Berufsbezug
Der Baustein muss zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist.
HF1 · Kapitel 6
Nicht jeder junge Mensch kann unmittelbar in eine reguläre Berufsausbildung einsteigen. Berufsausbildungsvorbereitung und arbeitsmarktpolitische Unterstützungsinstrumente können den Übergang in eine anerkannte Berufsausbildung erleichtern. Für die AEVO-Prüfung müssen Ziel, Zielgruppen und rechtliche Grundlagen sauber unterschieden werden.
Prüfungswissen
Ausbilderinnen und Ausbilder sollen die Möglichkeiten des Einsatzes von Maßnahmen einschätzen können, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten.
Der aktuelle Rahmenplan konkretisiert diesen Kompetenzbereich. Er nennt insbesondere zielgruppenspezifische Maßnahmen, Fördermöglichkeiten, betriebliche Umsetzung, Einstiegsqualifizierung, Assistierte Ausbildung sowie Kooperationspartner wie Schulen, Agentur für Arbeit, Jugendberufsagenturen und Bildungsträger.
Grundbegriff
Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung.
Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dazu, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.
Eine vorbereitende Maßnahme ist nicht automatisch bereits eine vollständige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Ihr gesetzliches Ziel ist die Heranführung an Berufsausbildung.
BBiG
§ 68 Abs. 1 BBiG beschreibt den gesetzlichen Personenkreis. Das Gesetz verwendet dabei die Begriffe lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt.
Die Maßnahme muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer auf die besonderen Erfordernisse dieses Personenkreises abgestimmt sein und durch umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden.
Qualifizierungsbausteine
Das BBiG erlaubt insbesondere, Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit in inhaltlich und zeitlich abgegrenzten Lerneinheiten zu vermitteln.
Diese Einheiten werden als Qualifizierungsbausteine bezeichnet und aus Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt.
Über vermittelte Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit stellt der Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung eine Bescheinigung aus.
BAVBVO
Die Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung konkretisiert die Dokumentation und Bescheinigung von Qualifizierungsbausteinen.
Der Baustein muss zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist.
Der Baustein muss einen verbindlichen Bezug zu den entsprechenden Ausbildungsinhalten aufweisen.
Der Baustein ist inhaltlich und zeitlich abzugrenzen. Die Verordnung sieht hierfür einen bestimmten Vermittlungsumfang vor.
Ein Qualifizierungsbaustein wird durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen.
Die Verordnung regelt darüber hinaus Leistungsfeststellung, Bewertung sowie Zeugnis beziehungsweise Teilnahmebescheinigung.
Einstiegsqualifizierung
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist aktuell in § 54a SGB III geregelt.
Sie dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereiten.
Eine förderfähige Einstiegsqualifizierung kann nach § 54a SGB III für mindestens vier und längstens zwölf Monate durchgeführt werden.
Sie muss grundsätzlich auf einen anerkannten Ausbildungsberuf beziehungsweise einen gesetzlich erfassten Ausbildungsweg vorbereiten.
Die geförderte EQ wird auf Grundlage eines Vertrags im Sinne des § 26 BBiG durchgeführt.
Arbeitgeber können unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch Zuschüsse zur vereinbarten Vergütung und zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert werden.
Konkrete Förderbeträge können sich ändern und sollten deshalb aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise im geltenden Gesetz geprüft werden.
Wichtige Differenzierung
§ 54a Abs. 1 SGB III stellt selbst die Verbindung her: Soweit eine betriebliche Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG durchgeführt wird, gelten die §§ 68 bis 70 BBiG.
„Berufsausbildungsvorbereitung“ ist ein Begriff des BBiG. „Einstiegsqualifizierung“ ist ein konkret geregeltes Förderinstrument des SGB III.
Beide können zusammenhängen, sind aber begrifflich und rechtlich nicht einfach identisch.
Assistierte Ausbildung
Die Assistierte Ausbildung ist aktuell in §§ 74 und 75 SGB III geregelt.
Ziele sind insbesondere die Aufnahme einer Berufsausbildung und die Hinführung auf den Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung.
Eine Maßnahme der Assistierten Ausbildung kann eine vorgeschaltete Phase enthalten, die die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt.
Während Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung können junge Menschen und Ausbildungsbetriebe unterstützt werden.
