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HF3 · Kapitel 3

Betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

Gute Ausbildung verbindet Lernen mit realer Arbeit. Ausbilder übersetzen Ausbildungsplan und berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse in Aufgaben, an denen Auszubildende berufliche Handlungsfähigkeit entwickeln können.

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

§ 3 Abs. 3 Nr. 3 AEVO verlangt, aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben zu entwickeln und zu gestalten.

Der aktuelle BIBB-Rahmenplan konkretisiert diese Kompetenz insbesondere durch:

Ziel

Berufliche Handlungsfähigkeit statt isolierter Wissensabfrage

Nach § 1 Abs. 3 BBiG soll Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendig sind.

Das Gesetz bezeichnet dies als berufliche Handlungsfähigkeit.

Ausbildungsziel § 1 Abs. 3 BBiG
Merksatz:
Ausbildung soll nicht nur dazu führen, dass jemand eine richtige Antwort kennt. Auszubildende sollen berufliche Situationen zunehmend selbstständig bewältigen können.

Planungskette

Vom gesetzlichen Rahmen zur konkreten Arbeitsaufgabe

  1. Ausbildungsordnung
    definiert die verbindliche Grundlage des anerkannten Ausbildungsberufs.
  2. Ausbildungsrahmenplan
    konkretisiert die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
  3. Betrieblicher Ausbildungsplan
    überträgt die Vorgaben auf den konkreten Ausbildungsbetrieb.
  4. Arbeits- und Geschäftsprozess
    liefert eine reale betriebliche Handlungssituation.
  5. Lernziel
    beschreibt die angestrebte Kompetenzentwicklung.
  6. Lern- und Arbeitsaufgabe
    ermöglicht dem Auszubildenden, diese Kompetenz durch berufliches Handeln aufzubauen.

Ausbildungsordnung

Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil der Ausbildungsordnung

§ 5 Abs. 1 BBiG verlangt, dass die Ausbildungsordnung unter anderem das Ausbildungsberufsbild und eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung enthält.

Diese Anleitung ist der Ausbildungsrahmenplan.

Rechtsgrundlage § 5 Abs. 1 BBiG

Das BIBB erläutert, dass der Ausbildungsrahmenplan vorgibt, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in welchem zeitlichen Rahmen vermittelt werden sollen.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Die abstrakte Vorgabe wird betriebliche Realität

Der betriebliche Ausbildungsplan ordnet die Vorgaben der Ausbildungsordnung den konkreten Möglichkeiten, Abteilungen, Arbeitsprozessen und Zeiträumen des Ausbildungsbetriebs zu.

HF3.3 setzt damit unmittelbar auf HF2.1 auf: Der Plan allein bildet noch keine Lernsituation. Jetzt müssen daraus passende Lern- und Arbeitsaufgaben entstehen.

Plan ≠ Aufgabe

Ein Eintrag wie „Kundenaufträge bearbeiten“ beschreibt einen Ausbildungsinhalt.

Eine Lern- und Arbeitsaufgabe muss daraus eine konkrete Handlungssituation machen, in der ein überprüfbarer Kompetenzzuwachs möglich ist.

Ausbildungspflicht

Ausbildung muss planmäßig, sachlich und zeitlich gegliedert erfolgen

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG verpflichtet Ausbildende, die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln und die Berufsausbildung so planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.

Arbeitsaufgaben

Produktive Arbeit kann Ausbildung sein – wenn sie dem Ausbildungszweck dient

Reale betriebliche Arbeit und Lernen schließen einander nicht aus.

§ 14 Abs. 3 BBiG zieht jedoch eine klare Grenze: Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

Rechtsgrundlage § 14 Abs. 3 BBiG

Produktivität allein ist kein Ausbildungsziel

Eine Aufgabe wird nicht dadurch zur guten Ausbildungsaufgabe, dass sie für den Betrieb wirtschaftlich nützlich ist.

Sie muss zugleich einen nachvollziehbaren Beitrag zum Ausbildungsziel leisten.

Arbeits- und Geschäftsprozesse

Berufliches Lernen im realen Zusammenhang gestalten

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan betont das Lernen in berufstypischen Aufträgen und Geschäftsprozessen.

Das bedeutet: Die Aufgabe sollte den Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsschritten und dem betrieblichen Gesamtprozess sichtbar machen.

