Vorwissen
Welche fachlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sind bereits vorhanden?
HF3 · Kapitel 1
Gute Ausbildung besteht nicht darin, Wissen möglichst vollständig vorzutragen. Ausbilder gestalten Bedingungen, unter denen Auszubildende berufliche Aufgaben zunehmend selbstständig verstehen, bearbeiten, kontrollieren und reflektieren können.
Prüfungswissen
§ 3 Abs. 3 Nr. 1 AEVO verlangt, lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen sowie Rückmeldungen zu geben und zu empfangen.
Der aktuelle BIBB-Rahmenplan konkretisiert das deutlich. Ausbilder sollen unter anderem:
Lernvoraussetzungen
Lernförderung beginnt mit einer realistischen Einschätzung der jeweiligen Ausgangslage.
Welche fachlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sind bereits vorhanden?
Welche Strategien nutzt die Person bereits, um neue Inhalte zu verstehen, zu üben und anzuwenden?
Können Arbeitsaufträge, Fachbegriffe und Sicherheitsinformationen sicher verstanden werden?
Welche Aufgaben erscheinen sinnvoll, herausfordernd oder anschlussfähig an bestehende Interessen?
Wie viel Struktur benötigt die Person momentan, und welche Entscheidungen kann sie bereits selbst übernehmen?
Gibt es Barrieren oder besondere Rahmenbedingungen, die beim Lernprozess berücksichtigt werden müssen?
Keine Schubladen
Für die AEVO ist entscheidend, die tatsächlichen individuellen Voraussetzungen eines Auszubildenden zu berücksichtigen.
Eine Person lediglich dauerhaft als „visuellen“, „auditiven“ oder „praktischen Lerntyp“ einzuordnen, ersetzt keine Analyse von Vorwissen, konkreter Aufgabe, Lernfortschritt und Unterstützungsbedarf.
Nicht fragen: „Welcher feste Lerntyp ist diese Person?“
Besser: „Welche Lernvoraussetzungen bestehen bei dieser konkreten Aufgabe und welche Lernaktivität unterstützt den nächsten Entwicklungsschritt?“
Lernumgebung
Der aktuelle Rahmenplan nennt ausdrücklich organisatorische, räumliche, zeitliche und digitale Lernumgebungen.
Zuständigkeiten, Arbeitsaufträge, Lernziele und Ansprechpartner müssen nachvollziehbar sein.
Arbeitsplatz, Ausstattung, Sicherheit und mögliche Störquellen beeinflussen die Lernbedingungen.
Neue oder schwierige Aufgaben benötigen ausreichend Lern-, Übungs- und Reflexionszeit.
Digitale Werkzeuge müssen zur Aufgabe, zum Ausbildungsstand und zum Lernziel passen und dürfen Betreuung nicht einfach ersetzen.
Belastung
Der BIBB-Rahmenplan nennt Tagesleistungskurve, Ermüdung und Erholung ausdrücklich als mögliche Inhalte.
Für die Ausbildungspraxis folgt daraus: Schwierige neue Aufgaben, Pausen und Übungsphasen sollten sinnvoll geplant werden.
Aus dem Hinweis auf Tagesleistungskurven folgt nicht, dass jeder Mensch zu exakt denselben Uhrzeiten dieselbe Leistungsfähigkeit besitzt.
Aufgabe, Arbeitszeit, individuelle Voraussetzungen, Belastung und Erholung müssen situationsbezogen berücksichtigt werden.
Lernkultur
Berufliche Handlungsfähigkeit entsteht nicht, wenn Auszubildende dauerhaft nur detaillierte Einzelanweisungen ausführen.
Mit wachsender Kompetenz sollten sie zunehmend lernen, Aufgaben selbst zu:
Der Ausbilder verändert dabei seine Rolle: von stärkerer Anleitung bei neuen Aufgaben hin zu Lernprozessbegleitung, Rückfragen und Reflexion, sobald mehr Selbstständigkeit möglich ist.
Selbstgesteuertes Lernen
Selbstgesteuertes Lernen bedeutet, Verantwortung für Teile des eigenen Lernprozesses zu übernehmen.
Dazu können beispielsweise gehören:
Wenn der Ausbilder lediglich sagt „Mach das irgendwie selbst“, entsteht noch keine lernförderliche Selbststeuerung.
Umfang der Freiheit und Unterstützung müssen zum Ausbildungsstand passen.
Motivation
Lernmotivation kann unter anderem dadurch unterstützt werden, dass Auszubildende den Sinn einer Aufgabe verstehen, erreichbare Fortschritte wahrnehmen und zunehmend Verantwortung übernehmen können.
Warum ist die Aufgabe für einen realen Arbeits- oder Geschäftsprozess wichtig?
