Präsentation
Sie stellen eine Ausbildungssituation vor und machen nachvollziehbar, wie Sie diese ausbilden würden. Dabei geht es nicht nur um den fachlichen Inhalt, sondern auch um die Gestaltung des Lernprozesses.
Praktische AEVO-Prüfung
Im praktischen Prüfungsteil zeigen Sie, wie Sie eine berufstypische Ausbildungssituation gestalten und Ihre Entscheidungen erläutern. Die AEVO lässt dafür grundsätzlich eine Präsentation oder eine praktische Durchführung zu. Anschließend folgt das Fachgespräch.
Der praktische Teil besteht im Regelfall aus der Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Anstelle der Präsentation kann die Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden.
Präsentation und Fachgespräch dürfen zusammen höchstens 30 Minuten dauern. Für die Präsentation nennt die AEVO ausdrücklich eine Soll-Grenze von 15 Minuten.
Prüfungsform
§ 4 Abs. 3 AEVO eröffnet grundsätzlich zwei Wege. Ausgangspunkt ist jeweils eine berufstypische Ausbildungssituation.
Sie stellen eine Ausbildungssituation vor und machen nachvollziehbar, wie Sie diese ausbilden würden. Dabei geht es nicht nur um den fachlichen Inhalt, sondern auch um die Gestaltung des Lernprozesses.
Statt der Präsentation kann die Ausbildungssituation praktisch durchgeführt werden. Das Ausbildungshandeln wird damit unmittelbar sichtbar.
Auf die gewählte Variante folgt das Fachgespräch. Dort sind Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern.
Zeitrahmen
Für den Regelfall beträgt die Gesamtdauer des praktischen Prüfungsteils nach § 4 Abs. 3 AEVO höchstens 30 Minuten.
Bei der Präsentationsvariante soll die Präsentation 15 Minuten nicht überschreiten. Danach folgt das Fachgespräch.
Im Wortlaut der AEVO wird die 15-Minuten-Sollgrenze ausdrücklich für die Präsentation genannt. Für die praktische Durchführung enthält § 4 Abs. 3 keine gleichlautende ausdrückliche 15-Minuten-Regel.
Veröffentlichte IHK-Hinweise können die praktische Durchführung organisatorisch ebenfalls auf einen bestimmten Zeitrahmen begrenzen. Für die eigene Prüfung sollten deshalb zusätzlich die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle geprüft werden.
Themenwahl
Die AEVO verlangt eine berufstypische Ausbildungssituation. Das Thema sollte deshalb in einen realistischen Ausbildungszusammenhang eingeordnet werden können.
Sinnvoll ist eine Situation, bei der Sie nicht nur einen Arbeitsablauf zeigen, sondern auch erklären können, warum die Situation zum Ausbildungsstand passt, welches Ergebnis erreicht werden soll und wie Sie den Lernprozess gestalten.
Eine angehende Ausbilderin im kaufmännischen Bereich wählt die Bearbeitung einer eingehenden Kundenanfrage. Ein Auszubildender soll lernen, die Anfrage zu erfassen, relevante Informationen zu prüfen und das weitere Vorgehen strukturiert festzulegen.
Für die praktische Prüfung wäre damit nicht nur der fachliche Ablauf relevant. Die Ausbilderin sollte auch begründen können, warum sie diese Situation gewählt hat, wie sie den Auszubildenden einbezieht und woran sie erkennt, ob das angestrebte Ergebnis erreicht wurde.
Didaktische Planung
Die AEVO schreibt für die Vorbereitung keine bundesweit einheitliche Konzeptvorlage mit einer festen Gliederung vor. Im Fachgespräch müssen Sie aber Auswahl und Gestaltung Ihrer Ausbildungssituation erläutern können.
Wo steht der Auszubildende im Ausbildungsverlauf? Welche Vorkenntnisse und Rahmenbedingungen sind für die Situation relevant?
Was soll der Auszubildende nach der Situation verstehen, entscheiden oder praktisch beherrschen?
Welche Methode oder Kombination von Vorgehensweisen passt zur Situation, zum Ziel und zum Lernenden?
Woran lässt sich erkennen, ob das angestrebte Ergebnis erreicht wurde und ein Transfer möglich ist?
Auch Medien, Arbeitsmittel, Zeitbedarf, mögliche Schwierigkeiten und sinnvolle Alternativen können zu einer schlüssigen Begründung gehören.
