Zuschlag
Wird auf eine vorher eindeutig festgelegte Bezugsgröße berechnet und hinzugerechnet.
LF2 · Planen und entscheiden
Beschaffungskosten, Dienstleistungen, Zuschläge und Rabatte zu einem transparenten Kundenangebot zusammenführen.
Lernfeld 2 · Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
Curriculum-Faden
Handlungsphase: Planen und entscheiden
Kosten und vorgegebene Zuschläge zu einem nachvollziehbaren Kundenangebot zusammenführen.
Ausgewählte Produkte und Lieferantenangebote.
LF2.10 ordnet Bestellung und Kaufvertrag ein.
Keine vollständige Kosten- und Leistungsrechnung.
Curriculumquelle: KMK-Rahmenlehrplan Fachinformatiker, Lernfeld 2
Für das fiktive K-27 Medienbüro wurde in LF2.8 eine geeignete Bezugsquelle ausgewählt.
Für zwölf Geräte beträgt die dort ermittelte fiktive Beschaffungsbasis:
Nun soll daraus ein nachvollziehbares Kundenangebot entstehen.
Neben der Hardware müssen auch Dienstleistungen, ein betrieblicher Zuschlag und ein vereinbarter Kundenrabatt berücksichtigt werden.
Lernfeld 2 verlangt, Angebote unter Berücksichtigung von Rabatten und Zuschlägen zu kalkulieren.
Diese Lektion konzentriert sich deshalb auf einen überschaubaren, transparenten Kalkulationsweg.
Die rechtliche Bedeutung eines Angebots, der Kaufvertrag, Bestellung und Lieferprozess folgen in LF2.10.
Dieses Ablaufmodell ist eine eigenständig entwickelte SemaTrain-Darstellung.
Eine Angabe wie „5 Prozent Zuschlag“ ist allein noch nicht ausreichend.
Es muss zusätzlich feststehen:
Beispielsweise führen 5 Prozent von 8.625 Euro zu einem anderen Betrag als 5 Prozent von 10.000 Euro.
Für diese Lektion gelten ausdrücklich folgende fiktiven betrieblichen Kalkulationsregeln:
| Position | Regel der Übung |
|---|---|
| Beschaffungsbasis Hardware | 8.625,00 € netto |
| Einrichtung und Konfiguration | 12 × 80,00 € |
| Projektzuschlag | 5 % ausschließlich auf die Hardware-Beschaffungsbasis |
| Kundenrabatt | 4 % auf die Zwischensumme vor Rabatt |
| Umsatzsteuer der Übung | 19 % auf den Nettoangebotswert |
Aus LF2.8 übernehmen wir:
Damit bleibt nachvollziehbar, woher der Ausgangswert des Kundenangebots stammt.
Für Einrichtung und Grundkonfiguration gelten im fiktiven Übungsmodell:
Hardware und eigene Dienstleistung werden getrennt dokumentiert, damit der Kunde den Leistungsumfang nachvollziehen kann.
Der fiktive Betrieb verwendet für dieses Beispiel einen Projektzuschlag von 5 Prozent auf die Hardware-Beschaffungsbasis.
Der Zuschlag wird anschließend zur Kalkulation hinzugerechnet.
Diese Zwischensumme bildet in unserem Übungsmodell die ausdrücklich definierte Rabattbasis.
Der Kunde erhält in dieser Übung 4 Prozent Rabatt auf die Zwischensumme von 10.016,25 Euro.
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass. Der Rabattbetrag wird deshalb von seiner definierten Bezugsgröße abgezogen.
Damit ist der Nettoangebotswert des SemaTrain-Beispiels ermittelt.
Für die Übung verwenden wir anschließend einen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt nach aktuellem Stand gemäß § 12 Absatz 1 UStG 19 Prozent.
Geldbeträge werden im Beispiel auf Cent dargestellt.
