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HF3 · Kapitel 8

Leistungen feststellen, beurteilen und Beurteilungsgespräche führen

Gute Leistungsbeurteilung bedeutet mehr als eine spontane Einschätzung wie „gut“ oder „schlecht“. Leistungen müssen anhand geeigneter Verfahren festgestellt, anhand transparenter Kriterien bewertet und anschließend für die weitere Ausbildung nutzbar gemacht werden.

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

§ 3 Abs. 3 Nr. 8 AEVO verlangt, Leistungen festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche zu führen und Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen.

Der aktuelle BIBB-Rahmenplan konkretisiert diese Kompetenz. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen:

Grundlogik

Feststellen und Bewerten sind zwei unterschiedliche Schritte

Leistung feststellen

Zunächst werden Informationen gewonnen: Was hat die Person getan, welches Ergebnis liegt vor und wie wurde gearbeitet?

Dazu können beispielsweise Beobachtungen, Arbeitsproben, Präsentationen oder konkrete Arbeitsergebnisse dienen.

Leistung bewerten

Anschließend wird das Festgestellte mit vorher bestimmten Anforderungen oder Kriterien verglichen.

Erst dieser Vergleich führt zu einer begründeten Beurteilung.

Merksatz:
Erst beobachten und dokumentieren, dann anhand bekannter Kriterien bewerten.

Erfolgskontrollen

Der Rahmenplan nennt verschiedene Formen

Beobachtung

Verhalten und Vorgehen werden während einer realen oder simulierten Arbeitssituation beobachtet.

Arbeitsprobe

Eine definierte berufliche Aufgabe wird praktisch durchgeführt.

Präsentation

Ergebnisse, Entscheidungen und Zusammenhänge werden strukturiert dargestellt.

Selbstbeurteilung

Auszubildende reflektieren ihren eigenen Kompetenzstand, Stärken und Entwicklungsbedarf.

Arbeitsergebnis

Das entstandene Produkt, Dokument oder Ergebnis wird anhand fachlicher Kriterien geprüft.

Kombination

Häufig ist die Kombination mehrerer Informationsquellen sinnvoll, weil ein einzelnes Ergebnis nicht jede Kompetenzdimension abbildet.

Passung

Die Erfolgskontrolle muss zum Lernziel passen

Eine Kontrollform ist nur dann sinnvoll, wenn sie tatsächlich Informationen über die angestrebte Kompetenz liefert.

Praktische Fertigkeit

Eine reine Wissensfrage zeigt nicht zuverlässig, ob ein praktischer Arbeitsablauf fachgerecht ausgeführt werden kann.

Begründungsfähigkeit

Ein korrektes Arbeitsergebnis zeigt nicht automatisch, ob Entscheidungen verstanden und fachlich begründet wurden.

Prüfungslogik:
Lernziel → geeignetes Verfahren → Kriterien → Beobachtung → Bewertung.

Kriterienorientierung

Nicht „gefällt mir“, sondern nachvollziehbare Maßstäbe

Der Rahmenplan verlangt, das Lernverhalten regelmäßig kriterienorientiert zu beurteilen.

Kriterien sollten soweit möglich bereits vor der Leistungssituation feststehen und zur konkreten Ausbildungsaufgabe passen.

Beispiel für eine technische Arbeitsaufgabe

  • fachliche Richtigkeit,
  • Einhaltung der Arbeitsschritte,
  • Qualität des Ergebnisses,
  • Sicherheitsverhalten,
  • selbstständige Planung,
  • Umgang mit Fehlern,
  • Dokumentation,
  • fachliche Begründung des Vorgehens.

Ergebnis und Prozess

Ein gutes Endergebnis erzählt nicht immer die ganze Geschichte

Bei Lern- und Arbeitsaufgaben kann sowohl das Arbeitsergebnis als auch der Lern- und Arbeitsprozess relevant sein.

Beispiel

Zwei Auszubildende liefern dasselbe technisch richtige Ergebnis.

Person A hat selbstständig geplant, Fehler erkannt, korrigiert und das Vorgehen nachvollziehbar begründet.

