HF3 · Kapitel 8
Leistungen feststellen, beurteilen und Beurteilungsgespräche führen
Gute Leistungsbeurteilung bedeutet mehr
als eine spontane Einschätzung
wie „gut“ oder „schlecht“.
Leistungen müssen anhand geeigneter Verfahren
festgestellt,
anhand transparenter Kriterien bewertet
und anschließend für die weitere Ausbildung
nutzbar gemacht werden.
Prüfungswissen
Was verlangt die AEVO?
§ 3 Abs. 3 Nr. 8 AEVO verlangt,
Leistungen festzustellen und zu bewerten,
Leistungsbeurteilungen Dritter
und Prüfungsergebnisse auszuwerten,
Beurteilungsgespräche zu führen
und Rückschlüsse
für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen.
Der aktuelle BIBB-Rahmenplan konkretisiert diese Kompetenz.
Ausbilderinnen und Ausbilder sollen:
-
Formen der Erfolgskontrolle auswählen,
-
Erfolgskontrollen durchführen,
-
Beurteilungsfehler vermeiden,
-
Ergebnisse von Lern- und Arbeitsaufgaben kontrollieren,
-
Lernverhalten regelmäßig
kriterienorientiert beurteilen,
-
Lernbedarfsgespräche führen
und Maßnahmen daraus ableiten,
-
außerbetriebliche Erfolgskontrollen auswerten,
-
Ausbildungsnachweise
zur Kontrolle,
Förderung
und zum Abgleich mit dem Ausbildungsplan nutzen.
Grundlogik
Feststellen und Bewerten sind zwei unterschiedliche Schritte
Leistung feststellen
Zunächst werden Informationen gewonnen:
Was hat die Person getan,
welches Ergebnis liegt vor
und wie wurde gearbeitet?
Dazu können beispielsweise
Beobachtungen,
Arbeitsproben,
Präsentationen
oder konkrete Arbeitsergebnisse dienen.
Leistung bewerten
Anschließend wird das Festgestellte
mit vorher bestimmten
Anforderungen oder Kriterien verglichen.
Erst dieser Vergleich
führt zu einer begründeten Beurteilung.
Merksatz:
Erst beobachten und dokumentieren,
dann anhand bekannter Kriterien bewerten.
Erfolgskontrollen
Der Rahmenplan nennt verschiedene Formen
Beobachtung
Verhalten und Vorgehen
werden während einer realen
oder simulierten Arbeitssituation beobachtet.
Arbeitsprobe
Eine definierte berufliche Aufgabe
wird praktisch durchgeführt.
Präsentation
Ergebnisse,
Entscheidungen
und Zusammenhänge
werden strukturiert dargestellt.
Selbstbeurteilung
Auszubildende reflektieren
ihren eigenen Kompetenzstand,
Stärken und Entwicklungsbedarf.
Arbeitsergebnis
Das entstandene Produkt,
Dokument
oder Ergebnis
wird anhand fachlicher Kriterien geprüft.
Kombination
Häufig ist die Kombination
mehrerer Informationsquellen sinnvoll,
weil ein einzelnes Ergebnis
nicht jede Kompetenzdimension abbildet.
Passung
Die Erfolgskontrolle muss zum Lernziel passen
Eine Kontrollform ist nur dann sinnvoll,
wenn sie tatsächlich Informationen
über die angestrebte Kompetenz liefert.
Praktische Fertigkeit
Eine reine Wissensfrage
zeigt nicht zuverlässig,
ob ein praktischer Arbeitsablauf
fachgerecht ausgeführt werden kann.
Begründungsfähigkeit
Ein korrektes Arbeitsergebnis
zeigt nicht automatisch,
ob Entscheidungen verstanden
und fachlich begründet wurden.
Prüfungslogik:
Lernziel → geeignetes Verfahren → Kriterien → Beobachtung → Bewertung.
Kriterienorientierung
Nicht „gefällt mir“, sondern nachvollziehbare Maßstäbe
Der Rahmenplan verlangt,
das Lernverhalten regelmäßig
kriterienorientiert zu beurteilen.
Kriterien sollten soweit möglich
bereits vor der Leistungssituation feststehen
und zur konkreten Ausbildungsaufgabe passen.