Anlass

Warum entsteht diese Aufgabe?

Prozess

Welche Arbeitsschritte gehören zusammen?

Ergebnis

Welches überprüfbare Resultat wird benötigt?

Folgewirkung

Wer arbeitet mit dem Ergebnis weiter?

Lernziel

Vor der Aufgabe muss klar sein, was gelernt werden soll

Ein Lernziel beschreibt nicht lediglich, womit sich der Auszubildende beschäftigt, sondern welchen Kompetenzzuwachs die Aufgabe ermöglichen soll.

Zu unscharf

„Der Auszubildende beschäftigt sich mit Reklamationen.“

Konkreter

„Der Auszubildende kann eine einfache Kundenreklamation anhand der betrieblichen Vorgaben prüfen, einen sachgerechten Lösungsvorschlag entwickeln und sein Vorgehen begründen.“

Lernzielsystematik

Richt-, Grob- und Feinlernziel als didaktisches Hilfsmodell

In der Ausbildungspraxis wird häufig zwischen unterschiedlich konkreten Lernzielebenen unterschieden.

Richtlernziel

Beschreibt einen größeren Kompetenz- oder Tätigkeitsbereich.

Groblernziel

Konkretisiert einen Ausschnitt dieses Bereichs weiter.

Feinlernziel

Beschreibt möglichst konkret, welches beobachtbare oder überprüfbare Ergebnis erreicht werden soll.

Didaktisches Modell – keine zusätzliche gesetzliche Norm

Die Begriffe Richt-, Grob- und Feinlernziel können bei der Unterrichts- und Ausbildungsplanung helfen.

Sie sind aber nicht als eigenständige gesetzliche Pflicht in § 3 AEVO oder § 14 BBiG formuliert.

Vollständige Handlung

Sechs Phasen beruflichen Handelns

Das BIBB beschreibt das Modell der vollständigen Handlung als sechsstufigen Prozess.

1

Informieren

Aufgabe verstehen, Anforderungen klären und notwendige Informationen beschaffen.

2

Planen

Arbeitsschritte, Ressourcen, Reihenfolge und Vorgehen entwickeln.

3

Entscheiden

Einen geeigneten Lösungsweg auswählen und gegebenenfalls mit dem Ausbilder abstimmen.

4

Ausführen

Die geplanten Arbeitsschritte selbstständig oder im Team umsetzen.

5

Kontrollieren

Ergebnis anhand der Anforderungen prüfen und einen Soll-Ist-Vergleich durchführen.

6

Bewerten

Ergebnis und Vorgehensweise reflektieren und Verbesserungsmöglichkeiten ableiten.

Prüfungswissen

Die Reihenfolge der vollständigen Handlung

Informieren → Planen → Entscheiden → Ausführen → Kontrollieren → Bewerten

Merkhilfe:
Erst verstehen, dann planen, anschließend entscheiden und handeln – danach Ergebnis kontrollieren und schließlich das Vorgehen bewerten.

Didaktische Einordnung

Nicht jede Kleinigkeit muss künstlich auf sechs Formblätter verteilt werden

Das Modell der vollständigen Handlung unterstützt handlungsorientierte Ausbildungsplanung.

Daraus folgt jedoch nicht, dass jede kleinste Einzelhandlung zwingend als formalisierter Sechs-Schritt-Prozess dokumentiert werden muss.

Entscheidend ist, dass Lern- und Arbeitsaufgaben zunehmend vollständiges und selbstständiges berufliches Handeln ermöglichen.

Lernaufgabe gestalten

Eine gute Aufgabe beantwortet mehr als „Was soll gemacht werden?“

Ausgangssituation:
Welcher reale betriebliche Anlass liegt vor?

Lernziel:
Welche Kompetenz soll entwickelt werden?

Arbeitsergebnis:
Welches konkrete Ergebnis soll entstehen?

Qualitätskriterien:
Woran erkennt der Auszubildende, ob das Ergebnis fachgerecht ist?

Rahmenbedingungen:
Welche Zeit, Arbeitsmittel, Regeln und Ressourcen gelten?

Handlungsspielraum:
Welche Entscheidungen darf der Auszubildende selbst treffen?

Unterstützung:
Wann und wie kann Hilfe eingeholt werden?