Person B erhielt die entscheidenden Lösungsschritte vollständig von einer anderen Person.

Das identische Endprodukt bedeutet daher nicht automatisch einen identischen Kompetenzstand.

Qualitätsanforderungen

Was macht eine gute Erfolgskontrolle aus?

Der aktuelle BIBB-Rahmenplan nennt beispielhaft fünf grundlegende Anforderungen:

Gültigkeit

Das Verfahren soll tatsächlich die Kompetenz beziehungsweise Leistung erfassen, die beurteilt werden soll.

Zuverlässigkeit

Die Feststellung soll möglichst wenig von zufälligen Mess- oder Beobachtungseinflüssen abhängen.

Objektivität

Persönliche Sympathien, Vorurteile oder die jeweilige beurteilende Person sollen das Ergebnis möglichst wenig beeinflussen.

Transparenz

Anforderungen, Kriterien und Bewertungsgrundlagen sollen nachvollziehbar sein.

Wirtschaftlichkeit

Aufwand und Nutzen der Erfolgskontrolle müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Diese Begriffe sind keine Notenformel des BBiG

Gültigkeit, Zuverlässigkeit, Objektivität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit werden im aktuellen BIBB-Rahmenplan als beispielhafte Anforderungen an Erfolgskontrollen genannt.

Beurteilungsfehler

Auch erfahrene Ausbilder können systematisch falsch urteilen

Der aktuelle Rahmenplan nennt ausdrücklich vier typische Beurteilungsfehler:

Erster-Eindruck-Fehler

Ein früher positiver oder negativer Eindruck beeinflusst spätere Bewertungen unverhältnismäßig stark.

Nikolaus-Effekt

Vor allem die zuletzt gezeigten Leistungen kurz vor einer Beurteilung prägen das Gesamturteil, während der längere Beurteilungszeitraum zu wenig berücksichtigt wird.

Halo-Effekt

Ein besonders auffälliges Merkmal überstrahlt andere Beurteilungsdimensionen.

Beispiel: Eine sehr kommunikative Person wird deshalb automatisch auch fachlich besser bewertet.

Kontrastfehler

Die Leistung wird zu stark im Vergleich mit einer anderen Person beurteilt, statt anhand der festgelegten Kriterien.

Eine durchschnittliche Leistung kann neben einer außergewöhnlich starken Person dadurch ungerecht schwach erscheinen.

Fehler vermeiden

Beurteilungsqualität lässt sich systematisch verbessern

  • Kriterien vor der Beobachtung festlegen,
  • konkrete Beobachtungen dokumentieren,
  • mehrere Situationen und einen angemessenen Zeitraum berücksichtigen,
  • einzelne Beurteilungsdimensionen getrennt betrachten,
  • Leistung mit Kriterien statt mit anderen Auszubildenden vergleichen,
  • Selbstbeurteilung einbeziehen,
  • bei wichtigen Entscheidungen mehrere Informationsquellen nutzen,
  • das eigene Urteil kritisch überprüfen.

Selbstbeurteilung

Die Selbsteinschätzung ist selbst ein Lerninstrument

Selbstbeurteilung bedeutet nicht, dass Auszubildende ihre eigene Endnote festlegen.

Sie ermöglicht vielmehr, die eigene Wahrnehmung mit beobachteten Leistungen und einer Fremdbeurteilung abzugleichen.

Sinnvolle Reflexionsfragen

  • Was ist mir gut gelungen?
  • Wo musste ich Unterstützung nutzen?
  • Welche Fehler habe ich erkannt?
  • Was würde ich beim nächsten Mal anders machen?
  • Welche Kompetenz möchte ich als Nächstes entwickeln?

Selbst- und Fremdbild

Abweichungen sind Gesprächsanlässe – keine Störung

Stimmen Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung nicht überein, ist das kein Grund, die Selbsteinschätzung einfach zu verwerfen.

Gerade die Abweichung kann helfen, Kriterien, Erwartungen und konkrete Beobachtungen gemeinsam zu klären.

