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HF4 · Kapitel 4

Betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildung

Mit der bestandenen Ausbildung endet berufliches Lernen nicht. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen Auszubildenden realistische Perspektiven aufzeigen: von der Übernahme und betrieblichen Entwicklung über fachliche Spezialisierung bis zur höherqualifizierenden Berufsbildung.

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

§ 3 Abs. 4 Nr. 4 AEVO verlangt, Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.

Aktueller Rahmenplan

HF4.4 umfasst vier zentrale Beratungsaufgaben

Der aktuelle BIBB-Rahmenplan verlangt, dass Ausbilderinnen und Ausbilder:

Als beispielhafte Inhalte nennt der Rahmenplan: Übernahme, Karriereplan, Berufslaufbahnkonzept, lebensbegleitendes Lernen, berufs- und betriebsspezifische Angebote, Weiterbildungswege, die drei Stufen der höherqualifizierenden Berufsbildung, DQR-Niveaus sowie betriebliche und staatliche Förderung.

Übernahme

Eine bestandene Abschlussprüfung begründet nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis

Das Ende der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung sind rechtlich zwei verschiedene Schritte.

Soll ein Auszubildender übernommen werden, sollte rechtzeitig geklärt werden:

Kein allgemeiner Automatismus

Allein das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung erzeugt keinen allgemeinen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

Besondere gesetzliche, tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen können im Einzelfall zusätzlich relevant sein.

Weiterarbeit

§ 24 BBiG enthält einen wichtigen Sonderfall

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis tatsächlich weiterbeschäftigt, ohne dass darüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, gilt nach § 24 BBiG ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Weiterarbeit § 24 BBiG

Prüfungsfalle

„Wer die Ausbildung besteht, hat automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.“

Das ist falsch. § 24 BBiG setzt eine tatsächliche Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende voraus, ohne dass darüber ausdrücklich etwas vereinbart wurde.

Karriereplanung

Entwicklungsberatung beginnt bei der Person und beim betrieblichen Bedarf

Gute Beratung bedeutet nicht, allen Auszubildenden denselben nächsten Schritt zu empfehlen.

Kompetenzen

Welche fachlichen, methodischen und sozialen Stärken wurden entwickelt?

Interessen

Welche Aufgaben und Tätigkeitsfelder motivieren die Person?

Betrieblicher Bedarf

Welche Funktionen, Spezialisierungen und Entwicklungspfade bestehen im Unternehmen?

Voraussetzungen

Welche formalen und fachlichen Voraussetzungen gelten für den nächsten Schritt?

Ressourcen

Welche Zeit, Kosten, Lernformen und organisatorischen Bedingungen sind realistisch?

Perspektive

Welcher Entwicklungsschritt unterstützt sowohl berufliche Ziele als auch langfristige Beschäftigungsfähigkeit?

Lebensbegleitendes Lernen

Berufliche Handlungsfähigkeit bleibt veränderlich

Technologien, Arbeitsverfahren, rechtliche Anforderungen, Geschäftsmodelle und Kundenanforderungen verändern sich.

Der Rahmenplan nennt deshalb ausdrücklich lebensbegleitendes Lernen.

Konsequenz:
Ein Berufsabschluss ist ein wichtiger Qualifikationsabschluss, aber nicht das Ende beruflicher Kompetenzentwicklung.

BBiG-Systematik

Zwei Funktionen beruflicher Fortbildung

§ 1 Abs. 4 BBiG unterscheidet zwei Funktionen beruflicher Fortbildung.

Anpassungsfortbildung

Sie soll die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten und anpassen.

Typischer Hintergrund: neue Technologien, Verfahren, Vorschriften oder veränderte Tätigkeitsanforderungen.

Höherqualifizierende Berufsbildung

Sie soll die berufliche Handlungsfähigkeit erweitern und beruflichen Aufstieg ermöglichen.

Sie ist gesetzlich in mehrere Fortbildungsstufen gegliedert.

Drei Fortbildungsstufen

§ 53a BBiG strukturiert die höherqualifizierende Berufsbildung

Die drei gesetzlichen Fortbildungsstufen sind:

Stufe 1

Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin

Vertieft und ergänzt die regelmäßig in der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit.

Der gesetzlich vorgesehene Lernumfang soll mindestens 400 Stunden betragen.

Stufe 2

Bachelor Professional

Zielt insbesondere auf Fach- und Führungsfunktionen.

