken?

Externe Förderung

Wenn betriebliche Förderung allein nicht reicht

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan nennt als mögliche Partner insbesondere die Agentur für Arbeit, Jugendberufsagenturen und zuständige Stellen.

Externe Unterstützung entbindet den Ausbildungsbetrieb jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Durchführung der Berufsausbildung.

Aktueller Förderbegriff

Assistierte Ausbildung statt veralteter abH-Systematik

In älteren Lernmaterialien findet sich häufig noch der Begriff ausbildungsbegleitende Hilfen – abH als eigenständiges Förderinstrument.

Diese Darstellung ist für den aktuellen Rechtsstand nicht mehr zeitgemäß.

Die früheren ausbildungsbegleitenden Hilfen und die frühere Assistierte Ausbildung wurden 2021 zur weiterentwickelten Assistierten Ausbildung zusammengeführt.

Häufig wird dafür auch die Bezeichnung AsA flex verwendet.

Prüfungsfalle: alte Unterlagen

Wird in älteren Unterlagen „abH“ als aktuelles eigenständiges Regelinstrument dargestellt, sollte dies nicht ungeprüft auf den heutigen Rechtsstand übertragen werden.

Assistierte Ausbildung

Rechtsgrundlage: §§ 74 und 75 SGB III

Nach § 74 SGB III kann die Agentur für Arbeit förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Assistierte Ausbildung fördern.

Ziel ist insbesondere, die Aufnahme einer Berufsausbildung beziehungsweise den erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen.

Rechtsgrundlage § 74 SGB III

AsA – begleitende Phase

Welche Unterstützung kann dazugehören?

§ 75 Abs. 2 SGB III nennt insbesondere:

Sozialpädagogische Begleitung

Persönliche und soziale Schwierigkeiten können professionell begleitet werden.

Stabilisierung

Maßnahmen können dazu dienen, das Berufsausbildungsverhältnis zu stabilisieren.

Bildungs- und Sprachdefizite

Unterstützungsangebote können entsprechende Defizite abbauen helfen.

Fachtheorie

Fachtheoretische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten können zusätzlich unterstützt werden.

Rechtsgrundlage § 75 SGB III

Verantwortung

AsA ersetzt den Ausbildungsbetrieb nicht

§ 75 Abs. 6 SGB III stellt ausdrücklich klar, dass Aufgaben und Verantwortung des Ausbildungsbetriebs für die Durchführung der Berufsausbildung unberührt bleiben.

Externe Förderung ≠ Auslagerung der Ausbildung

Ein Bildungsträger kann unterstützen. Die Verantwortung des Ausbildungsbetriebs für eine ordnungsgemäße Berufsausbildung bleibt bestehen.

Bundesagentur für Arbeit

Aktuelle Unterstützung statt historischer Programmnamen prüfen

Die Bundesagentur für Arbeit informiert aktuell über Assistierte Ausbildung als Unterstützung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.

Bundesagentur für Arbeit Förderung der Ausbildung

Weitere Beratung

Unterstützungsnetzwerke nutzen

Je nach Situation kommen neben dem Betrieb weitere Partner in Betracht.

Zuständige Stelle

Ausbildungsberatung, Fragen zum Ausbildungsverlauf und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Berufsschule

Austausch über Lernentwicklung und gegebenenfalls schulische Unterstützung im zulässigen Rahmen.

Agentur für Arbeit

Beratung zu Förderinstrumenten wie der Assistierten Ausbildung.

Jugendberufsagentur

Regional kann sie verschiedene Unterstützungsangebote bündeln.

Ausbildungszeit

Teilzeit kann eine Anpassungsoption sein

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan nennt Teilzeitausbildung beispielhaft als mögliche Anpassungsoption.

Nach § 7a BBiG kann Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt werden.

Im Berufsausbildungsvertrag ist dabei für die gesamte Ausbildungszeit oder einen bestimmten Zeitraum eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren.

Diese Kürzung darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.

Rechtsgrundlage § 7a BBiG

Teilzeit ist nicht dasselbe wie eine Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG

Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit vertraglich reduziert.