Beispiel:
„Du schätzt deine Dokumentation als sehr vollständig ein. Ich habe bei zwei Arbeitsschritten fehlende Entscheidungsgründe markiert. Lass uns diese beiden Stellen gemeinsam ansehen.“

Dritte

Leistungsbeurteilungen anderer Lernorte gehören zum Gesamtbild

§ 3 Abs. 3 Nr. 8 AEVO verlangt ausdrücklich, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten.

Der BIBB-Rahmenplan nennt beispielsweise:

Externe Bewertung ≠ automatische betriebliche Gesamtbeurteilung

Ein Berufsschulzeugnis oder ein externer Test liefert wichtige Informationen.

Für die weitere Ausbildung muss aber geprüft werden, welche Kompetenz tatsächlich beurteilt wurde und welche Konsequenz sich daraus für den betrieblichen Lernprozess ergibt.

Zwischenprüfung

§ 48 BBiG: Ausbildungsstand ermitteln

Nach § 48 Abs. 1 BBiG ist während der Berufsausbildung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.

Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen. Die Zwischenprüfung entfällt insbesondere, wenn die Ausbildungsordnung vorsieht, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage § 48 BBiG

Nicht jeder Ausbildungsberuf hat zusätzlich eine klassische Zwischenprüfung

Bei einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen greift die gesetzliche Ausnahme des § 48 Abs. 2 BBiG.

Externe Ergebnisse auswerten

Aus einem Ergebnis muss eine Ausbildungsentscheidung werden

1. Ergebnis verstehen
Was wurde geprüft oder beurteilt?

2. Muster erkennen
Ein einmaliger Ausreißer oder eine wiederkehrende Schwierigkeit?

3. Mit betrieblichen Beobachtungen abgleichen
Zeigt sich dasselbe Kompetenzbild im Betrieb?

4. Ursache klären
Fehlendes Wissen, Anwendung, Sprache, Lernstrategie, Prüfungsverhalten oder andere Faktoren?

5. Konsequenz planen
Mehr Übung, andere Aufgabe, zusätzliche Unterstützung oder höhere Anforderung?

6. Wirkung kontrollieren
Verbessert sich die relevante Kompetenz?

Ausbildungsnachweis

Dokumentation, Kontrolle und Förderung verbinden

§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG verpflichtet Auszubildende, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.

Pflicht der Auszubildenden § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG

Nach § 14 Abs. 2 BBiG müssen Ausbildende Auszubildende zum Führen anhalten und die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchsehen.

Außerdem ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

Pflicht der Ausbildenden § 14 Abs. 2 BBiG

Funktion

Der Ausbildungsnachweis ist mehr als eine Unterschriftenroutine

Das BIBB beschreibt den Ausbildungsnachweis als wichtiges Instrument zur Information über das Ausbildungsgeschehen in Betrieb und Berufsschule.

In Verbindung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan lässt sich damit beispielsweise prüfen:

  • Welche Inhalte wurden bereits vermittelt?
  • Welche Inhalte fehlen noch?
  • Passt der tatsächliche Verlauf zum Ausbildungsplan?
  • Wo bestehen auffällige Wiederholungen oder Lücken?
  • Welche Lern- und Arbeitsaufgaben wurden bearbeitet?

Prüfungszulassung

Der Ausbildungsnachweis hat außerdem rechtliche Bedeutung

§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG nennt für die reguläre Zulassung zur Abschlussprüfung unter anderem die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen sowie die Vorlage des Ausbildungsnachweises über den Ausbildenden.

Prüfungszulassung § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG

Ausbildungsnachweis ≠ benotete Prüfungsleistung

Das BIBB weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Bewertung des Ausbildungsnachweises nach Form und Inhalt im Rahmen der Prüfungen nicht vorgesehen ist.

Beurteilungsbogen

Ein Formular macht eine Beurteilung noch nicht objektiv

Der BIBB-Rahmenplan nennt Beurteilungs- und Entwicklungsbogen als mögliche Instrumente.

Entscheidend ist jedoch, dass die Kriterien verständlich, relevant und möglichst konkret beschrieben sind.