Beispiel für eine technische Arbeitsaufgabe
- fachliche Richtigkeit,
- Einhaltung der Arbeitsschritte,
- Qualität des Ergebnisses,
- Sicherheitsverhalten,
- selbstständige Planung,
- Umgang mit Fehlern,
- Dokumentation,
- fachliche Begründung des Vorgehens.
Ergebnis und Prozess
Ein gutes Endergebnis erzählt nicht immer die ganze Geschichte
Bei Lern- und Arbeitsaufgaben
kann sowohl das Arbeitsergebnis
als auch der Lern- und Arbeitsprozess
relevant sein.
Beispiel
Zwei Auszubildende liefern
dasselbe technisch richtige Ergebnis.
Person A hat selbstständig geplant,
Fehler erkannt,
korrigiert
und das Vorgehen nachvollziehbar begründet.
Person B erhielt
die entscheidenden Lösungsschritte
vollständig von einer anderen Person.
Das identische Endprodukt
bedeutet daher nicht automatisch
einen identischen Kompetenzstand.
Qualitätsanforderungen
Was macht eine gute Erfolgskontrolle aus?
Der aktuelle BIBB-Rahmenplan nennt beispielhaft
fünf grundlegende Anforderungen:
Gültigkeit
Das Verfahren soll tatsächlich
die Kompetenz beziehungsweise Leistung erfassen,
die beurteilt werden soll.
Zuverlässigkeit
Die Feststellung soll
möglichst wenig von zufälligen
Mess- oder Beobachtungseinflüssen abhängen.
Objektivität
Persönliche Sympathien,
Vorurteile
oder die jeweilige beurteilende Person
sollen das Ergebnis möglichst wenig beeinflussen.
Transparenz
Anforderungen,
Kriterien
und Bewertungsgrundlagen
sollen nachvollziehbar sein.
Wirtschaftlichkeit
Aufwand und Nutzen
der Erfolgskontrolle
müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Diese Begriffe sind keine Notenformel des BBiG
Gültigkeit,
Zuverlässigkeit,
Objektivität,
Transparenz
und Wirtschaftlichkeit
werden im aktuellen BIBB-Rahmenplan
als beispielhafte Anforderungen
an Erfolgskontrollen genannt.
Beurteilungsfehler
Auch erfahrene Ausbilder können systematisch falsch urteilen
Der aktuelle Rahmenplan nennt ausdrücklich
vier typische Beurteilungsfehler:
Erster-Eindruck-Fehler
Ein früher positiver
oder negativer Eindruck
beeinflusst spätere Bewertungen
unverhältnismäßig stark.
Nikolaus-Effekt
Vor allem die zuletzt gezeigten Leistungen
kurz vor einer Beurteilung
prägen das Gesamturteil,
während der längere Beurteilungszeitraum
zu wenig berücksichtigt wird.
Halo-Effekt
Ein besonders auffälliges Merkmal
überstrahlt andere Beurteilungsdimensionen.
Beispiel:
Eine sehr kommunikative Person
wird deshalb automatisch
auch fachlich besser bewertet.
Kontrastfehler
Die Leistung wird
zu stark im Vergleich
mit einer anderen Person beurteilt,
statt anhand der festgelegten Kriterien.
Eine durchschnittliche Leistung
kann neben einer außergewöhnlich starken Person
dadurch ungerecht schwach erscheinen.
Fehler vermeiden
Beurteilungsqualität lässt sich systematisch verbessern
-
Kriterien vor der Beobachtung festlegen,
-
konkrete Beobachtungen dokumentieren,
-
mehrere Situationen
und einen angemessenen Zeitraum berücksichtigen,
-
einzelne Beurteilungsdimensionen getrennt betrachten,
-
Leistung mit Kriterien
statt mit anderen Auszubildenden vergleichen,
-
Selbstbeurteilung einbeziehen,
-
bei wichtigen Entscheidungen
mehrere Informationsquellen nutzen,
-
das eigene Urteil
kritisch überprüfen.
Selbstbeurteilung
Die Selbsteinschätzung ist selbst ein Lerninstrument
Selbstbeurteilung bedeutet nicht,
dass Auszubildende ihre eigene Endnote festlegen.
Sie ermöglicht vielmehr,
die eigene Wahrnehmung
mit beobachteten Leistungen
und einer Fremdbeurteilung abzugleichen.
Sinnvolle Reflexionsfragen
- Was ist mir gut gelungen?