Reflexion:
Wie werden Ergebnis und Vorgehensweise ausgewertet?

Individualisierung

Die gleiche betriebliche Aufgabe kann unterschiedlich gestaltet werden

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan fordert, individuelle Lernbedarfe und Voraussetzungen bei der Einbindung in Arbeitsaufgaben zu berücksichtigen.

Früher Lernstand

Klare Teilziele, vorbereitete Informationsquellen und engere Rückmeldeschleifen.

Fortgeschrittener Lernstand

Mehr Planungsfreiheit, eigene Informationsbeschaffung und größere Entscheidungsspielräume.

Hohe Kompetenz

Komplexere Zusammenhänge, alternative Lösungswege, Verantwortung und stärkere Reflexion.

Gleiches Lernziel bedeutet nicht zwingend identische Unterstützung

Lernförderliche Individualisierung kann bedeuten, unterschiedliche Hilfen oder Zwischenschritte anzubieten, ohne das Ausbildungsziel beliebig zu verändern.

Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Handeln gehört in reale Arbeitsprozesse

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan nennt für HF3.3 ausdrücklich, Auszubildende zum nachhaltigen Handeln im Lern- und Arbeitsprozess anzuleiten.

Außerdem sollen branchen- und betriebsspezifische Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

Ressourcen

Material-, Energie- oder Zeitverbrauch bei der Planung berücksichtigen.

Qualität

Fehlervermeidung, Haltbarkeit und sinnvolle Wiederverwendung mitdenken.

Wirtschaftlichkeit

Betriebliche Kosten und effiziente Prozessgestaltung berücksichtigen.

Soziale Auswirkungen

Auswirkungen auf Kunden, Beschäftigte und andere Beteiligte in Entscheidungen einbeziehen.

Transformation

Ausbildung muss auch auf Veränderung vorbereiten

HF3.3 nennt ausdrücklich Gestaltungsmöglichkeiten in Transformationsprozessen und Arbeitsaufträge zu Veränderungen in der Arbeitswelt.

Beispiele des aktuellen Rahmenplans sind:

Konsequenz:
Gute Lernaufgaben bilden nicht nur den aktuellen betrieblichen Zustand ab. Sie können Auszubildende auch dazu befähigen, Veränderungen zu analysieren und mitzugestalten.

Digitale Arbeitswelt

Neue Technologie nicht nur bedienen, sondern reflektieren

§ 5 BBiG verlangt bei der Festlegung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ausdrücklich, die technologische und digitale Entwicklung zu beachten.

Rechtsgrundlage § 5 Abs. 1 BBiG

Eine moderne Lernaufgabe kann deshalb beispielsweise fragen:

Welche Arbeitsschritte verändert ein neues digitales System?

Welche Informationen werden benötigt?

Welche Risiken entstehen?

Welche Qualitätskontrollen bleiben erforderlich?

Welche Entscheidungen können automatisiert und welche müssen fachlich geprüft werden?

Praxisfall

Vom IT-Ticket zur vollständigen Lernaufgabe

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

IT-Dienstleistungsbetrieb

Ein interner Fachbereich benötigt für ein neues Team einen gemeinsamen Dateiablagebereich mit abgestuften Zugriffsrechten.

Der Auszubildende kennt die Grundlagen des verwendeten Systems, hat einen solchen Auftrag aber noch nicht vollständig selbstständig bearbeitet.

Informieren

Anforderungen, Benutzergruppen, Sicherheitsvorgaben und bestehende Standards erfassen.

Planen

Berechtigungsstruktur, Vorgehen, Testfälle und Rückfallmöglichkeit planen.

Entscheiden

Lösungsweg begründen und mit dem Ausbilder abstimmen.

Ausführen

Konfiguration entsprechend der freigegebenen Planung umsetzen.

Kontrollieren

Mit Testkonten prüfen, ob nur vorgesehene Zugriffe möglich sind.

Bewerten

Ergebnis, Dokumentation und gewählten Lösungsweg reflektieren.

Lernziel:
Der Auszubildende soll nicht nur sechs Konfigurationsschritte reproduzieren, sondern einen überschaubaren betrieblichen Auftrag zunehmend selbstständig planen, durchführen, prüfen und begründen können.