Eine Aufgabe sollte weder dauerhaft unterfordern noch ohne ausreichende Unterstützung überfordern.
Sichtbare Fortschritte helfen, die eigene Entwicklung wahrzunehmen.
Mit wachsender Kompetenz können Entscheidungsspielräume schrittweise erweitert werden.
Konkrete Anerkennung erfolgreicher Arbeit kann Orientierung und Motivation unterstützen.
Auszubildende benötigen Informationen darüber, was bereits gelingt und woran als Nächstes gearbeitet werden sollte.
Ziele
Auszubildende können zielgerichteter lernen, wenn klar ist, welches Ergebnis oder welche Kompetenz am Ende eines Lernabschnitts erwartet wird.
Unpräzise: „Heute machen wir Datenbanken.“
Präziser: „Am Ende der Aufgabe können Sie für einen gegebenen Anwendungsfall ein einfaches relationales Datenmodell erstellen und Ihre Tabellenbeziehungen begründen.“
Fehlerkultur
Eine lernförderliche Fehlerkultur bedeutet, Fehler nicht automatisch persönlich abzuwerten, sondern ihre Ursache zu untersuchen.
Bei Arbeitssicherheit, Datenschutz, Gesundheit, Gefährdung anderer Personen oder hohen betrieblichen Risiken können klare Grenzen und unmittelbares Eingreifen erforderlich sein.
Lernförderung und betriebliche Schutzpflichten müssen gemeinsam betrachtet werden.
Feedback
Das BIBB hebt regelmäßige Feedbackgespräche als Instrument zur Förderung von Entwicklung, Motivation und Zusammenarbeit hervor.
Feedback sollte möglichst:
Eine beobachtbare Situation beschreiben, statt die gesamte Person zu bewerten.
Der Bezug zur Situation sollte für beide Seiten noch nachvollziehbar sein.
Nicht nur Defizite benennen, sondern einen nächsten Schritt ermöglichen.
Selbsteinschätzung und Sichtweise des Auszubildenden einbeziehen.
Verhalten und Ergebnis beurteilen, nicht die Persönlichkeit pauschal etikettieren.
Anforderungen und Bewertungsmaßstab transparent machen.
Beispiel
„Du bist einfach unzuverlässig.“
Das ist ein pauschales Personenurteil und beschreibt weder Situation noch gewünschte Veränderung präzise.
„Die beiden letzten Arbeitsprotokolle wurden jeweils einen Tag nach dem vereinbarten Termin abgegeben. Dadurch konnte die Prüfung der Ergebnisse nicht wie geplant stattfinden. Was hat die rechtzeitige Abgabe verhindert, und wie organisieren wir den nächsten Termin?“
Beobachtung, Auswirkung und nächster Schritt werden voneinander getrennt.
Feedback empfangen
AEVO 3.1 verlangt ausdrücklich nicht nur, Rückmeldung zu geben, sondern sie auch zu empfangen.
Ausbilder können beispielsweise fragen:
Rückmeldungen können Informationen darüber liefern, wie verständlich und lernwirksam die Ausbildung tatsächlich gestaltet wurde.
Das bedeutet nicht, dass jede geäußerte Präferenz automatisch umgesetzt werden muss.
Lern- und Arbeitstechniken
Der aktuelle AEVO-Rahmenplan nennt die Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken ausdrücklich.
Komplexe Arbeitsaufträge in überprüfbare Teilschritte zerlegen.
Geeignete Quellen auswählen, Informationen prüfen und Wesentliches herausarbeiten.
Notizen, Checklisten, Dokumentationen oder andere geeignete Hilfsmittel verwenden.
Vor Abgabe prüfen, ob Anforderungen, Qualitätskriterien und Lernziel erfüllt sind.
Dokumentation
Der BIBB-Rahmenplan nennt beispielsweise Ausbildungsnachweis, Lernmanagementsysteme und digitale Beurteilungssysteme als Möglichkeiten zur Dokumentation und Reflexion.
Der gesetzliche Ausbildungsnachweis besitzt darüber hinaus eine eigene Grundlage im BBiG.
Ausbildende müssen die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten, diesen regelmäßig durchsehen und Gelegenheit geben, ihn am Arbeitsplatz zu führen.
Führungsverhalten
Der AEVO-Rahmenplan nennt situatives Führungsverhalten, transparente Information, Vorbildverhalten, Lob und Anerkennung, Zielvereinbarung sowie konstruktive Kritik.
Auch das BBiG enthält einen weitergehenden Schutz- und Entwicklungsauftrag. Ausbildende müssen dafür sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.
Digitales mobiles Ausbilden
§ 28 Abs. 2 BBiG erlaubt in angemessenem Umfang digitales mobiles Ausbilden, ohne dass Ausbilder und Auszubildender gleichzeitig am selben Ort sein müssen.
