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HF1 · Kapitel 6

Berufsausbildung vorbereitende Maßnahmen einschätzen

Nicht jeder junge Mensch kann unmittelbar in eine reguläre Berufsausbildung einsteigen. Berufsausbildungsvorbereitung und arbeitsmarktpolitische Unterstützungsinstrumente können den Übergang in eine anerkannte Berufsausbildung erleichtern. Für die AEVO-Prüfung müssen Ziel, Zielgruppen und rechtliche Grundlagen sauber unterschieden werden.

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

Ausbilderinnen und Ausbilder sollen die Möglichkeiten des Einsatzes von Maßnahmen einschätzen können, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten.

Der aktuelle Rahmenplan konkretisiert diesen Kompetenzbereich. Er nennt insbesondere zielgruppenspezifische Maßnahmen, Fördermöglichkeiten, betriebliche Umsetzung, Einstiegsqualifizierung, Assistierte Ausbildung sowie Kooperationspartner wie Schulen, Agentur für Arbeit, Jugendberufsagenturen und Bildungsträger.

Grundbegriff

Was ist Berufsausbildungsvorbereitung?

Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung.

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dazu, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.

Rechtsgrundlage § 1 Abs. 1 und 2 BBiG

Nicht mit regulärer Berufsausbildung gleichsetzen

Eine vorbereitende Maßnahme ist nicht automatisch bereits eine vollständige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Ihr gesetzliches Ziel ist die Heranführung an Berufsausbildung.

BBiG

Für wen ist die Berufsausbildungsvorbereitung vorgesehen?

§ 68 Abs. 1 BBiG beschreibt den gesetzlichen Personenkreis. Das Gesetz verwendet dabei die Begriffe lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt.

Die Maßnahme muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer auf die besonderen Erfordernisse dieses Personenkreises abgestimmt sein und durch umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden.

Rechtsgrundlage § 68 Abs. 1 BBiG
Prüfungsmerksatz:
Vorbereitung soll nicht dauerhaft neben Ausbildung stehen, sondern nach Möglichkeit den Weg in eine anerkannte Berufsausbildung eröffnen.

Qualifizierungsbausteine

Berufliche Grundlagen können strukturiert vermittelt werden

Das BBiG erlaubt insbesondere, Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit in inhaltlich und zeitlich abgegrenzten Lerneinheiten zu vermitteln.

Diese Einheiten werden als Qualifizierungsbausteine bezeichnet und aus Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt.

Rechtsgrundlage § 69 Abs. 1 BBiG

Über vermittelte Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit stellt der Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung eine Bescheinigung aus.

BAVBVO

Qualifizierungsbausteine haben konkrete Anforderungen

Die Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung konkretisiert die Dokumentation und Bescheinigung von Qualifizierungsbausteinen.

Berufsbezug

Der Baustein muss zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist.

Bezug zum Ausbildungsrahmenplan

Der Baustein muss einen verbindlichen Bezug zu den entsprechenden Ausbildungsinhalten aufweisen.

Abgegrenzte Lerneinheit

Der Baustein ist inhaltlich und zeitlich abzugrenzen. Die Verordnung sieht hierfür einen bestimmten Vermittlungsumfang vor.

Leistungsfeststellung

Ein Qualifizierungsbaustein wird durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen.

Rechtsgrundlage § 3 BAVBVO

Die Verordnung regelt darüber hinaus Leistungsfeststellung, Bewertung sowie Zeugnis beziehungsweise Teilnahmebescheinigung.

Einstiegsqualifizierung

EQ: betriebliche Brücke in Ausbildung

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist aktuell in § 54a SGB III geregelt.

Sie dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereiten.

Rechtsgrundlage § 54a SGB III

Dauer

Eine förderfähige Einstiegsqualifizierung kann nach § 54a SGB III für mindestens vier und längstens zwölf Monate durchgeführt werden.

Berufsbezug

Sie muss grundsätzlich auf einen anerkannten Ausbildungsberuf beziehungsweise einen gesetzlich erfassten Ausbildungsweg vorbereiten.

Vertrag

Die geförderte EQ wird auf Grundlage eines Vertrags im Sinne des § 26 BBiG durchgeführt.

Förderung

Arbeitgeber können unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch Zuschüsse zur vereinbarten Vergütung und zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert werden.

Konkrete Förderbeträge können sich ändern und sollten deshalb aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise im geltenden Gesetz geprüft werden.

Wichtige Differenzierung

EQ und BBiG-Berufsausbildungsvorbereitung sind nicht automatisch deckungsgleich

§ 54a Abs. 1 SGB III stellt selbst die Verbindung her: Soweit eine betriebliche Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG durchgeführt wird, gelten die §§ 68 bis 70 BBiG.

Rechtsgrundlage § 54a Abs. 1 SGB III

Prüfungsfalle: ähnliche Begriffe nicht gleichsetzen

„Berufsausbildungsvorbereitung“ ist ein Begriff des BBiG. „Einstiegsqualifizierung“ ist ein konkret geregeltes Förderinstrument des SGB III.

Beide können zusammenhängen, sind aber begrifflich und rechtlich nicht einfach identisch.

Assistierte Ausbildung

AsA unterstützt den Zugang zu und den erfolgreichen Verlauf von Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung ist aktuell in §§ 74 und 75 SGB III geregelt.

Ziele sind insbesondere die Aufnahme einer Berufsausbildung und die Hinführung auf den Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung.

Rechtsgrundlage § 74 SGB III

Vorphase

Eine Maßnahme der Assistierten Ausbildung kann eine vorgeschaltete Phase enthalten, die die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt.

Begleitende Phase

Während Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung können junge Menschen und Ausbildungsbetriebe unterstützt werden.