- Wo musste ich Unterstützung nutzen?
- Welche Fehler habe ich erkannt?
- Was würde ich beim nächsten Mal anders machen?
- Welche Kompetenz möchte ich als Nächstes entwickeln?
Selbst- und Fremdbild
Abweichungen sind Gesprächsanlässe – keine Störung
Stimmen Selbstbeurteilung
und Fremdbeurteilung nicht überein,
ist das kein Grund,
die Selbsteinschätzung einfach zu verwerfen.
Gerade die Abweichung kann helfen,
Kriterien,
Erwartungen
und konkrete Beobachtungen
gemeinsam zu klären.
Beispiel:
„Du schätzt deine Dokumentation als sehr vollständig ein.
Ich habe bei zwei Arbeitsschritten
fehlende Entscheidungsgründe markiert.
Lass uns diese beiden Stellen gemeinsam ansehen.“
Dritte
Leistungsbeurteilungen anderer Lernorte gehören zum Gesamtbild
§ 3 Abs. 3 Nr. 8 AEVO verlangt ausdrücklich,
Leistungsbeurteilungen Dritter
und Prüfungsergebnisse auszuwerten.
Der BIBB-Rahmenplan nennt beispielsweise:
- Berufsschulzeugnisse,
- überbetriebliche Leistungsnachweise,
- außerbetriebliche Leistungsnachweise,
- Zwischenprüfungen,
- Abschlussprüfungen.
Externe Bewertung ≠ automatische betriebliche Gesamtbeurteilung
Ein Berufsschulzeugnis
oder ein externer Test
liefert wichtige Informationen.
Für die weitere Ausbildung muss aber geprüft werden,
welche Kompetenz tatsächlich beurteilt wurde
und welche Konsequenz
sich daraus für den betrieblichen Lernprozess ergibt.
Zwischenprüfung
§ 48 BBiG: Ausbildungsstand ermitteln
Nach § 48 Abs. 1 BBiG
ist während der Berufsausbildung
zur Ermittlung des Ausbildungsstandes
eine Zwischenprüfung
entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen.
Die Zwischenprüfung entfällt insbesondere,
wenn die Ausbildungsordnung vorsieht,
dass die Abschlussprüfung
in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
durchgeführt wird.
Nicht jeder Ausbildungsberuf hat zusätzlich eine klassische Zwischenprüfung
Bei einer Abschlussprüfung
in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
greift die gesetzliche Ausnahme
des § 48 Abs. 2 BBiG.
Externe Ergebnisse auswerten
Aus einem Ergebnis muss eine Ausbildungsentscheidung werden
1. Ergebnis verstehen
Was wurde geprüft oder beurteilt?
2. Muster erkennen
Ein einmaliger Ausreißer
oder eine wiederkehrende Schwierigkeit?
3. Mit betrieblichen Beobachtungen abgleichen
Zeigt sich dasselbe Kompetenzbild im Betrieb?
4. Ursache klären
Fehlendes Wissen,
Anwendung,
Sprache,
Lernstrategie,
Prüfungsverhalten
oder andere Faktoren?
5. Konsequenz planen
Mehr Übung,
andere Aufgabe,
zusätzliche Unterstützung
oder höhere Anforderung?
6. Wirkung kontrollieren
Verbessert sich die relevante Kompetenz?
Ausbildungsnachweis
Dokumentation, Kontrolle und Förderung verbinden
§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG verpflichtet Auszubildende,
einen schriftlichen oder elektronischen
Ausbildungsnachweis zu führen.
Nach § 14 Abs. 2 BBiG
müssen Ausbildende
Auszubildende zum Führen anhalten
und die Ausbildungsnachweise
regelmäßig durchsehen.
Außerdem ist Gelegenheit zu geben,
den Ausbildungsnachweis
am Arbeitsplatz zu führen.
Funktion
Der Ausbildungsnachweis ist mehr als eine Unterschriftenroutine
Das BIBB beschreibt den Ausbildungsnachweis
als wichtiges Instrument
zur Information über das Ausbildungsgeschehen
in Betrieb und Berufsschule.
In Verbindung
mit dem betrieblichen Ausbildungsplan
lässt sich damit beispielsweise prüfen:
- Welche Inhalte wurden bereits vermittelt?
- Welche Inhalte fehlen noch?