Die Ausbildungsdauer verlängert sich nach den besonderen Regeln des § 7a BBiG.

Ausbildungsdauer

Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG ist eine Einzelfallentscheidung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Vor der Entscheidung sind die Ausbildenden anzuhören.

Rechtsgrundlage § 8 Abs. 2 BBiG

Der Betrieb verlängert die Ausbildung nicht einseitig

Die Entscheidung nach § 8 Abs. 2 BBiG trifft die zuständige Stelle.

Voraussetzung ist außerdem ein Antrag des Auszubildenden und die Erforderlichkeit zur Erreichung des Ausbildungsziels.

Keine Automatismen

Schlechte Note ≠ automatische Verlängerung

Eine einzelne schlechte Berufsschulnote löst nicht automatisch eine Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG aus.

Zunächst ist zu klären:

Förderplan

Unterstützung systematisch statt spontan organisieren

Ausgangslage:
Welche beobachtbare Lernschwierigkeit besteht?

Ursachenhypothese:
Welche Ursachen kommen nach Gespräch und Analyse plausibel in Betracht?

Förderziel:
Welcher konkrete Kompetenzzuwachs soll erreicht werden?

Maßnahme:
Welche Lernhilfe wird eingesetzt?

Verantwortung:
Wer übernimmt welchen Teil der Unterstützung?

Zeitraum:
Bis wann soll die Maßnahme erprobt werden?

Erfolgskriterium:
Woran wird eine Verbesserung erkannt?

Auswertung:
Wird die Förderung fortgesetzt, verändert oder beendet?

Praxisfall

Schlechte Testergebnisse trotz guter praktischer Arbeit

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Technischer Ausbildungsbetrieb

Ein Auszubildender löst praktische Arbeitsaufträge sorgfältig und zuverlässig.

Bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen liegen die Ergebnisse jedoch deutlich unter den Erwartungen.

Die erste Reaktion des Ausbilders lautet: „Dann ist er für den Beruf wohl nicht geeignet.“

Diese Schlussfolgerung ist zu schnell.

Lernvoraussetzungen prüfen

Versteht der Auszubildende Fachsprache und Aufgabenstellung?

Leistungsbild differenzieren

Welche Kompetenzen gelingen praktisch und welche theoretischen Grundlagen fehlen?

Lernstrategie prüfen

Wie bereitet sich der Auszubildende auf schriftliche Aufgaben vor?

Förderung ableiten

Können Fachtheorie, Sprachverständnis oder Lernstrategie gezielt unterstützt werden?

Zweiter Praxisfall

Eine Auszubildende verliert zunehmend den Anschluss

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Kaufmännischer Ausbildungsbetrieb

Eine Auszubildende arbeitet zu Beginn der Ausbildung zuverlässig.

Nach mehreren Monaten häufen sich fehlende Arbeitsaufträge, schlechte Berufsschulergebnisse und Konzentrationsprobleme.

Statt sofort eine einzelne Ursache zu unterstellen, führt die Ausbilderin zunächst ein vertrauliches Lernbedarfsgespräch.

Anschließend werden kurzfristige Lernziele, zusätzliche Rückmeldeschleifen und eine Beratung zu externen Fördermöglichkeiten vereinbart.

Dieses Vorgehen entspricht eher der Kompetenzanforderung von HF3.5 als eine pauschale Abwertung.

IT- und Umschulungsperspektive

Heterogene Vorerfahrungen sind besonders sichtbar

Gerade in IT-Ausbildungen oder Umschulungskontexten können Lernende sehr unterschiedliche Vorerfahrungen mitbringen.

Person A

Programmiert bereits privat, hat aber Schwierigkeiten mit Dokumentation und systematischer Planung.

Person B

Hat keine Programmiererfahrung, arbeitet dafür sehr strukturiert und entwickelt Grundlagen kontinuierlich.

Eine pauschale Bewertung anhand des ersten technischen Vorsprungs würde unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Entwicklungspotenziale ausblenden.