Die begleitende Phase kann insbesondere sozialpädagogische Begleitung, Maßnahmen zur Stabilisierung, den Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten sowie Unterstützung bei fachtheoretischen Inhalten umfassen.

Rechtsgrundlage § 75 Abs. 2 SGB III

AsA nimmt dem Ausbildungsbetrieb seine Verantwortung nicht ab

§ 75 Abs. 6 SGB III stellt ausdrücklich klar, dass Aufgaben und Verantwortung des Ausbildungsbetriebs für die Berufsausbildung beziehungsweise EQ unberührt bleiben.

Abgrenzung

EQ, AsA und reguläre Berufsausbildung unterscheiden

Berufsausbildung

Ziel ist der Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang.

Einstiegsqualifizierung

Betriebliche Qualifizierungsphase zur Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit und zur Vorbereitung auf Ausbildung.

Assistierte Ausbildung

Unterstützungsinstrument, das die Aufnahme, Stabilisierung und den erfolgreichen Abschluss betrieblicher Ausbildung unterstützen kann.

Kooperationspartner

Berufsvorbereitung ist häufig Netzwerkarbeit

Je nach Maßnahme und Zielgruppe können unterschiedliche Institutionen zusammenarbeiten.

Agentur für Arbeit

Sie ist bei Förderinstrumenten nach dem SGB III ein zentraler Ansprechpartner, insbesondere bei EQ und Assistierter Ausbildung.

Zuständige Stelle

Je nach rechtlichem Zusammenhang bestehen Aufgaben hinsichtlich Anzeige, Bescheinigung, Zertifizierung, Beratung oder Überwachung.

Schulen und Jugendberufsagenturen

Sie können beim Übergang von Schule in Beruf, bei Orientierung und bei der Koordination von Unterstützungsangeboten eine wichtige Rolle spielen.

Bildungsträger

Träger können vorbereitende oder unterstützende Maßnahmen durchführen. Bei Assistierter Ausbildung beauftragt die Agentur für Arbeit Maßnahmeträger nach den gesetzlichen Vorgaben.

Praxisfall

Geeignet für Ausbildung – aber der direkte Einstieg gelingt noch nicht

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Fiktiver Handelsbetrieb

Ein fiktiver Handelsbetrieb lernt eine junge Bewerberin während eines betrieblichen Praktikums kennen.

Die Bewerberin zeigt Interesse und praktische Stärken, benötigt aber noch Unterstützung beim Übergang in eine reguläre Berufsausbildung.

Die Personalverantwortlichen diskutieren zwei Möglichkeiten: eine betriebliche Einstiegsqualifizierung als vorbereitende Brücke und zusätzliche Unterstützung durch die Assistierte Ausbildung.

Eine fachlich saubere Entscheidung erfordert zunächst, die persönlichen Voraussetzungen und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen zu prüfen und die Agentur für Arbeit einzubeziehen.

Kritisch geprüft

Aus Unterstützungsbedarf folgt nicht automatisch, dass eine Person „nicht ausbildungsfähig“ ist.

Die Frage ist vielmehr, welche konkrete Unterstützung erforderlich ist und ob ein Instrument wie EQ oder AsA unter den gesetzlichen Voraussetzungen sinnvoll eingesetzt werden kann.

Prüfungsfallen

Diese Begriffe nicht durcheinanderbringen

Vorbereitung ≠ abgeschlossene Ausbildung

Berufsausbildungsvorbereitung führt an Ausbildung her; sie ersetzt nicht automatisch den Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs.

EQ ≠ normaler Ausbildungsvertrag

Die Einstiegsqualifizierung ist ein eigenes, im SGB III geregeltes Instrument mit eigener Vertrags- und Förderstruktur.

AsA ≠ Ersatz des Ausbildungsbetriebs

Die Assistierte Ausbildung unterstützt. Die Verantwortung des Ausbildungsbetriebs bleibt bestehen.

Förderprogramme nicht auswendig veralten lassen

Namen, Förderhöhen und administrative Voraussetzungen können sich ändern. Für aktuelle Entscheidungen sind Gesetz und aktuelle Informationen der zuständigen Institutionen zu prüfen.

BBiG-Begriff ≠ jedes beliebige Praktikum

Nicht jede vorbereitende betriebliche Aktivität ist automatisch Berufsausbildungsvorbereitung im Sinne der §§ 68 bis 70 BBiG.

EQ ≠ AsA

Die Einstiegsqualifizierung ist eine betriebliche Qualifizierungsphase; Assistierte Ausbildung ist ein Unterstützungsinstrument mit Vor- und begleitender Phase.

Selbsttest

Selbsttest: Berufsausbildung vorbereitende Maßnahmen

Dieser kostenlose Kapitelcheck enthält ausschließlich eigenständig entwickelte Fragen. Der spätere Pro-Fragenpool wird davon getrennt geführt.

1 Welches Ziel hat die Berufsausbildungsvorbereitung nach § 1 Abs. 2 BBiG?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Welche Aussage zu Qualifizierungsbausteinen nach § 69 BBiG ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

3 Welche Merkmale nennt die BAVBVO für Qualifizierungsbausteine?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

4 Wie lange kann eine Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III gefördert werden?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

5 Welche Aussage beschreibt das Verhältnis von Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildungsvorbereitung rechtlich am saubersten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

6 Welche Elemente kann die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung nach § 75 SGB III umfassen?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

7 Welche Aussage zur Assistierten Ausbildung ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

8 Welche Aussage ist für die betriebliche Planung am sinnvollsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

Primärquellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

Grundbegriff

Ziel und Abgrenzung der Berufsausbildungsvorbereitung.

§ 1 BBiG →

Qualifizierungsbausteine

Konkretisierung von Dokumentation, Leistungsfeststellung und Bescheinigung.

BAVBVO →