Der gesetzlich vorgesehene Lernumfang soll mindestens 1.200 Stunden betragen.

Stufe 3

Master Professional

Zielt auf vertiefte Kompetenzen für verantwortliche Führung und neue komplexe Aufgaben- und Problemstellungen.

Der gesetzlich vorgesehene Lernumfang soll mindestens 1.600 Stunden betragen.

Anpassungsfortbildung

Aufstieg ist nicht das einzige Weiterbildungsziel

Nicht jede berufliche Fortbildung muss zu einer höheren Fortbildungsstufe führen.

§ 53e BBiG ermöglicht auch bundesweit geregelte Anpassungsfortbildungsordnungen.

Das passt zur Grundlogik des § 1 Abs. 4 BBiG: Berufliche Handlungsfähigkeit kann sowohl angepasst als auch erweitert werden.

Handwerk

Die Handwerksordnung enthält eine parallele Drei-Stufen-Systematik

Für den Bereich der Handwerksordnung gelten parallele Regelungen.

§ 42a HwO nennt ebenfalls:

DQR

Die drei Stufen orientieren sich an den DQR-Niveaus 5 bis 7

DQR 5

Erste Fortbildungsstufe: Geprüfter Berufsspezialist beziehungsweise Geprüfte Berufsspezialistin.

DQR 6

Zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional.

Auf DQR-Niveau 6 liegen auch akademische Bachelorqualifikationen.

DQR 7

Dritte Fortbildungsstufe: Master Professional.

Auf DQR-Niveau 7 liegen auch akademische Masterqualifikationen.

Zentrale Abgrenzung

Gleichwertig bedeutet nicht gleichartig

Berufliche und akademische Qualifikationen können demselben DQR-Niveau zugeordnet sein.

Daraus folgt aber nicht, dass die Abschlüsse in Inhalt, Bildungsweg oder Berechtigungen identisch sind.

DQR-Niveau ≠ automatischer Rechtsanspruch

Die DQR-Zuordnung schafft für sich allein keine neuen formalen Berechtigungen für Hochschulzulassung, Anerkennung, Anrechnung, tarifliche Eingruppierung oder Laufbahnrecht.

Praxisbezug

Berufliche Entwicklung kann horizontal oder vertikal erfolgen

Horizontal

Fachliche Vertiefung, neue Technologien, Spezialisierungen, weitere Tätigkeitsfelder oder zusätzliche Verantwortung auf vergleichbarer Hierarchieebene.

Vertikal

Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung, höherqualifizierende Berufsbildung oder andere Aufstiegswege.

Prüfungslogik:
Berufliche Entwicklung bedeutet nicht automatisch „Führungskraft werden“.

Betriebsspezifische Wege

Nicht jede Entwicklung braucht sofort einen formalen Fortbildungsabschluss

Betriebliche Entwicklung kann beispielsweise erfolgen durch:

Solche Angebote sind von gesetzlich geregelten Fortbildungsabschlüssen zu unterscheiden.

Förderung

Weiterbildungsberatung umfasst auch Finanzierungsmöglichkeiten

Der BIBB-Rahmenplan nennt ausdrücklich betriebliche und staatliche Förderung, beispielsweise:

Förderung ist nicht automatisch

Ob eine konkrete Weiterbildung gefördert werden kann, hängt vom jeweiligen Programm, der Maßnahme, persönlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls betrieblichen Rahmenbedingungen ab.

Aufstiegs-BAföG

Förderung geregelter beruflicher Aufstiegsfortbildungen

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt die Vorbereitung auf zahlreiche anspruchsvolle berufliche Fortbildungsabschlüsse, beispielsweise Meister- oder Fachwirtfortbildungen.

Förderfähigkeit und Förderumfang müssen für die konkrete Person und Maßnahme geprüft werden.

Offizielle Förderinformation Aufstiegs-BAföG

Weiterbildungsstipendium

Besondere berufliche Leistungen können einen Förderweg eröffnen

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an beruflich Qualifizierte, die bestimmte Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.

Es handelt sich um ein Bewerbungs- beziehungsweise Auswahlverfahren, nicht um eine automatische Leistung für jede Person mit Berufsabschluss.

Beratung

Auch externe Beratungsangebote können sinnvoll sein

Nicht jede Weiterbildung kann oder sollte allein im Ausbildungsbetrieb geplant werden.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet beispielsweise Beratung zu beruflicher Weiterbildung, Karriereplanung und Fördermöglichkeiten an.