- Passt der tatsächliche Verlauf zum Ausbildungsplan?
- Wo bestehen auffällige Wiederholungen oder Lücken?
- Welche Lern- und Arbeitsaufgaben wurden bearbeitet?
Prüfungszulassung
Der Ausbildungsnachweis hat außerdem rechtliche Bedeutung
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG
nennt für die reguläre Zulassung
zur Abschlussprüfung
unter anderem die Teilnahme
an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen
sowie die Vorlage
des Ausbildungsnachweises
über den Ausbildenden.
Ausbildungsnachweis ≠ benotete Prüfungsleistung
Das BIBB weist ausdrücklich darauf hin,
dass eine Bewertung
des Ausbildungsnachweises
nach Form und Inhalt
im Rahmen der Prüfungen nicht vorgesehen ist.
Beurteilungsbogen
Ein Formular macht eine Beurteilung noch nicht objektiv
Der BIBB-Rahmenplan nennt
Beurteilungs- und Entwicklungsbogen
als mögliche Instrumente.
Entscheidend ist jedoch,
dass die Kriterien verständlich,
relevant
und möglichst konkret beschrieben sind.
Ungünstiges Kriterium
„Ist gut.“
Es bleibt unklar,
welches Verhalten
oder Ergebnis gemeint ist.
Konkreter
„Plant den Arbeitsauftrag
in einer fachlich sinnvollen Reihenfolge
und kann wesentliche Entscheidungen begründen.“
Beurteilungsgespräch
Leistungsbewertung soll Entwicklung ermöglichen
Ein Beurteilungsgespräch
sollte die Bewertung nicht lediglich verkünden,
sondern die Beobachtungen nachvollziehbar machen
und daraus nächste Entwicklungsschritte ableiten.
1. Gespräch vorbereiten
Zeitraum,
Kriterien,
Beispiele
und Ergebnisse zusammentragen.
2. Anlass und Ziel klären
Worum geht es in diesem Gespräch?
3. Selbsteinschätzung einholen
Wie beurteilt der Auszubildende
die eigene Entwicklung?
4. Fremdbeurteilung erläutern
Konkrete Beobachtungen
mit den Kriterien verbinden.
5. Unterschiede besprechen
Abweichende Einschätzungen
anhand von Beispielen klären.
6. Entwicklungsbedarf ableiten
Was soll erhalten,
verbessert
oder neu aufgebaut werden?
7. Maßnahmen vereinbaren
Neue Lernaufgabe,
Übung,
Unterstützung
oder zusätzliche Verantwortung?
8. Folgetermin festlegen
Wann wird die Entwicklung erneut betrachtet?
Gesprächsqualität
Eine Beurteilung ist kein Überraschungsangriff
Kriterien,
wesentliche Erwartungen
und die Grundlage der Leistungsbeurteilung
sollten transparent sein.
Besonders problematisch wäre es,
über längere Zeit keine Rückmeldung zu geben
und dann erstmals im Beurteilungsgespräch
eine Liste alter Kritikpunkte vorzulegen.
Besser:
laufendes Feedback für den Lernprozess
und zusätzlich strukturierte Beurteilungsgespräche
zu geeigneten Zeitpunkten.
Lob und Kritik
Beides muss konkret sein
Pauschales Lob
„Super gemacht.“
Angenehm,
aber wenig informativ.
Entwicklungsorientiertes Lob
„Du hast vor der Änderung
zuerst die Auswirkungen geprüft
und anschließend einen Test durchgeführt.
Genau dieses systematische Vorgehen
solltest du beibehalten.“
Pauschale Kritik
„Du arbeitest chaotisch.“
Konkrete Rückmeldung
„Bei zwei Aufträgen
wurde mit der Umsetzung begonnen,
bevor die Anforderungen vollständig geklärt waren.
Beim nächsten Auftrag erstellen wir
zuerst gemeinsam eine Anforderungsliste.“
Lernbedarfsgespräch
Beurteilen ist nur sinnvoll, wenn daraus etwas folgt
HF3.8 verlangt ausdrücklich,
Lernbedarfsgespräche zu führen
und Maßnahmen daraus abzuleiten.
Damit besteht eine direkte Verbindung
zu HF3.5 und HF3.6:
Unterstützungsbedarf
Werden Kompetenzlücken sichtbar,
können Fördermaßnahmen
aus HF3.5 erforderlich werden.