Die begleitende Phase kann insbesondere sozialpädagogische Begleitung, Maßnahmen zur Stabilisierung, den Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten sowie Unterstützung bei fachtheoretischen Inhalten umfassen.
§ 75 Abs. 6 SGB III stellt ausdrücklich klar, dass Aufgaben und Verantwortung des Ausbildungsbetriebs für die Berufsausbildung beziehungsweise EQ unberührt bleiben.
Abgrenzung
Ziel ist der Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang.
Betriebliche Qualifizierungsphase zur Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit und zur Vorbereitung auf Ausbildung.
Unterstützungsinstrument, das die Aufnahme, Stabilisierung und den erfolgreichen Abschluss betrieblicher Ausbildung unterstützen kann.
Kooperationspartner
Je nach Maßnahme und Zielgruppe können unterschiedliche Institutionen zusammenarbeiten.
Sie ist bei Förderinstrumenten nach dem SGB III ein zentraler Ansprechpartner, insbesondere bei EQ und Assistierter Ausbildung.
Je nach rechtlichem Zusammenhang bestehen Aufgaben hinsichtlich Anzeige, Bescheinigung, Zertifizierung, Beratung oder Überwachung.
Sie können beim Übergang von Schule in Beruf, bei Orientierung und bei der Koordination von Unterstützungsangeboten eine wichtige Rolle spielen.
Träger können vorbereitende oder unterstützende Maßnahmen durchführen. Bei Assistierter Ausbildung beauftragt die Agentur für Arbeit Maßnahmeträger nach den gesetzlichen Vorgaben.
Praxisfall
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
Ein fiktiver Handelsbetrieb lernt eine junge Bewerberin während eines betrieblichen Praktikums kennen.
Die Bewerberin zeigt Interesse und praktische Stärken, benötigt aber noch Unterstützung beim Übergang in eine reguläre Berufsausbildung.
Die Personalverantwortlichen diskutieren zwei Möglichkeiten: eine betriebliche Einstiegsqualifizierung als vorbereitende Brücke und zusätzliche Unterstützung durch die Assistierte Ausbildung.
Eine fachlich saubere Entscheidung erfordert zunächst, die persönlichen Voraussetzungen und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen zu prüfen und die Agentur für Arbeit einzubeziehen.
Aus Unterstützungsbedarf folgt nicht automatisch, dass eine Person „nicht ausbildungsfähig“ ist.
Die Frage ist vielmehr, welche konkrete Unterstützung erforderlich ist und ob ein Instrument wie EQ oder AsA unter den gesetzlichen Voraussetzungen sinnvoll eingesetzt werden kann.
Prüfungsfallen
Berufsausbildungsvorbereitung führt an Ausbildung her; sie ersetzt nicht automatisch den Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs.
Die Einstiegsqualifizierung ist ein eigenes, im SGB III geregeltes Instrument mit eigener Vertrags- und Förderstruktur.
Die Assistierte Ausbildung unterstützt. Die Verantwortung des Ausbildungsbetriebs bleibt bestehen.
Namen, Förderhöhen und administrative Voraussetzungen können sich ändern. Für aktuelle Entscheidungen sind Gesetz und aktuelle Informationen der zuständigen Institutionen zu prüfen.
Nicht jede vorbereitende betriebliche Aktivität ist automatisch Berufsausbildungsvorbereitung im Sinne der §§ 68 bis 70 BBiG.
Die Einstiegsqualifizierung ist eine betriebliche Qualifizierungsphase; Assistierte Ausbildung ist ein Unterstützungsinstrument mit Vor- und begleitender Phase.
Selbsttest
Dieser kostenlose Kapitelcheck enthält ausschließlich eigenständig entwickelte Fragen. Der spätere Pro-Fragenpool wird davon getrennt geführt.
Primärquellen
Einsatzmöglichkeiten berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen.
Ziel und Abgrenzung der Berufsausbildungsvorbereitung.
Personenkreis, Anforderungen, Qualifizierungsbausteine sowie Überwachung und Beratung.
Konkretisierung von Dokumentation, Leistungsfeststellung und Bescheinigung.
Gesetzliche Voraussetzungen und Förderung der betrieblichen Einstiegsqualifizierung.
Vorphase, begleitende Phase und Unterstützungsleistungen.
Konkretisierung des Kompetenzbereichs 1.6.