Ungünstiges Kriterium

„Ist gut.“

Es bleibt unklar, welches Verhalten oder Ergebnis gemeint ist.

Konkreter

„Plant den Arbeitsauftrag in einer fachlich sinnvollen Reihenfolge und kann wesentliche Entscheidungen begründen.“

Beurteilungsgespräch

Leistungsbewertung soll Entwicklung ermöglichen

Ein Beurteilungsgespräch sollte die Bewertung nicht lediglich verkünden, sondern die Beobachtungen nachvollziehbar machen und daraus nächste Entwicklungsschritte ableiten.

1. Gespräch vorbereiten
Zeitraum, Kriterien, Beispiele und Ergebnisse zusammentragen.

2. Anlass und Ziel klären
Worum geht es in diesem Gespräch?

3. Selbsteinschätzung einholen
Wie beurteilt der Auszubildende die eigene Entwicklung?

4. Fremdbeurteilung erläutern
Konkrete Beobachtungen mit den Kriterien verbinden.

5. Unterschiede besprechen
Abweichende Einschätzungen anhand von Beispielen klären.

6. Entwicklungsbedarf ableiten
Was soll erhalten, verbessert oder neu aufgebaut werden?

7. Maßnahmen vereinbaren
Neue Lernaufgabe, Übung, Unterstützung oder zusätzliche Verantwortung?

8. Folgetermin festlegen
Wann wird die Entwicklung erneut betrachtet?

Gesprächsqualität

Eine Beurteilung ist kein Überraschungsangriff

Kriterien, wesentliche Erwartungen und die Grundlage der Leistungsbeurteilung sollten transparent sein.

Besonders problematisch wäre es, über längere Zeit keine Rückmeldung zu geben und dann erstmals im Beurteilungsgespräch eine Liste alter Kritikpunkte vorzulegen.

Besser:
laufendes Feedback für den Lernprozess und zusätzlich strukturierte Beurteilungsgespräche zu geeigneten Zeitpunkten.

Lob und Kritik

Beides muss konkret sein

Pauschales Lob

„Super gemacht.“

Angenehm, aber wenig informativ.

Entwicklungsorientiertes Lob

„Du hast vor der Änderung zuerst die Auswirkungen geprüft und anschließend einen Test durchgeführt. Genau dieses systematische Vorgehen solltest du beibehalten.“

Pauschale Kritik

„Du arbeitest chaotisch.“

Konkrete Rückmeldung

„Bei zwei Aufträgen wurde mit der Umsetzung begonnen, bevor die Anforderungen vollständig geklärt waren. Beim nächsten Auftrag erstellen wir zuerst gemeinsam eine Anforderungsliste.“

Lernbedarfsgespräch

Beurteilen ist nur sinnvoll, wenn daraus etwas folgt

HF3.8 verlangt ausdrücklich, Lernbedarfsgespräche zu führen und Maßnahmen daraus abzuleiten.

Damit besteht eine direkte Verbindung zu HF3.5 und HF3.6:

Unterstützungsbedarf

Werden Kompetenzlücken sichtbar, können Fördermaßnahmen aus HF3.5 erforderlich werden.

Besondere Leistungsstärke

Werden besondere Stärken sichtbar, können anspruchsvollere Aufgaben, Zusatzangebote oder Optionen aus HF3.6 geprüft werden.

Digitalisierung

Digitale Beurteilungssysteme unterstützen – sie urteilen nicht automatisch fair

Digitale Systeme können Kriterien, Beobachtungen, Lernfortschritte und Gesprächsergebnisse strukturiert dokumentieren.

Ein digitales Formular beseitigt Beurteilungsfehler jedoch nicht automatisch. Auch digitale Daten müssen fachlich eingeordnet werden.

Zahl ≠ objektive Wahrheit

Eine automatisch erzeugte Kennzahl ist nur so aussagekräftig wie die Daten, Kriterien und Annahmen, auf denen sie beruht.

Praxisfall

Der starke erste Eindruck

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Technischer Ausbildungsbetrieb

Eine Auszubildende macht in den ersten zwei Wochen einen sehr selbstbewussten und kompetenten Eindruck.