Besondere Leistungsstärke
Werden besondere Stärken sichtbar,
können anspruchsvollere Aufgaben,
Zusatzangebote
oder Optionen aus HF3.6 geprüft werden.
Digitalisierung
Digitale Beurteilungssysteme unterstützen – sie urteilen nicht automatisch fair
Digitale Systeme können
Kriterien,
Beobachtungen,
Lernfortschritte
und Gesprächsergebnisse
strukturiert dokumentieren.
Ein digitales Formular
beseitigt Beurteilungsfehler jedoch nicht automatisch.
Auch digitale Daten
müssen fachlich eingeordnet werden.
Zahl ≠ objektive Wahrheit
Eine automatisch erzeugte Kennzahl
ist nur so aussagekräftig
wie die Daten,
Kriterien
und Annahmen,
auf denen sie beruht.
Praxisfall
Der starke erste Eindruck
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
Technischer Ausbildungsbetrieb
Eine Auszubildende
macht in den ersten zwei Wochen
einen sehr selbstbewussten
und kompetenten Eindruck.
Drei Monate später soll sie beurteilt werden.
Bei mehreren komplexeren Arbeitsaufträgen
wurden jedoch Planungsschritte ausgelassen
und Sicherheitsprüfungen
erst nach Hinweisen durchgeführt.
Der Ausbilder erklärt:
„Sie war doch von Anfang an richtig gut.
Ich gebe ihr überall die höchste Bewertung.“
Problem:
Der frühe Gesamteindruck
überlagert konkrete spätere Beobachtungen.
Das entspricht der Logik
des Erster-Eindruck-Fehlers.
Zweiter Praxisfall
Vier gute Dezemberwochen bestimmen die Jahresbeurteilung?
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
Kaufmännischer Ausbildungsbetrieb
Ein Auszubildender
zeigte über viele Monate
deutliche Schwankungen
bei Planung,
Dokumentation
und Termintreue.
In den letzten vier Wochen
vor dem Beurteilungstermin
arbeitet er sehr zuverlässig.
Die Ausbilderin möchte deshalb
den gesamten Beurteilungszeitraum
ausschließlich als „sehr gut“ bewerten.
Prüfungsfalle:
Die jüngsten Leistungen dürfen
den gesamten Beobachtungszeitraum
nicht unverhältnismäßig überlagern.
Der Rahmenplan nennt hierfür
den Nikolaus-Effekt.
Dritter Praxisfall
Berufsschulnote und betriebliche Beobachtung widersprechen sich
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
IT-Ausbildungsbetrieb
Ein Auszubildender
erreicht in einem theoretischen Lernfeld
der Berufsschule nur ausreichende Ergebnisse.
Im Betrieb löst er vergleichbare praktische Probleme
häufig erfolgreich,
kann sein Vorgehen jedoch
nur schwer fachsprachlich erklären.
Statt die Berufsschulnote
zu ignorieren
oder sie automatisch
als betriebliche Gesamtnote zu übernehmen,
wird untersucht,
welche Teilkompetenz
hinter der Abweichung steht.
Daraus entsteht ein Lernziel:
technische Entscheidungen
künftig strukturiert
und fachsprachlich begründen.
Entscheidungssystematik
Das KLAAR-Schema für Leistungsbeurteilungen
K – Kriterien festlegen
Was soll beurteilt werden?
L – Leistung feststellen
Geeignete Beobachtungen und Ergebnisse sammeln.
A – Abgleichen
Festgestellte Leistung
mit Kriterien
und gegebenenfalls externen Ergebnissen vergleichen.
A – Auswerten und ansprechen
Selbst- und Fremdeinschätzung
im Gespräch zusammenführen.
R – Rückschluss ziehen
Nächste Lernziele,
Förderung
oder zusätzliche Anforderungen bestimmen.
KLAAR ist eine SemaTrain-Merkhilfe.
Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Bewertungsverfahren.
Prüfungsfallen
Diese Aussagen sind falsch oder zu pauschal
„Ein gutes Arbeitsergebnis beweist automatisch, dass alle zugrunde liegenden Kompetenzen sicher beherrscht werden.“
Falsch.
Auch Arbeitsprozess,
Selbstständigkeit,
Fehlerbehandlung
und fachliche Begründung
können für die Kompetenzbeurteilung relevant sein.
