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HF1 · Kapitel 3

Das Berufsbildungssystem und seine Schnittstellen verstehen

Berufliche Ausbildung findet nicht isoliert in einem Unternehmen statt. Ausbildungsbetrieb, Berufsschule, zuständige Stelle, Bund, Länder und weitere Institutionen übernehmen unterschiedliche Aufgaben und müssen an verschiedenen Stellen zusammenwirken.

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

Im ersten Handlungsfeld müssen Ausbilderinnen und Ausbilder die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen können.

Es reicht daher nicht aus, lediglich zu wissen, dass eine Berufsausbildung „im Betrieb und in der Berufsschule“ stattfindet. Für die Prüfung sollten auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Ordnungsmittel verstanden werden.

Merksatz:
Berufsbildung ist ein System verschiedener Lernorte, Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen – nicht die Aufgabe einer einzelnen Institution.

Lernorte

Wo findet Berufsbildung statt?

Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet drei grundlegende Lernortbereiche.

1

Betriebliche Berufsbildung

Dazu gehören insbesondere Betriebe der Wirtschaft sowie vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft.

2

Schulische Berufsbildung

Berufsbildung kann in berufsbildenden Schulen durchgeführt werden.

3

Außerbetriebliche Berufsbildung

Berufsbildung kann außerdem in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der betrieblichen und schulischen Berufsbildung stattfinden.

Rechtsgrundlage § 2 Abs. 1 BBiG

Lernortkooperation

Die Lernorte sollen zusammenwirken

Das Berufsbildungsgesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Lernorte bei der Durchführung der Berufsbildung zusammenwirken. Dafür verwendet das Gesetz den Begriff Lernortkooperation.

Rechtsgrundlage § 2 Abs. 2 BBiG

Wichtige Prüfungsabgrenzung

Betrieb und Berufsschule haben nicht einfach dieselbe Aufgabe unter derselben Rechtsgrundlage.

Sie wirken bei der Berufsausbildung zusammen, besitzen aber unterschiedliche rechtliche und organisatorische Grundlagen.

Duales System

Betrieb und Berufsschule: zwei zentrale Lernorte

In der dualen Berufsausbildung lernen Auszubildende insbesondere im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Für die betriebliche Seite bildet die jeweilige Ausbildungsordnung die zentrale verbindliche Grundlage.

Für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz einen Rahmenlehrplan, der mit der jeweiligen Ausbildungsordnung abgestimmt wird.

Rechtsquellen

Warum gelten für Betrieb und Schule unterschiedliche Regelungssysteme?

Das Berufsbildungsgesetz gilt grundsätzlich für Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.

Rechtsgrundlage § 3 Abs. 1 BBiG

Betriebliche Seite

Die betriebliche Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen wird insbesondere durch das BBiG beziehungsweise für Handwerksberufe durch die Handwerksordnung und durch die jeweilige Ausbildungsordnung geprägt.

Schulische Seite

Die Berufsschulen unterliegen dem Schulrecht der Länder. Für den berufsbezogenen Unterricht werden KMK-Rahmenlehrpläne erstellt und mit den Ausbildungsordnungen abgestimmt.

Nicht verwechseln

Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan sind nicht dasselbe.

Der Ausbildungsrahmenplan gehört zur betrieblichen Ausbildungsordnung. Der Rahmenlehrplan betrifft den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule.

Ausbildungsordnung

Was wird für einen anerkannten Ausbildungsberuf geregelt?

Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe erhalten eine Ausbildungsordnung. Das BBiG legt fest, welche wesentlichen Bestandteile darin geregelt werden müssen.

Ausbildungsberuf und Dauer

Die Ausbildungsordnung legt die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und die Ausbildungsdauer fest.

Ausbildungsberufsbild

Es beschreibt die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind.

Ausbildungsrahmenplan

Er gibt eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der Ausbildungsinhalte.

Prüfungsanforderungen

Auch die Prüfungsanforderungen gehören zu den zwingenden Bestandteilen der Ausbildungsordnung.

Rechtsgrundlage § 5 Abs. 1 BBiG

Anerkannte Ausbildungsberufe

Wer erkennt Ausbildungsberufe an?

Ausbildungsberufe können durch Rechtsverordnung staatlich anerkannt werden. Gleichzeitig werden für sie Ausbildungsordnungen erlassen.

Das BBiG weist diese Aufgabe dem zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit dem für Bildung zuständigen Bundesministerium zu.

Rechtsgrundlage § 4 BBiG
Prüfungswissen:
Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf grundsätzlich nur nach der jeweiligen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.

Zuständige Stelle

„Die Kammer“ ist nicht immer die IHK

Welche Institution als zuständige Stelle fungiert, hängt vom jeweiligen Berufsbereich ab.

Handwerksberufe

Für Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung ist grundsätzlich die Handwerkskammer die zuständige Stelle.

Nichthandwerkliche Gewerbeberufe

Für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen ist grundsätzlich die Industrie- und Handelskammer zuständige Stelle.

Weitere Berufsbereiche

Das BBiG enthält weitere Zuständigkeitsregelungen, beispielsweise für Landwirtschaft, bestimmte freie Berufe und den öffentlichen Dienst.

Prüfungsfalle

Die Aussage „Für jede duale Ausbildung ist die IHK zuständig“ ist falsch. Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Berufsbereich.

Rechtsgrundlage § 71 BBiG

Aufgaben der zuständigen Stelle

Überwachen, beraten und Berufsausbildungsverhältnisse registrieren

Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der Berufsausbildung und fördert sie durch Beratung der beteiligten Personen. Dazu sind Beraterinnen und Berater zu bestellen.