Beratungsprozess

Vom Entwicklungswunsch zum realistischen Plan

1. Ausgangslage klären
Abschluss, Kompetenzen, Interessen und bisherige Entwicklung betrachten.

2. Ziel definieren
Fachliche Vertiefung, Spezialisierung, Führungsverantwortung oder anderer beruflicher Weg?

3. Wege vergleichen
Betriebliche Qualifizierung, Anpassungsfortbildung, höherqualifizierende Berufsbildung oder weitere Bildungswege prüfen.

4. Voraussetzungen prüfen
Zulassung, Berufserfahrung, Zeitaufwand, Lernform und persönliche Rahmenbedingungen klären.

5. Finanzierung klären
Betriebliche, staatliche und stipendienbasierte Fördermöglichkeiten prüfen.

6. Entwicklungsschritte vereinbaren
Kurzfristige Maßnahmen und langfristiges Entwicklungsziel verbinden.

Praxisfall 1

„Du hast bestanden – morgen bist du automatisch unbefristet übernommen.“

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Ausbildungsbetrieb

Ein Auszubildender besteht seine Abschlussprüfung.

Ein Kollege erklärt: „Dann hast du ab morgen kraft Gesetzes automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.“

Das ist falsch.

Das Bestehen der Prüfung allein begründet keinen solchen Automatismus.

§ 24 BBiG greift, wenn nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses tatsächlich weiterbeschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart wurde.

Praxisfall 2

Neue Technologie – sofort Bachelor Professional?

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

IT-Betrieb

Eine Fachinformatikerin soll künftig mit einer neuen Plattform und neuen Sicherheitsverfahren arbeiten.

Ihr Ziel ist zunächst, ihre bestehende berufliche Tätigkeit auf dem aktuellen Stand auszuüben.

Dafür kann eine fachliche Anpassungsfortbildung geeigneter sein als sofort eine höherqualifizierende Fortbildungsstufe anzustreben.

Praxisfall 3

DQR 6 = akademischer Bachelor?

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Technischer Betrieb

Eine Mitarbeiterin erwirbt einen Fortbildungsabschluss, der DQR-Niveau 6 zugeordnet ist.

Ein Vorgesetzter erklärt: „Damit besitzt sie rechtlich exakt denselben Abschluss wie mit einem Hochschul-Bachelor und automatisch dieselben Berechtigungen.“

Das ist falsch.

Gleiches DQR-Niveau beschreibt ein vergleichbares Anforderungsniveau. Gleichwertig bedeutet nicht gleichartig und schafft nicht automatisch identische formale Berechtigungen.

Praxisfall 4

„Weiterbildung heißt immer Aufstieg zur Führungskraft.“

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Servicebetrieb

Eine ehemalige Auszubildende möchte fachlich tiefer arbeiten, aber keine Führungsfunktion übernehmen.

Der Betrieb empfiehlt ihr trotzdem ausschließlich Führungslaufbahnen.

Eine bessere Beratung berücksichtigt auch horizontale Entwicklung, Spezialisierung und Anpassungsfortbildung.

Praxisfall 5

„Aufstiegs-BAföG bekommt jeder automatisch nach der Ausbildung.“

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

Kaufmännischer Ausbildungsbetrieb

Eine Ausbilderin erklärt, jeder erfolgreiche Ausbildungsabsolvent erhalte automatisch Aufstiegs-BAföG für jede beliebige Weiterbildung.

Das ist zu pauschal.

Förderprogramme haben jeweils eigene Voraussetzungen. Maßnahme, Fortbildungsziel und persönliche Situation müssen geprüft werden.

Merkhilfe

Das WEITER-Schema

W – Wünsche und Kompetenzen klären
Wo steht die Person, wohin möchte sie?

E – Entwicklungswege sammeln
Betrieblich, fachlich und formal geregelte Wege vergleichen.

I – Individuelle Voraussetzungen prüfen
Nicht jede Weiterbildung passt zu jeder Ausgangslage.

T – Tätigkeit und Unternehmensbedarf einbeziehen
Entwicklung soll zur beruflichen Praxis passen.

E – Ermöglichung und Förderung prüfen
Zeit, Kosten, Förderung und organisatorische Unterstützung klären.

R – Realistischen Entwicklungsplan vereinbaren
Konkrete nächste Schritte festlegen.

WEITER ist eine SemaTrain-Merkhilfe.
Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsverfahren.

