Bezeichnung des Ausbildungsberufs
Die Ausbildungsordnung bestimmt, welcher Ausbildungsberuf staatlich anerkannt ist.
Ausbildungsplanung
Die drei Begriffe gehören zusammen, bezeichnen aber unterschiedliche Ebenen. Die Ausbildungsordnung setzt den rechtlichen Rahmen für den Ausbildungsberuf. Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt die sachliche und zeitliche Struktur der zu vermittelnden Inhalte. Der betriebliche Ausbildungsplan überträgt diese Vorgaben auf den konkreten Ausbildungsbetrieb.
Man kann sich die drei Ebenen als Kette vorstellen:
Ausbildungsordnung → Ausbildungsrahmenplan → betrieblicher Ausbildungsplan
Von links nach rechts wird die Planung konkreter: vom verbindlichen Rahmen eines Ausbildungsberufs bis zur tatsächlichen Organisation der Ausbildung in einem bestimmten Betrieb.
Ebene 1
Für anerkannte Ausbildungsberufe werden Ausbildungsordnungen erlassen. § 4 BBiG bestimmt für seinen Anwendungsbereich, dass in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach der jeweiligen Ausbildungsordnung ausgebildet wird.
§ 5 BBiG legt fest, welche wesentlichen Bestandteile eine Ausbildungsordnung enthalten muss.
Die Ausbildungsordnung bestimmt, welcher Ausbildungsberuf staatlich anerkannt ist.
Sie legt die reguläre Dauer des jeweiligen Ausbildungsberufs fest.
Es beschreibt die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Ausbildung sind.
Er gibt die Anleitung für die sachliche und zeitliche Gliederung der Vermittlung.
Auch die Anforderungen an die Abschlussprüfung gehören zum Regelungsbereich der Ausbildungsordnung.
Ebene 2
Der Ausbildungsrahmenplan ist kein eigenständiger betrieblicher Plan. Er ist Bestandteil der Ausbildungsordnung und konkretisiert, welche Ausbildungsinhalte in welcher sachlichen und zeitlichen Struktur vermittelt werden sollen.
Das BIBB beschreibt den Ausbildungsrahmenplan als Orientierung für die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der Ausbildung erworben werden sollen. Die darin beschriebenen Inhalte bilden Mindestanforderungen der betrieblichen Ausbildung.
Welche beruflichen Inhalte müssen vermittelt werden? Wie sind diese Inhalte sachlich gegliedert? In welchem zeitlichen Rahmen sollen sie während der Ausbildung berücksichtigt werden?
Er schreibt damit nicht jede einzelne betriebliche Tätigkeit oder jeden konkreten Arbeitstag vor. Diese Übersetzung erfolgt erst im betrieblichen Ausbildungsplan.
Ebene 3
Der betriebliche Ausbildungsplan überträgt den Ausbildungsrahmenplan auf die tatsächlichen Möglichkeiten und Abläufe eines konkreten Betriebs.
Das BIBB beschreibt, dass den Ausbildungsinhalten dabei beispielsweise konkrete Tätigkeiten und Aufgaben, Zeiträume und Lernorte zugeordnet werden.
Inhalte können geeigneten Abteilungen, Arbeitsplätzen oder Ausbildungsstationen zugeordnet werden.
Die Rahmenvorgaben werden auf konkrete Ausbildungszeiträume übertragen.
Der Plan kann verschiedene betriebliche Lernorte und gegebenenfalls externe Ausbildungsmaßnahmen berücksichtigen.
Abstraktere Ausbildungsinhalte werden mit realen Arbeits- und Geschäftsprozessen verbunden.
§ 11 BBiG verlangt in der Vertragsabfassung unter anderem Angaben zu Art, sachlicher und zeitlicher Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung. Das BIBB beschreibt den betrieblichen Ausbildungsplan als Teil der konkreten Ausbildungsorganisation.