Vertiefung

Effektives Lernen systematisch gestalten

Mathias Ellmann: Effektives Lehren und Lernen in der Informatik, Wirtschaftsinformatik und verwandten Fachgebieten

Der Fachbeitrag behandelt unter anderem aktive Lernprozesse, Motivation, Lernorganisation und Evaluation.

Er eignet sich als wissenschaftliche Vertiefung für die Gestaltung individueller Lernunterstützung.

DOI 10.1007/s00287-022-01436-5 →

Prüfungssystematik

Acht Schritte bei Lernschwierigkeiten

1. Schwierigkeit beobachten
Was gelingt konkret nicht?

2. Lernvoraussetzungen prüfen
Sind Grundlagen und Rahmenbedingungen vorhanden?

3. Gespräch führen
Wie bewertet der Auszubildende die Situation selbst?

4. mögliche Ursache eingrenzen
Nicht vorschnell diagnostizieren.

5. Förderziel formulieren
Welcher nächste Schritt ist realistisch?

6. Maßnahme auswählen
Betriebliche Lernhilfe oder externe Förderung?

7. Wirkung überprüfen
Hat sich die Leistung oder das Lernverhalten verbessert?

8. weitere Optionen prüfen
AsA, Teilzeit, Beratung oder gegebenenfalls Verlängerung?

Prüfungsfallen

Diese Aussagen sind falsch oder zu pauschal

„Eine schlechte Note beweist fehlende Berufseignung.“

Falsch. Ursache, Lernvoraussetzungen, Gesamtentwicklung und Fördermöglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden.

„Der Ausbilder sollte medizinische Ursachen selbst diagnostizieren.“

Falsch. Ausbilder beobachten Lern- und Arbeitsverhalten, sind aber nicht automatisch medizinische oder psychologische Diagnostiker.

„abH ist heute unverändert das eigenständige Regelinstrument der Bundesagentur für Arbeit.“

Falsch. Die früheren abH wurden mit der Assistierten Ausbildung zur weiterentwickelten AsA zusammengeführt.

„Assistierte Ausbildung ersetzt die Verantwortung des Ausbildungsbetriebs.“

Falsch. § 75 Abs. 6 SGB III lässt die Verantwortung des Betriebs für die Berufsausbildung ausdrücklich unberührt.

„Der Betrieb kann bei Lernproblemen die Ausbildungsdauer einfach selbst verlängern.“

Falsch. Über eine Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG entscheidet die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden.

„Teilzeitausbildung und Verlängerung nach § 8 BBiG sind dasselbe.“

Falsch. Teilzeit ist in § 7a BBiG eigenständig geregelt.

„Bei Lernschwierigkeiten hilft immer dieselbe Fördermaßnahme.“

Falsch. Die Unterstützung sollte zur Ursache, zum Lernbedarf und zur konkreten Situation passen.

„Fehlende Motivation ist immer bloß fehlender Wille.“

Zu pauschal. Auch Überforderung, wiederholte Misserfolge, unklare Lernziele oder andere Faktoren können relevant sein.

Selbsttest

Selbsttest: Lernschwierigkeiten und Förderung

Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.

1 Was verlangt § 3 Abs. 3 Nr. 5 AEVO?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Welche Schritte nennt der aktuelle BIBB-Rahmenplan für HF3.5?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

3 Welche Aussage zur Ursachenanalyse ist am sinnvollsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

4 Welches Förderinstrument entspricht dem aktuellen SGB III?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

5 Welche Unterstützung kann die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung nach § 75 Abs. 2 SGB III umfassen?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

6 Was gilt trotz Assistierter Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Wer entscheidet über eine Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

8 Welche Aussage zur Teilzeitberufsausbildung ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

9 Ein Auszubildender erzielt erstmals eine schlechte Berufsschulnote. Welche Reaktion passt am besten zu HF3.5?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

10 Welche Aussage zu Fördermaßnahmen ist fachlich am saubersten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

Primär- und Fachquellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

Teilzeitberufsausbildung

Anpassung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.

§ 7a BBiG →