Transfer

Dasselbe Prinzip in unterschiedlichen Berufen

Kaufmännisch

Kundenanfrage prüfen, Angebot vorbereiten, Konditionen begründen, Ergebnis kontrollieren und Auftrag nachbereiten.

Logistik

Wareneingang planen, Lieferung prüfen, Abweichungen bearbeiten und Prozess dokumentieren.

Technik

Wartungsauftrag analysieren, Arbeit vorbereiten, durchführen, prüfen und dokumentieren.

IT

Anforderung analysieren, Lösung planen, umsetzen, testen und fachlich reflektieren.

Arbeitsauftrag

Zu eng oder lernförderlich?

Sehr eng

„Klicken Sie auf Menü A, anschließend B, tragen Sie X ein und bestätigen Sie mit OK.“

Das kann bei einer erstmaligen technischen Einführung sinnvoll sein, bietet aber wenig Raum für selbstständige Planung.

Handlungsorientierter

„Richten Sie für das neue Projektteam einen Dateiablagebereich entsprechend der betrieblichen Sicherheitsvorgaben ein. Planen Sie die Berechtigungen, stimmen Sie den Lösungsweg ab, testen Sie ihn und dokumentieren Sie das Ergebnis.“

Die Aufgabe eröffnet Informations-, Planungs-, Entscheidungs- und Kontrollmöglichkeiten.

Mehr Offenheit ist nicht automatisch besser

Der notwendige Handlungsspielraum muss zum Ausbildungsstand, zum Risiko der Aufgabe und zu den individuellen Voraussetzungen passen.

Sicherheit

Handlungsorientierung hebt Schutzpflichten nicht auf

Selbstständigkeit darf nicht dadurch erzeugt werden, dass sicherheitsrelevante Vorgaben, notwendige Freigaben oder fachliche Grenzen weggelassen werden.

Eine Lernaufgabe kann Entscheidungsspielräume enthalten, während kritische Schritte weiterhin der vorherigen Abstimmung oder Freigabe bedürfen.

Beispiel:
Der Auszubildende kann den technischen Lösungsweg selbst planen. Eine Änderung an einem produktiven System erfolgt aber erst nach fachlicher Prüfung und betrieblicher Freigabe.

Lernerfolg

Die Aufgabe braucht überprüfbare Qualitätskriterien

Wenn am Ende niemand sagen kann, woran eine fachgerechte Lösung erkennbar ist, kann auch der Lernerfolg nur schwer nachvollziehbar beurteilt werden.

Mögliche Kriterien

  • fachliche Richtigkeit,
  • Vollständigkeit,
  • Einhaltung betrieblicher Vorgaben,
  • Sicherheit,
  • Nachvollziehbarkeit der Planung,
  • Qualität der Dokumentation,
  • angemessene Ressourcennutzung,
  • Reflexion des gewählten Vorgehens.

Dokumentation

Lernaufgabe und Ausbildungsnachweis sinnvoll verbinden

Reale Lern- und Arbeitsaufgaben können eine gute Grundlage für den Ausbildungsnachweis bilden.

Der Ausbildungsnachweis sollte jedoch nicht bloß als formale Liste von Anwesenheitszeiten verstanden werden, sondern den tatsächlichen Verlauf der vermittelten Ausbildung nachvollziehbar machen.

Vertiefung

BIBB-Umsetzungshilfen nutzen

Das BIBB stellt für zahlreiche neue und modernisierte Ausbildungsberufe die Reihe Ausbildung gestalten bereit.

Sie enthält unter anderem Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan, Praxisbeispiele, Arbeits- und Prüfungsaufgaben sowie Hinweise zu Ausbildungsmethoden.

Eigene Fachvertiefung

Aktives Lernen und Lernprozessgestaltung

Mathias Ellmann: Effektives Lehren und Lernen in der Informatik, Wirtschaftsinformatik und verwandten Fachgebieten

Der Fachbeitrag vertieft die Gestaltung aktiver Lernprozesse, Motivation und didaktische Planung.

Er ergänzt die hier behandelte handlungsorientierte Ausbildungsplanung, ersetzt aber nicht die rechtlichen Grundlagen und den offiziellen AEVO-Rahmenplan.