Drei Monate später soll sie beurteilt werden. Bei mehreren komplexeren Arbeitsaufträgen wurden jedoch Planungsschritte ausgelassen und Sicherheitsprüfungen erst nach Hinweisen durchgeführt.

Der Ausbilder erklärt: „Sie war doch von Anfang an richtig gut. Ich gebe ihr überall die höchste Bewertung.“

Problem:
Der frühe Gesamteindruck überlagert konkrete spätere Beobachtungen. Das entspricht der Logik des Erster-Eindruck-Fehlers.

Zweiter Praxisfall

Vier gute Dezemberwochen bestimmen die Jahresbeurteilung?

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Kaufmännischer Ausbildungsbetrieb

Ein Auszubildender zeigte über viele Monate deutliche Schwankungen bei Planung, Dokumentation und Termintreue.

In den letzten vier Wochen vor dem Beurteilungstermin arbeitet er sehr zuverlässig.

Die Ausbilderin möchte deshalb den gesamten Beurteilungszeitraum ausschließlich als „sehr gut“ bewerten.

Prüfungsfalle:
Die jüngsten Leistungen dürfen den gesamten Beobachtungszeitraum nicht unverhältnismäßig überlagern. Der Rahmenplan nennt hierfür den Nikolaus-Effekt.

Dritter Praxisfall

Berufsschulnote und betriebliche Beobachtung widersprechen sich

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

IT-Ausbildungsbetrieb

Ein Auszubildender erreicht in einem theoretischen Lernfeld der Berufsschule nur ausreichende Ergebnisse.

Im Betrieb löst er vergleichbare praktische Probleme häufig erfolgreich, kann sein Vorgehen jedoch nur schwer fachsprachlich erklären.

Statt die Berufsschulnote zu ignorieren oder sie automatisch als betriebliche Gesamtnote zu übernehmen, wird untersucht, welche Teilkompetenz hinter der Abweichung steht.

Daraus entsteht ein Lernziel: technische Entscheidungen künftig strukturiert und fachsprachlich begründen.

Entscheidungssystematik

Das KLAAR-Schema für Leistungsbeurteilungen

K – Kriterien festlegen
Was soll beurteilt werden?

L – Leistung feststellen
Geeignete Beobachtungen und Ergebnisse sammeln.

A – Abgleichen
Festgestellte Leistung mit Kriterien und gegebenenfalls externen Ergebnissen vergleichen.

A – Auswerten und ansprechen
Selbst- und Fremdeinschätzung im Gespräch zusammenführen.

R – Rückschluss ziehen
Nächste Lernziele, Förderung oder zusätzliche Anforderungen bestimmen.

KLAAR ist eine SemaTrain-Merkhilfe.
Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Bewertungsverfahren.

Prüfungsfallen

Diese Aussagen sind falsch oder zu pauschal

„Ein gutes Arbeitsergebnis beweist automatisch, dass alle zugrunde liegenden Kompetenzen sicher beherrscht werden.“

Falsch. Auch Arbeitsprozess, Selbstständigkeit, Fehlerbehandlung und fachliche Begründung können für die Kompetenzbeurteilung relevant sein.

„Auszubildende sollten vor allem miteinander verglichen werden.“

Falsch. Der Rahmenplan verlangt eine kriterienorientierte Beurteilung. Ein übermäßiger Personenvergleich kann zum Kontrastfehler führen.

„Für eine Jahresbeurteilung zählen vor allem die letzten Wochen.“

Falsch. Die Überbetonung der jüngsten Leistung entspricht der Logik des Nikolaus-Effekts.

„Wer sehr freundlich kommuniziert, ist deshalb automatisch in allen fachlichen Kriterien sehr gut.“

Falsch. Ein hervorstechendes Merkmal darf andere Kriterien nicht überstrahlen. Das wäre ein Halo-Effekt.

„Der erste Eindruck ist die zuverlässigste Grundlage für spätere Beurteilungen.“

Falsch. Gerade die Überbewertung des ersten Eindrucks ist ein typischer Beurteilungsfehler.