Fachgespräch
Der gesetzliche Kern ist knapp formuliert: Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind zu erläutern.
Sie sollten deshalb nicht nur beschreiben können, was Sie gemacht haben. Sie sollten auch erklären können, warum Sie sich für dieses Vorgehen entschieden haben.
Dazu können beispielsweise die Zielgruppe, der Ausbildungsstand, das gewählte Ziel, die Methode, der Medieneinsatz, die Aktivierung des Auszubildenden, die Lernerfolgssicherung und alternative Vorgehensweisen gehören.
Konkrete Bewertungsschemata einzelner Kammern sind davon zu unterscheiden und sollten in den jeweils aktuellen Prüfungsinformationen geprüft werden.
Ausbildungsmethoden
§ 4 AEVO legt keine einzelne Ausbildungsmethode als verpflichtende Methode für den praktischen Prüfungsteil fest.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob eine bekannte Methodenbezeichnung genannt wird. Die gewählte Vorgehensweise sollte zur konkreten Ausbildungssituation, zum Ziel und zum Auszubildenden passen und im Fachgespräch nachvollziehbar erläutert werden können.
Je nach Situation kann deshalb auch ein anderer Ansatz oder eine Kombination verschiedener Vorgehensweisen sinnvoll sein.
Organisation
Veröffentlichte Prüfungsinformationen der IHKs zeigen, dass organisatorische Einzelheiten unterschiedlich ausgestaltet werden können.
Das kann beispielsweise die Form und Zahl von Konzeptunterlagen, vorhandene oder mitzubringende Medien und Arbeitsmittel, Vorgaben für eine praktische Durchführung oder die Rolle einer weiteren Person betreffen.
Solche Anforderungen sollten deshalb nicht aus den Hinweisen einer beliebigen anderen Kammer übernommen werden. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen der Stelle, bei der die eigene Prüfung abgelegt wird.
IHK Hannover – Ausbildereignungsprüfung
IHK Frankfurt am Main – Handreichung zur AEVO-Prüfung
Präsentation
Die Präsentation sollte die Ausbildungssituation so nachvollziehbar darstellen, dass die zugrunde liegenden didaktischen und organisatorischen Entscheidungen erkennbar sind.
Entscheidend ist deshalb nicht eine möglichst große Zahl an Folien oder Medien. Wichtiger ist ein schlüssiger Zusammenhang zwischen Ausgangssituation, Ziel, Vorgehensweise und Lernerfolgssicherung.
Welche technischen Möglichkeiten vor Ort bestehen und welche Unterlagen verlangt oder zugelassen werden, ist anhand der aktuellen Kammerhinweise zu prüfen.
Durchführung
Bei der praktischen Durchführung wird die gewählte Ausbildungssituation nicht nur vorgestellt, sondern tatsächlich umgesetzt.
Dadurch wird unmittelbar sichtbar, wie Sie den Lernprozess strukturieren, mit dem Auszubildenden kommunizieren, auf Reaktionen eingehen, Rückmeldungen geben und das Ergebnis sichern.
Auch hier sind organisatorische Fragen – etwa wer die Rolle des Auszubildenden übernimmt oder welche Arbeitsmittel benötigt werden – mit den Vorgaben der zuständigen Stelle abzugleichen.
§ 4 Abs. 4 AEVO enthält für diese Bereiche eine eigene Regelung. Dort besteht der praktische Teil aus der Durchführung einer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Dieser Prüfungsteil soll höchstens 60 Minuten dauern.
Einordnung
Die praktische Prüfung ist einer von zwei Prüfungsteilen. Zusätzlich gibt es den schriftlichen Teil. Beide Teile müssen jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.
Weiterlernen
Für die Gestaltung einer Ausbildungssituation sind insbesondere Themen wie Lernprozesse, Ausbildungsmethoden, Lernaufgaben und Förderung relevant.
Wenn Sie zunächst schriftlichen und praktischen Teil gemeinsam einordnen möchten, beginnen Sie mit dem Prüfungsüberblick.
Die bundesweit geltenden Aussagen zum praktischen Prüfungsteil beruhen auf § 4 AEVO. Organisatorische Vorgaben einzelner zuständiger Stellen werden davon ausdrücklich getrennt.
Das Praxisbeispiel und die Erklärungsstruktur wurden für SemaTrain eigenständig erstellt.