Fachbeitrag bei Springer Nature öffnen →

Planungsmodell

In neun Schritten zur Lern- und Arbeitsaufgabe

1. Ausbildungsplan analysieren
Welche Kompetenz soll jetzt vermittelt werden?

2. realen Prozess identifizieren
Wo tritt diese Kompetenz im Betrieb tatsächlich auf?

3. Lernvoraussetzungen prüfen
Was kann der Auszubildende bereits?

4. Lernziel formulieren
Was soll nach der Aufgabe selbstständig möglich sein?

5. Arbeitsergebnis definieren
Welches konkrete Ergebnis soll entstehen?

6. Handlungsspielraum festlegen
Was darf selbst geplant und entschieden werden?

7. Grenzen und Ressourcen klären
Sicherheit, Zeit, Material, Informationen und Freigaben?

8. Kontrolle ermöglichen
Welche Qualitätskriterien dienen dem Soll-Ist-Vergleich?

9. Reflexion einplanen
Was wurde gelernt und was wird beim nächsten Auftrag verbessert?

Prüfungsfallen

Diese Aussagen sind falsch oder zu pauschal

„Jede betriebliche Arbeit ist automatisch eine gute Lernaufgabe.“

Falsch. Die Aufgabe muss zum Ausbildungszweck und zur angestrebten Kompetenzentwicklung passen.

„Produktive Arbeit darf einem Auszubildenden grundsätzlich nicht übertragen werden.“

Falsch. Produktive Aufgaben können Ausbildungsaufgaben sein, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

„Der Ausbildungsrahmenplan ist dasselbe wie der betriebliche Ausbildungsplan.“

Falsch. Der Ausbildungsrahmenplan gehört zur Ausbildungsordnung; der betriebliche Ausbildungsplan überträgt die Vorgaben auf den konkreten Betrieb.

„Bei der vollständigen Handlung kommt das Kontrollieren vor dem Ausführen.“

Falsch. Die BIBB-Systematik lautet: Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren, Bewerten.

„Je offener eine Aufgabe ist, desto besser ist sie immer.“

Falsch. Handlungsspielraum muss zum Lernstand, zur Aufgabe und zum Risiko passen.

„Nachhaltigkeit spielt in HF3.3 keine Rolle.“

Falsch. Der aktuelle BIBB-Rahmenplan nennt nachhaltiges Handeln ausdrücklich.

„Neue Technologien sind erst relevant, wenn die Ausbildungsordnung erneut geändert wurde.“

Zu pauschal. § 5 BBiG berücksichtigt technologische und digitale Entwicklung, und der aktuelle AEVO-Rahmenplan verlangt die Auseinandersetzung mit Transformationsprozessen.

„Eine vollständige Handlung bedeutet, dass der Ausbilder nie eingreifen darf.“

Falsch. Handlungsorientierung schließt Lernbegleitung, fachliche Abstimmung, notwendige Freigaben und Schutzmaßnahmen nicht aus.

Selbsttest

Selbsttest: Lern- und Arbeitsaufgaben

Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.

1 Was verlangt § 3 Abs. 3 Nr. 3 AEVO?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Welche Aussage zum Ausbildungsrahmenplan ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

3 Welche Aussage zu betrieblichen Arbeitsaufgaben trifft nach § 14 Abs. 3 BBiG zu?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

4 Welche Reihenfolge entspricht dem BIBB-Modell der vollständigen Handlung?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

5 Was geschieht in der Phase „Kontrollieren“?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

6 Welche Lernaufgabe ist am stärksten handlungsorientiert?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Welche Aspekte nennt der aktuelle AEVO-Rahmenplan ausdrücklich für HF3.3?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

8 Welche Aussage zur Individualisierung von Lernaufgaben ist am sinnvollsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

9 Welche Aussage zu Nachhaltigkeit in HF3.3 ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

10 Welche Aussage zur vollständigen Handlung ist fachlich am saubersten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

Primär- und Fachquellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

Ziel der Berufsausbildung

Berufliche Handlungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt.

§ 1 Abs. 3 BBiG →

Ausbildungsordnung

Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und technologische Entwicklung.

§ 5 BBiG →

Ausbildungspflichten

Planmäßige Ausbildung und zulässige Ausbildungsaufgaben.

§ 14 BBiG →

Nachhaltigkeit

Modernisierte Standardberufsbildpositionen und nachhaltiges berufliches Handeln.

BIBB →