„Selbstbeurteilung ist überflüssig, weil nur der Ausbilder beurteilen darf.“

Falsch. Selbstbeurteilungen werden im aktuellen BIBB-Rahmenplan ausdrücklich als Form der Erfolgskontrolle genannt.

„Eine Berufsschulnote muss unverändert als betriebliche Leistungsbeurteilung übernommen werden.“

Falsch. Leistungsbeurteilungen Dritter sind auszuwerten. Entscheidend ist, welche Leistung beziehungsweise Kompetenz damit tatsächlich erfasst wurde.

„Jeder Ausbildungsberuf hat zwingend eine klassische Zwischenprüfung zusätzlich zur Abschlussprüfung.“

Falsch. § 48 Abs. 2 BBiG nennt Fälle, in denen die Zwischenprüfung entfällt, insbesondere bei einer in zwei Teilen durchgeführten Abschlussprüfung.

„Der Ausbildungsnachweis wird in der Abschlussprüfung nach Form und Inhalt benotet.“

Falsch. Der Ausbildungsnachweis hat wichtige Dokumentations- und Zulassungsfunktionen. Das BIBB weist jedoch darauf hin, dass seine Bewertung nach Form und Inhalt im Rahmen der Prüfungen nicht vorgesehen ist.

„Ein digitales Bewertungssystem verhindert automatisch Beurteilungsfehler.“

Falsch. Auch digitale Systeme hängen von Kriterien, Daten und menschlicher Einordnung ab.

„Ein Beurteilungsgespräch dient hauptsächlich dazu, dem Auszubildenden seine Fehler mitzuteilen.“

Zu pauschal. Beurteilungsgespräche sollen Leistungen nachvollziehbar machen, Selbst- und Fremdwahrnehmung verbinden und Konsequenzen für die weitere Ausbildung ableiten.

Selbsttest

Selbsttest: Leistungen feststellen und beurteilen

Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.

1 Was verlangt § 3 Abs. 3 Nr. 8 AEVO?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Welche Formen der Erfolgskontrolle nennt der aktuelle BIBB-Rahmenplan beispielhaft?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

3 Welche grundlegenden Anforderungen an Erfolgskontrollen nennt der BIBB-Rahmenplan?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

4 Ein Ausbilder bewertet einen Auszubildenden in fast allen Kriterien sehr gut, weil dieser besonders freundlich und kommunikativ ist. Welcher Fehler liegt nahe?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

5 Ein Auszubildender arbeitet kurz vor dem Beurteilungstermin vier Wochen sehr gut. Deshalb wird der gesamte zurückliegende Zeitraum ausschließlich danach bewertet. Welcher Fehler liegt nahe?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

6 Was beschreibt einen Kontrastfehler am besten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Welche Aussage zur Selbstbeurteilung ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

8 Was verlangt § 14 Abs. 2 BBiG hinsichtlich des Ausbildungsnachweises?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

9 Welche Aussage zum Ausbildungsnachweis ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

10 Welche Aussage zur Prüfung und zum Ausbildungsnachweis ist fachlich sauber?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

11 Wann entfällt nach § 48 BBiG eine klassische Zwischenprüfung insbesondere?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

12 Was sollte am Ende einer guten Leistungsbeurteilung stehen?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

Primär- und Fachquellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

Ausbildungsnachweis – Pflicht

Schriftliche oder elektronische Führung.

§ 13 BBiG →

Ausbildungsnachweis – Kontrolle

Regelmäßige Durchsicht und Gelegenheit zum Führen am Arbeitsplatz.

§ 14 Abs. 2 BBiG →

Prüfungszulassung

Bedeutung des Ausbildungsnachweises für die reguläre Zulassung.

§ 43 BBiG →

Zwischenprüfung

Ermittlung des Ausbildungsstandes und gesetzliche Ausnahmen.

§ 48 BBiG →

BIBB: Ausbildungsnachweis

Funktion, Führung, Kontrolle und Bedeutung für die Prüfung.

BIBB →

BIBB: Feedbackgespräche

Lernstand, Rückmeldung, Reflexion und Entwicklungsziele.

BIBB →