Bei der Umsatzsteuerberechnung entsteht zunächst:
Auf zwei Nachkommastellen gerundet:
Die Rundungsregel sollte innerhalb der Kalkulation konsistent angewendet werden.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Hardware-Beschaffungsbasis | aus LF2.8 | 8.625,00 € |
| Einrichtung / Konfiguration | 12 × 80,00 € | 960,00 € |
| Projektzuschlag | 5 % von 8.625,00 € | 431,25 € |
| Zwischensumme | 10.016,25 € | |
| Kundenrabatt | 4 % von 10.016,25 € | − 400,65 € |
| Nettoangebotswert | 9.615,60 € | |
| Umsatzsteuer | 19 % von 9.615,60 € | 1.826,96 € |
| Bruttoangebotswert | 11.442,56 € |
Alle Werte und Kalkulationsregeln dieses Beispiels sind für SemaTrain erfunden.
Wird auf eine vorher eindeutig festgelegte Bezugsgröße berechnet und hinzugerechnet.
Wird auf eine vorher eindeutig festgelegte Rabattbasis berechnet und als Preisnachlass abgezogen.
Wer lediglich „5 Prozent“ oder „4 Prozent“ notiert, ohne die jeweilige Bezugsgröße zu dokumentieren, macht die Kalkulation unnötig mehrdeutig.
In unserem Beispiel wird der Rabatt erst nach Hardware, Dienstleistung und Projektzuschlag berechnet.
Würde der Rabatt auf eine andere Bezugsgröße angewendet, entstünde ein anderer Betrag.
Für die Lernetappe sollte der Kunde mindestens nachvollziehen können:
Zusätzlich können beispielsweise Angebotsnummer, Datum und ein beschriebener Leistungsumfang zur eindeutigen Dokumentation beitragen.
Ein rechnerisch korrektes Angebot ist nicht ausreichend, wenn unklar bleibt, was der Kunde dafür erhält.
Preis und Leistungsumfang müssen deshalb gemeinsam verständlich dokumentiert werden.
„Wir geben 4 Prozent Rabatt. Also ziehe ich einfach 4 Prozent von irgendeinem vorhandenen Betrag ab.“
Nein.
Ein Rabatt benötigt eine definierte Rabattbasis. Dasselbe gilt für Zuschläge.
Ohne Bezugsgröße ist die Prozentrechnung zwar mathematisch ausführbar, aber kaufmännisch nicht eindeutig.
Verwenden Sie folgende fiktive Daten:
Ihre Aufgabe:
TRANSFER
Ein Betrieb verwendet statt unseres Übungsmodells folgende Regel:
Die Prozentzahl bleibt gleich. Die Bezugsgröße verändert sich.
Erklären Sie, warum dadurch ein anderer Zuschlagsbetrag und damit auch ein anderer Angebotspreis entsteht.
Prüfen Sie, ob Sie Bezugsgrößen, Zuschläge, Rabatte sowie Netto- und Bruttobeträge transparent berechnen können.
Alle Fragen und Antwortmöglichkeiten dieses Selbsttests wurden für SemaTrain eigenständig entwickelt.
PRAXISAUFGABE
Selbsttraining – keine Abgabe erforderlich.
Ihre Kalkulation wird von SemaTrain derzeit weder
hochgeladen noch an einen Trainer übermittelt.
Erstellen Sie ein eigenes vollständig fiktives Kundenangebot für zehn IT-Arbeitsplätze.
Definieren Sie selbst:
Dokumentieren Sie anschließend:
Bearbeiten Sie noch keine Fragen zum Vertragsschluss oder zur Bestellung. Diese folgen in LF2.10.
SELBSTKONTROLLE
REFLEXION
Können Sie jetzt erklären:
Curriculum-Grundlage:
KMK-Rahmenlehrplan für Fachinformatikerinnen und
Fachinformatiker, Lernfeld 2.
Rechtsgrundlage für den allgemeinen
Umsatzsteuersatz:
§ 12 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz.
Der allgemeine Steuersatz beträgt nach dem für diese
Lektion geprüften Stand 19 Prozent.
Rechtsstand für die verwendete Umsatzsteuerangabe geprüft: 14.09.2026.
Methodische Abgrenzung:
Das Kalkulationsschema ist ein eigenständig
entwickeltes SemaTrain-Übungsmodell.
Es stellt keine allgemein verbindliche
betriebliche Kalkulationsvorschrift dar.
Alle Firmen, Zahlenwerte, Preispositionen, Kalkulationsregeln, Tabellen, Aufgaben, MC-Fragen, Antwortoptionen und Lösungen wurden eigenständig für SemaTrain entwickelt.