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Übergang in Ausbildung

Einstiegsqualifizierung (EQ) und Assistierte Ausbildung (AsA) – was ist der Unterschied?

Einstiegsqualifizierung und Assistierte Ausbildung können beide beim Übergang in eine Berufsausbildung eine Rolle spielen. Sie verfolgen aber unterschiedliche Funktionen und sollten nicht miteinander gleichgesetzt werden.

Die kurze Antwort

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine betriebliche Qualifizierung. Sie dient nach § 54a SGB III der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.

Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist dagegen ein Unterstützungsinstrument. Sie kann förderungsberechtigte junge Menschen und Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer EQ unterstützen und kann auch eine vorgeschaltete Phase enthalten.

Einstiegsqualifizierung

Was ist eine EQ?

§ 54a SGB III regelt die Förderung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung. Ihr gesetzlich beschriebener Zweck besteht darin, Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und zu vertiefen.

Eine förderfähige EQ kann nach der aktuellen Regelung vier bis höchstens zwölf Monate dauern. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen gehören unter anderem ein entsprechender Vertrag und die Vorbereitung auf einen der in § 54a Abs. 2 SGB III genannten Ausbildungsberufe beziehungsweise Ausbildungsregelungen.

Wichtige Abgrenzung

Ist jede EQ automatisch Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG?

Nein. § 54a SGB III unterscheidet ausdrücklich den Fall, dass eine Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG durchgeführt wird. Für diesen Fall verweist die Vorschrift zusätzlich auf die einschlägigen Regelungen des BBiG.

Begriffe nicht vorschnell gleichsetzen

„Einstiegsqualifizierung“ und „Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG“ können sich überschneiden, sind aber nicht einfach zwei Bezeichnungen für exakt dasselbe.

Assistierte Ausbildung

Was ist AsA?

§ 74 SGB III regelt die Assistierte Ausbildung. Die Agentur für Arbeit kann förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung unterstützen.

Die Maßnahme kann außerdem eine vorgeschaltete Phase enthalten, die die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt. Zu den gesetzlichen Zielen gehören die Aufnahme einer Berufsausbildung und die Hinführung zu ihrem Abschluss.

Direkter Vergleich

Was unterscheidet EQ und AsA?

EQ

Betriebliche Qualifizierung zur Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit.

AsA

Unterstützung bei der Aufnahme und beim erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung sowie während einer Einstiegsqualifizierung.

Zusammenspiel

AsA kann auch während einer Einstiegsqualifizierung eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

AEVO-Bezug

Warum ist diese Unterscheidung für die AEVO relevant?

§ 3 Abs. 1 Nr. 6 AEVO verlangt, die Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen zu können.

Für eine AEVO-gerechte Betrachtung reicht deshalb reines Begriffswissen nicht. Entscheidend ist, unterschiedliche Unterstützungs- und Übergangsinstrumente fachlich auseinanderzuhalten und im konkreten Fall erst zu prüfen, welches Instrument überhaupt in Betracht kommt.

Praxis

Wann kann es sinnvoll sein, beide Instrumente zu prüfen?

Eigenes Beispiel

Eine Bewerberin interessiert sich für eine betriebliche Ausbildung. Vor dem unmittelbaren Ausbildungsbeginn erscheint jedoch zunächst eine betriebliche Qualifizierungsphase sinnvoll. Gleichzeitig besteht Unterstützungsbedarf beim Übergang und für den weiteren Ausbildungsweg.

In einer solchen Situation sollte nicht vorschnell „EQ oder AsA“ entschieden werden. Zu prüfen wäre vielmehr, ob eine EQ die passende betriebliche Übergangsmaßnahme sein kann und ob zusätzlich Unterstützung durch AsA in Betracht kommt.

Keine automatische Förderzusage

Aus dieser allgemeinen Einordnung folgt kein Förderanspruch für eine bestimmte Person oder einen bestimmten Betrieb. Förderungsberechtigung und weitere Voraussetzungen müssen im konkreten Fall anhand des aktuellen Rechts- und Verfahrensstands geprüft werden.

Nicht verwechseln

Vier typische Fehlschlüsse

„Eine EQ ist bereits eine reguläre Berufsausbildung.“

Nein. Einstiegsqualifizierung und reguläre Berufsausbildung sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

„AsA ist eine eigene Berufsausbildung.“

Nein. AsA unterstützt einen Ausbildungsweg, ist aber nicht selbst der Berufsausbildungsvertrag.

„EQ und AsA schließen sich gegenseitig aus.“

Nein. Das SGB III sieht Assistierte Ausbildung ausdrücklich auch während einer EQ vor.

„Wenn ein Instrument passend klingt, besteht Anspruch.“

Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkrete Förderungsberechtigung müssen im Einzelfall geprüft werden.

Systematisch lernen

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Diese Wissensseite dient der schnellen Orientierung. Berufsausbildungsvorbereitung, Qualifizierungsbausteine, Einstiegsqualifizierung, Assistierte Ausbildung und beteiligte Kooperationspartner werden im kostenlosen Lernkapitel des ersten AEVO-Handlungsfelds systematisch behandelt.

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