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HF3 · Kapitel 1

Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen

Gute Ausbildung besteht nicht darin, Wissen möglichst vollständig vorzutragen. Ausbilder gestalten Bedingungen, unter denen Auszubildende berufliche Aufgaben zunehmend selbstständig verstehen, bearbeiten, kontrollieren und reflektieren können.

Prüfungswissen

Was verlangt die AEVO?

§ 3 Abs. 3 Nr. 1 AEVO verlangt, lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen sowie Rückmeldungen zu geben und zu empfangen.

Der aktuelle BIBB-Rahmenplan konkretisiert das deutlich. Ausbilder sollen unter anderem:

Lernvoraussetzungen

Nicht alle Auszubildenden starten am selben Punkt

Lernförderung beginnt mit einer realistischen Einschätzung der jeweiligen Ausgangslage.

Vorwissen

Welche fachlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sind bereits vorhanden?

Lernerfahrung

Welche Strategien nutzt die Person bereits, um neue Inhalte zu verstehen, zu üben und anzuwenden?

Sprachliche Voraussetzungen

Können Arbeitsaufträge, Fachbegriffe und Sicherheitsinformationen sicher verstanden werden?

Motivation und Interessen

Welche Aufgaben erscheinen sinnvoll, herausfordernd oder anschlussfähig an bestehende Interessen?

Selbstständigkeit

Wie viel Struktur benötigt die Person momentan, und welche Entscheidungen kann sie bereits selbst übernehmen?

Unterstützungsbedarf

Gibt es Barrieren oder besondere Rahmenbedingungen, die beim Lernprozess berücksichtigt werden müssen?

Keine Schubladen

Lernvoraussetzungen sind mehr als vermeintliche „Lerntypen“

Für die AEVO ist entscheidend, die tatsächlichen individuellen Voraussetzungen eines Auszubildenden zu berücksichtigen.

Eine Person lediglich dauerhaft als „visuellen“, „auditiven“ oder „praktischen Lerntyp“ einzuordnen, ersetzt keine Analyse von Vorwissen, konkreter Aufgabe, Lernfortschritt und Unterstützungsbedarf.

Prüfungslogik

Nicht fragen: „Welcher feste Lerntyp ist diese Person?“

Besser: „Welche Lernvoraussetzungen bestehen bei dieser konkreten Aufgabe und welche Lernaktivität unterstützt den nächsten Entwicklungsschritt?“

Lernumgebung

Lernförderliche Bedingungen sind auch organisatorisch

Der aktuelle Rahmenplan nennt ausdrücklich organisatorische, räumliche, zeitliche und digitale Lernumgebungen.

Organisatorisch

Zuständigkeiten, Arbeitsaufträge, Lernziele und Ansprechpartner müssen nachvollziehbar sein.

Räumlich

Arbeitsplatz, Ausstattung, Sicherheit und mögliche Störquellen beeinflussen die Lernbedingungen.

Zeitlich

Neue oder schwierige Aufgaben benötigen ausreichend Lern-, Übungs- und Reflexionszeit.

Digital

Digitale Werkzeuge müssen zur Aufgabe, zum Ausbildungsstand und zum Lernziel passen und dürfen Betreuung nicht einfach ersetzen.

Belastung

Leistungsfähigkeit ist nicht zu jeder Zeit identisch

Der BIBB-Rahmenplan nennt Tagesleistungskurve, Ermüdung und Erholung ausdrücklich als mögliche Inhalte.

Für die Ausbildungspraxis folgt daraus: Schwierige neue Aufgaben, Pausen und Übungsphasen sollten sinnvoll geplant werden.

Keine starre Universalkurve

Aus dem Hinweis auf Tagesleistungskurven folgt nicht, dass jeder Mensch zu exakt denselben Uhrzeiten dieselbe Leistungsfähigkeit besitzt.

Aufgabe, Arbeitszeit, individuelle Voraussetzungen, Belastung und Erholung müssen situationsbezogen berücksichtigt werden.

Lernkultur

Vom Vormachen zum zunehmend selbstständigen Handeln

Berufliche Handlungsfähigkeit entsteht nicht, wenn Auszubildende dauerhaft nur detaillierte Einzelanweisungen ausführen.

Mit wachsender Kompetenz sollten sie zunehmend lernen, Aufgaben selbst zu:

  1. erfassen,
  2. planen,
  3. bearbeiten,
  4. kontrollieren,
  5. bewerten und
  6. reflektieren.

Der Ausbilder verändert dabei seine Rolle: von stärkerer Anleitung bei neuen Aufgaben hin zu Lernprozessbegleitung, Rückfragen und Reflexion, sobald mehr Selbstständigkeit möglich ist.

Selbstgesteuertes Lernen

Selbstständig lernen heißt nicht: allein gelassen werden

Selbstgesteuertes Lernen bedeutet, Verantwortung für Teile des eigenen Lernprozesses zu übernehmen.