Dafür verlangt das Gesetz insbesondere:
Als wesentlich nennt das Gesetz insbesondere, dass der Ausbilder zu den betriebsüblichen Zeiten erreichbar ist, den Lernprozess steuert und begleitet und den Lernfortschritt kontrolliert.
Ein Laptop und ein Videokonferenzzugang allein erfüllen noch nicht die Anforderungen an einen begleiteten betrieblichen Lernprozess.
Praxisfall
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
Ein Auszubildender im ersten Ausbildungsjahr erhält erstmals den Auftrag, einen internen Testserver einzurichten.
Der Ausbilder erklärt nur: „Die Zugangsdaten liegen irgendwo im Wiki. Such dir alles zusammen und melde dich, wenn du fertig bist.“
Nach einer Stunde hat der Auszubildende mehrfach nachgefragt. Der Ausbilder bewertet ihn deshalb als „unselbstständig“.
Diese Schlussfolgerung ist voreilig.
War das erwartete Ergebnis überhaupt eindeutig beschrieben?
Verfügt der Auszubildende bereits über die notwendigen technischen Grundlagen?
Sind Dokumentation, Berechtigungen und Hilfsmittel tatsächlich auffindbar und geeignet?
Ist eine völlig offene Aufgabe für den aktuellen Ausbildungsstand angemessen?
Transfer
Erst kleine klar begrenzte Systemaufgabe, später eigenständige Planung komplexerer Kundenanforderungen.
Erst vorbereitete Vorgänge bearbeiten, später Kundenanfragen zunehmend selbstständig steuern.
Erst Arbeitsschritte mit enger Begleitung, später eigenständige Planung, Durchführung und Qualitätskontrolle.
Erst einzelne Prozessschritte, später vollständige Abläufe von Wareneingang bis Versand nachvollziehen.
Vertiefung
Der Open-Access-Fachbeitrag behandelt unter anderem Planung, Motivation, Aktivierung, Kommunikation und die Überprüfung der Wirksamkeit von Lehr- und Lernprozessen.
Er ergänzt dieses AEVO-Kapitel als wissenschaftlich orientierte Vertiefung, ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen AEVO- und BBiG-Grundlagen.
Prüfungssystematik
1. Lernziel klären
Was soll der Auszubildende anschließend können?
2. Lernvoraussetzungen prüfen
Welches Vorwissen und welche Erfahrungen bestehen?
3. Rahmenbedingungen prüfen
Zeit, Raum, Materialien,
digitale Systeme und Ansprechpartner?
4. Unterstützungsgrad prüfen
Zu viel Steuerung,
zu wenig Unterstützung
oder angemessene Lernbegleitung?
5. Motivation und Sinn prüfen
Ist der Berufsbezug erkennbar?
6. Rückmeldung organisieren
Weiß der Auszubildende,
was gelingt und was verbessert werden soll?
7. Feedback empfangen
Welche Hinweise liefert der Auszubildende
über die Gestaltung der Lernsituation?
8. nächsten Lernschritt ableiten
Welche Aufgabe oder Unterstützung
ist als Nächstes sinnvoll?
Prüfungsfallen
Falsch. Lernprozessbegleitung, angemessene Unterstützung und Rückmeldung bleiben erforderlich.
Zu pauschal. Für die Ausbildung sind konkrete Lernvoraussetzungen, Aufgabe, Vorwissen und Lernfortschritt entscheidend.
Falsch. Lernförderliche Fehleranalyse hebt Sicherheits- und Schutzanforderungen nicht auf.
Falsch. Feedback soll Orientierung für die Kompetenzentwicklung geben und auch gelingende Aspekte sichtbar machen.
Falsch. Ausbilder können motivierende Bedingungen schaffen, aber Motivation nicht per Befehl herstellen.
Falsch. § 28 Abs. 2 BBiG verlangt unter anderem geeignete Inhalte, gleichwertige Qualität, Erreichbarkeit und Lernprozessbegleitung.
Selbsttest
Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.
Primär- und Fachquellen
Lernförderliche Bedingungen, motivierende Lernkultur und Feedback.
Lernvoraussetzungen, Lernumgebung, Motivation, Fehlerkultur und Lernprozessbegleitung.
Lernprozessbegleitung, Feedback und handlungsorientierte Ausbildung.
Berufliche Handlungsfähigkeit, charakterliche Förderung, Ausbildungsnachweis und Schutz.
Voraussetzungen für Distanzvermittlung im betrieblichen Lernen.
Pflicht des Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises.
Mathias Ellmann: Effektives Lehren und Lernen in der Informatik, Wirtschaftsinformatik und verwandten Fachgebieten.