Direkter Vergleich
Ebene: Ausbildungsberuf
Sie bildet den verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Ausbildung in diesem anerkannten Beruf.
Ebene: Inhalte und zeitliche Struktur
Er ist Bestandteil der Ausbildungsordnung und strukturiert die zu vermittelnden Kompetenzen.
Ebene: konkreter Ausbildungsbetrieb
Er überträgt den Rahmen auf betriebliche Tätigkeiten, Lernorte und Zeiträume.
AEVO-Bezug
Die Unterscheidung gehört unmittelbar zu den berufs- und arbeitspädagogischen Anforderungen der AEVO.
§ 3 Abs. 2 Nummer 1 AEVO nennt ausdrücklich die Fähigkeit, auf Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert.
Damit geht es in der AEVO nicht nur darum, die drei Begriffe definieren zu können. Entscheidend ist der Zusammenhang: Eine allgemeine berufliche Vorgabe muss in eine durchführbare betriebliche Ausbildung übersetzt werden.
Praxis
Angenommen, ein Ausbildungsrahmenplan verlangt, dass Auszubildende einen bestimmten beruflichen Arbeitsprozess sicher beherrschen.
Betrieb A kann diesen Inhalt in einer eigenen Fachabteilung vermitteln. Betrieb B verteilt denselben Kompetenzaufbau auf mehrere Arbeitsbereiche. Ein kleinerer Betrieb benötigt möglicherweise zusätzlich eine geeignete externe Ausbildungsmaßnahme.
Die verbindliche fachliche Zielrichtung bleibt bestehen. Der konkrete Weg wird jedoch an den Betrieb angepasst und im betrieblichen Ausbildungsplan organisiert.
Flexibilität
Der Ausbildungsrahmenplan ist kein starrer Tageskalender. Betriebliche Besonderheiten müssen bei der Umsetzung berücksichtigt werden können.
Das BIBB erläutert, dass Ausbildungsordnungen hierfür Flexibilität bei der sachlichen und zeitlichen Organisation vorsehen können. Die verbindlichen Ausbildungsinhalte dürfen dadurch jedoch nicht einfach entfallen.
Ein Betrieb darf seine Ausbildung organisatorisch anpassen. Er muss dennoch sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte tatsächlich vermittelt werden.
Nicht verwechseln
Nein. Der Ausbildungsrahmenplan gehört zur betrieblichen Ausbildung. Der Rahmenlehrplan betrifft den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule.
Beide Seiten des dualen Systems werden inhaltlich aufeinander abgestimmt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
Ausbildungsrahmenplan = betriebliche Ausbildungsinhalte.
Rahmenlehrplan = berufsschulischer Unterricht.
Ebenfalls nicht dasselbe
Nein. Der betriebliche Ausbildungsplan beschreibt, wie die Ausbildung geplant ist.
Der Ausbildungsnachweis dokumentiert dagegen den zeitlichen und inhaltlichen Verlauf der tatsächlich durchgeführten Ausbildung.
Planung und Dokumentation hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe Instrument.
Planmäßig ausbilden
§ 14 BBiG verpflichtet Ausbildende im Anwendungsbereich des Gesetzes dazu, die Berufsausbildung so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Ein betrieblicher Ausbildungsplan macht diese Verpflichtung praktisch handhabbar: Inhalte, Zeiträume, Zuständigkeiten und betriebliche Möglichkeiten werden vor Beginn und während der Ausbildung strukturiert.
Die Ausbildungsordnung regelt den anerkannten Ausbildungsberuf, der Ausbildungsrahmenplan strukturiert die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte, und der betriebliche Ausbildungsplan macht daraus einen konkreten Ablauf für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb.
Die rechtliche Einordnung beruht auf dem BBiG und der AEVO. Die Erläuterungen zur praktischen Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans orientieren sich an den aktuellen Informationen des BIBB.
Das Praxisbeispiel wurde eigenständig für SemaTrain entwickelt.