Rechtsgrundlage § 76 Abs. 1 BBiG

Außerdem führt die zuständige Stelle das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ihres Zuständigkeitsbereichs.

Rechtsgrundlage § 34 BBiG

Zuständige Stelle ≠ Berufsschule

Die zuständige Stelle und die Berufsschule sind unterschiedliche Akteure im Berufsbildungssystem. Die Berufsschule führt beispielsweise nicht das Verzeichnis der betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisse.

Bundesinstitut für Berufsbildung

Welche Rolle hat das BIBB?

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehört insbesondere die Berufsbildungsforschung.

Darüber hinaus wirkt das BIBB nach Weisung des zuständigen Bundesministeriums an der Vorbereitung von Ausbildungsordnungen und weiteren Rechtsverordnungen mit.

Das BIBB führt und veröffentlicht außerdem das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe.

Rechtsgrundlage § 90 BBiG

Typische Verwechslung

Das BIBB erstellt nicht den schulischen Rahmenlehrplan einer Berufsschule.

Die KMK beschließt die Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht; das BIBB hat dagegen unter anderem Aufgaben in Berufsbildungsforschung und bei der Vorbereitung betrieblicher Ausbildungsordnungen.

Schnittstellen

Wo müssen die Teile des Systems zusammenpassen?

Betrieb ↔ Berufsschule

Die Lernorte vermitteln unterschiedliche, aufeinander bezogene Teile beruflicher Handlungskompetenz. Abstimmung kann helfen, Lernprozesse sinnvoll zu koordinieren.

Ausbildungsordnung ↔ Rahmenlehrplan

Betriebliche und schulische Ordnungsmittel entstehen in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen, werden bei der Neuordnung eines Ausbildungsberufs aber aufeinander abgestimmt.

Betrieb ↔ zuständige Stelle

Die zuständige Stelle übernimmt gesetzlich bestimmte Aufgaben der Überwachung und Beratung und führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Berufsausbildung ↔ weitere Bildungswege

Berufliche Bildung ist kein abgeschlossenes Sackgassensystem. Nach einer Ausbildung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten beruflicher Fortbildung und – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – weitere Bildungswege.

Praxisfall

Wer ist für welches Problem der richtige Ansprechpartner?

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Praxisbetrieb B

Eine Ausbilderin stellt fest, dass die zeitliche Reihenfolge verschiedener Themen in der Berufsschule nicht mit der betrieblichen Einsatzplanung übereinstimmt.

Gleichzeitig hat sie eine rechtliche Frage zur Eignung der Ausbildungsstätte.

Für beide Themen dieselbe Institution anzusprechen wäre nicht automatisch sinnvoll.

Für eine bessere Abstimmung von schulischen und betrieblichen Lernprozessen ist die Kommunikation mit der Berufsschule beziehungsweise den dort zuständigen Ansprechpartnern naheliegend.

Bei Fragen zur betrieblichen Eignung und zur Durchführung der Berufsausbildung besitzt dagegen die zuständige Stelle gesetzliche Überwachungs- und Beratungsaufgaben.

Kritisch gedacht

„Beide gehören zum Berufsbildungssystem“ bedeutet nicht: „Beide haben dieselben Aufgaben.“

Ein funktionierendes Berufsbildungssystem setzt gerade voraus, dass unterschiedliche Akteure ihre jeweiligen Aufgaben kennen und an den Schnittstellen zusammenarbeiten.

Prüfungsfallen

Vier Abgrenzungen, die sicher sitzen sollten

Ausbildungsordnung ≠ Rahmenlehrplan

Die Ausbildungsordnung betrifft die betriebliche Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf. Der Rahmenlehrplan betrifft den berufsbezogenen Berufsschulunterricht.

IHK ≠ immer zuständige Stelle

Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Berufsbereich. Im Handwerk ist grundsätzlich die Handwerkskammer zuständig.

BIBB ≠ Berufsschulbehörde

Das BIBB besitzt bundesgesetzlich definierte Aufgaben in der Berufsbildung, ist aber nicht die für den Berufsschulunterricht zuständige Schulbehörde.

Lernorte ≠ voneinander isoliert

Das BBiG verlangt ausdrücklich ihr Zusammenwirken bei der Durchführung der Berufsbildung.

Selbsttest

Selbsttest: Berufsbildungssystem und Schnittstellen

Alle Fragen und Antwortmöglichkeiten wurden für SemaTrain eigenständig entwickelt.

1 Welche Lernortbereiche nennt § 2 BBiG ausdrücklich?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

2 Welche Aussage zur Zusammenarbeit der Lernorte trifft den Wortlaut des BBiG am besten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

3 Welche Aussage beschreibt den Ausbildungsrahmenplan am besten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

4 Ein Betrieb bildet in einem nichthandwerklichen Gewerbeberuf aus. Welche Stelle ist nach § 71 BBiG grundsätzlich zuständig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

5 Welche Aufgaben beziehungsweise Funktionen sind gesetzlich der zuständigen Stelle zugeordnet?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

6 Welche Aussage zum BIBB ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Welche Aussage beschreibt die rechtliche Beziehung zwischen BBiG und Berufsschule am treffendsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

Quellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

Ausbilder-Eignungsverordnung

Gesetzliche Grundlage für Handlungsfeld 1.3.

§ 3 AEVO →

Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnung

Anerkennung von Ausbildungsberufen und gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile einer Ausbildungsordnung.

§ 4 BBiG →
§ 5 BBiG →

Bundesinstitut für Berufsbildung

Gesetzliche Aufgaben des BIBB.

§ 90 BBiG →