„Auszubildende sollten vor allem miteinander verglichen werden.“
Falsch.
Der Rahmenplan verlangt
eine kriterienorientierte Beurteilung.
Ein übermäßiger Personenvergleich
kann zum Kontrastfehler führen.
„Für eine Jahresbeurteilung zählen vor allem die letzten Wochen.“
Falsch.
Die Überbetonung
der jüngsten Leistung
entspricht der Logik des Nikolaus-Effekts.
„Wer sehr freundlich kommuniziert, ist deshalb automatisch in allen fachlichen Kriterien sehr gut.“
Falsch.
Ein hervorstechendes Merkmal
darf andere Kriterien
nicht überstrahlen.
Das wäre ein Halo-Effekt.
„Der erste Eindruck ist die zuverlässigste Grundlage für spätere Beurteilungen.“
Falsch.
Gerade die Überbewertung
des ersten Eindrucks
ist ein typischer Beurteilungsfehler.
„Selbstbeurteilung ist überflüssig, weil nur der Ausbilder beurteilen darf.“
Falsch.
Selbstbeurteilungen werden
im aktuellen BIBB-Rahmenplan
ausdrücklich als Form
der Erfolgskontrolle genannt.
„Eine Berufsschulnote muss unverändert als betriebliche Leistungsbeurteilung übernommen werden.“
Falsch.
Leistungsbeurteilungen Dritter
sind auszuwerten.
Entscheidend ist,
welche Leistung beziehungsweise Kompetenz
damit tatsächlich erfasst wurde.
„Jeder Ausbildungsberuf hat zwingend eine klassische Zwischenprüfung zusätzlich zur Abschlussprüfung.“
Falsch.
§ 48 Abs. 2 BBiG
nennt Fälle,
in denen die Zwischenprüfung entfällt,
insbesondere bei einer
in zwei Teilen durchgeführten Abschlussprüfung.
„Der Ausbildungsnachweis wird in der Abschlussprüfung nach Form und Inhalt benotet.“
Falsch.
Der Ausbildungsnachweis
hat wichtige Dokumentations-
und Zulassungsfunktionen.
Das BIBB weist jedoch darauf hin,
dass seine Bewertung nach Form und Inhalt
im Rahmen der Prüfungen nicht vorgesehen ist.
„Ein digitales Bewertungssystem verhindert automatisch Beurteilungsfehler.“
Falsch.
Auch digitale Systeme
hängen von Kriterien,
Daten
und menschlicher Einordnung ab.
„Ein Beurteilungsgespräch dient hauptsächlich dazu, dem Auszubildenden seine Fehler mitzuteilen.“
Zu pauschal.
Beurteilungsgespräche sollen
Leistungen nachvollziehbar machen,
Selbst- und Fremdwahrnehmung verbinden
und Konsequenzen
für die weitere Ausbildung ableiten.
Selbsttest
Selbsttest: Leistungen feststellen und beurteilen
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Primär- und Fachquellen
Dieses Kapitel selbst nachprüfen
AEVO 3.8
Leistungsfeststellung,
Bewertung,
externe Beurteilungen,
Gespräche
und Folgerungen.
§ 3 Abs. 3 Nr. 8 AEVO →
Aktueller AEVO-Rahmenplan
Erfolgskontrollen,
Beurteilungsfehler,
Qualitätsanforderungen,
externe Ergebnisse
und Ausbildungsnachweis.
BIBB-Hauptausschuss-Empfehlung Nr. 135 →
Ausbildungsnachweis – Pflicht
Schriftliche oder elektronische Führung.
§ 13 BBiG →
Ausbildungsnachweis – Kontrolle
Regelmäßige Durchsicht
und Gelegenheit zum Führen am Arbeitsplatz.
§ 14 Abs. 2 BBiG →
Prüfungszulassung
Bedeutung des Ausbildungsnachweises
für die reguläre Zulassung.
§ 43 BBiG →
Zwischenprüfung
Ermittlung des Ausbildungsstandes
und gesetzliche Ausnahmen.
§ 48 BBiG →
BIBB: Ausbildungsnachweis
Funktion,
Führung,
Kontrolle
und Bedeutung für die Prüfung.
BIBB →
BIBB: Feedbackgespräche
Lernstand,
Rückmeldung,
Reflexion
und Entwicklungsziele.
BIBB →