Prüfungsfallen

Diese Aussagen sind falsch oder zu pauschal

„Mit bestandener Abschlussprüfung entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.“

Falsch. Das Bestehen allein bewirkt dies nicht.

„§ 24 BBiG bedeutet, dass jeder Ausbildungsabsolvent automatisch übernommen werden muss.“

Falsch. Die Vorschrift betrifft tatsächliche Weiterarbeit ohne ausdrückliche Vereinbarung.

„Berufliche Weiterbildung bedeutet immer Aufstieg in eine Führungsposition.“

Falsch. Auch Anpassung, Spezialisierung und horizontale Entwicklung können Weiterbildungsziele sein.

„Anpassungsfortbildung und höherqualifizierende Berufsbildung sind dasselbe.“

Falsch. § 1 Abs. 4 BBiG unterscheidet beide Funktionen ausdrücklich.

„Die höherqualifizierende Berufsbildung hat nur zwei Fortbildungsstufen.“

Falsch. § 53a BBiG nennt drei Stufen.

„Bachelor Professional ist automatisch ein akademischer Bachelorabschluss.“

Falsch. Berufliche und akademische Bildung bleiben unterschiedliche Bildungswege.

„DQR-Niveau 6 bedeutet automatisch Hochschulzulassung und identische Rechtswirkungen.“

Falsch. Eine DQR-Zuordnung schafft solche formalen Berechtigungen nicht automatisch.

„Gleichwertig bedeutet gleichartig.“

Falsch. Gleichwertige Qualifikationen können aus unterschiedlichen Bildungsbereichen stammen und für unterschiedliche Aufgaben qualifizieren.

„Aufstiegs-BAföG erhält jeder nach einer Berufsausbildung für jede beliebige Weiterbildung.“

Falsch. Fördervoraussetzungen müssen für die konkrete Maßnahme und Person geprüft werden.

„Ein Weiterbildungsstipendium entsteht automatisch mit einer bestandenen Berufsausbildung.“

Falsch. Das Programm hat ein Bewerbungs- beziehungsweise Auswahlverfahren und eigene Voraussetzungen.

„Im Handwerk existiert keine dreistufige höherqualifizierende Berufsbildung.“

Falsch. § 42a HwO enthält eine parallele Drei-Stufen-Systematik.

„Karriereberatung bedeutet, allen leistungsstarken Auszubildenden dieselbe Fortbildung zu empfehlen.“

Falsch. Beratung muss individuelle Ziele, Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Selbsttest

Selbsttest: Entwicklungswege und Weiterbildung

Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.

1 Was verlangt § 3 Abs. 4 Nr. 4 AEVO?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Welche Aussage zu § 24 BBiG ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

3 Welche zwei Funktionen beruflicher Fortbildung unterscheidet § 1 Abs. 4 BBiG?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

4 Welche drei Fortbildungsstufen nennt § 53a BBiG?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

5 Welcher Fortbildungsstufe ist der Bachelor Professional zugeordnet?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

6 Welche Aussage zum DQR-Niveau 6 ist fachlich korrekt?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Was ist ein typisches Ziel einer Anpassungsfortbildung?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

8 Welche Aussage zur Handwerksordnung ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

9 Welche Punkte gehören zu einer guten individuellen Weiterbildungsberatung?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

10 Welche Aussage zum Aufstiegs-BAföG ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

11 Welche Aussage zum Weiterbildungsstipendium ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

12 Eine Fachkraft möchte sich fachlich spezialisieren, aber keine Führungsrolle übernehmen. Welche Beratung ist am sinnvollsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

Primär- und Fachquellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

Aktueller Rahmenplan

Übernahme, Karriereplanung, lebensbegleitendes Lernen, Weiterbildungswege und Förderung.

BIBB HA135 →

Berufliche Fortbildung

Anpassungsfortbildung und höherqualifizierende Berufsbildung.

§ 1 BBiG →

Weiterarbeit

Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Weiterbeschäftigung ohne ausdrückliche Vereinbarung.

§ 24 BBiG →

Fortbildungsstufen

Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional.

§ 53a BBiG →

Höherqualifizierende Berufsbildung

Systematik und Einordnung der drei Stufen.

BIBB →

Handwerk

Parallele Fortbildungsstufen nach der Handwerksordnung.

§ 42a HwO →

Weiterbildungsstipendium

Förderprogramm für beruflich Qualifizierte mit eigenen Auswahlvoraussetzungen.

SBB →