Dazu können beispielsweise gehören:

Selbststeuerung ≠ fehlende Betreuung

Wenn der Ausbilder lediglich sagt „Mach das irgendwie selbst“, entsteht noch keine lernförderliche Selbststeuerung.

Umfang der Freiheit und Unterstützung müssen zum Ausbildungsstand passen.

Motivation

Motivation lässt sich unterstützen – aber nicht per Anweisung erzeugen

Lernmotivation kann unter anderem dadurch unterstützt werden, dass Auszubildende den Sinn einer Aufgabe verstehen, erreichbare Fortschritte wahrnehmen und zunehmend Verantwortung übernehmen können.

Sinn und Berufsbezug

Warum ist die Aufgabe für einen realen Arbeits- oder Geschäftsprozess wichtig?

Passende Herausforderung

Eine Aufgabe sollte weder dauerhaft unterfordern noch ohne ausreichende Unterstützung überfordern.

Kompetenzerleben

Sichtbare Fortschritte helfen, die eigene Entwicklung wahrzunehmen.

Verantwortung

Mit wachsender Kompetenz können Entscheidungsspielräume schrittweise erweitert werden.

Anerkennung

Konkrete Anerkennung erfolgreicher Arbeit kann Orientierung und Motivation unterstützen.

Feedback

Auszubildende benötigen Informationen darüber, was bereits gelingt und woran als Nächstes gearbeitet werden sollte.

Ziele

Lernziele schaffen Orientierung

Auszubildende können zielgerichteter lernen, wenn klar ist, welches Ergebnis oder welche Kompetenz am Ende eines Lernabschnitts erwartet wird.

Beispiel

Unpräzise: „Heute machen wir Datenbanken.“

Präziser: „Am Ende der Aufgabe können Sie für einen gegebenen Anwendungsfall ein einfaches relationales Datenmodell erstellen und Ihre Tabellenbeziehungen begründen.“

Praxisheuristik:
Ziele sollten so konkret formuliert sein, dass Ausbilder und Auszubildender später nachvollziehen können, ob der angestrebte Kompetenzzuwachs erreicht wurde.

Fehlerkultur

Fehler können Lerninformationen liefern

Eine lernförderliche Fehlerkultur bedeutet, Fehler nicht automatisch persönlich abzuwerten, sondern ihre Ursache zu untersuchen.

Aus einem Fehler können Fragen entstehen:

  • Was war das beabsichtigte Ergebnis?
  • Was ist tatsächlich passiert?
  • An welchem Schritt entstand die Abweichung?
  • Welche Information oder Kompetenz fehlte?
  • Wie kann der nächste Versuch verbessert werden?

Fehlerkultur bedeutet nicht: jeder Fehler ist folgenlos zulässig

Bei Arbeitssicherheit, Datenschutz, Gesundheit, Gefährdung anderer Personen oder hohen betrieblichen Risiken können klare Grenzen und unmittelbares Eingreifen erforderlich sein.

Lernförderung und betriebliche Schutzpflichten müssen gemeinsam betrachtet werden.

Feedback

Gutes Feedback beschreibt beobachtbares Verhalten

Das BIBB hebt regelmäßige Feedbackgespräche als Instrument zur Förderung von Entwicklung, Motivation und Zusammenarbeit hervor.

Feedback sollte möglichst:

Konkret

Eine beobachtbare Situation beschreiben, statt die gesamte Person zu bewerten.

Zeitnah

Der Bezug zur Situation sollte für beide Seiten noch nachvollziehbar sein.

Entwicklungsorientiert

Nicht nur Defizite benennen, sondern einen nächsten Schritt ermöglichen.

Dialogisch

Selbsteinschätzung und Sichtweise des Auszubildenden einbeziehen.

Sachlich

Verhalten und Ergebnis beurteilen, nicht die Persönlichkeit pauschal etikettieren.

Nachvollziehbar

Anforderungen und Bewertungsmaßstab transparent machen.

Beispiel

Personenurteil oder entwicklungsorientiertes Feedback?

Ungünstig

„Du bist einfach unzuverlässig.“

Das ist ein pauschales Personenurteil und beschreibt weder Situation noch gewünschte Veränderung präzise.

Konstruktiver

„Die beiden letzten Arbeitsprotokolle wurden jeweils einen Tag nach dem vereinbarten Termin abgegeben. Dadurch konnte die Prüfung der Ergebnisse nicht wie geplant stattfinden. Was hat die rechtzeitige Abgabe verhindert, und wie organisieren wir den nächsten Termin?“

Beobachtung, Auswirkung und nächster Schritt werden voneinander getrennt.

Feedback empfangen

Auch der Ausbilder ist Teil des Lernsystems

AEVO 3.1 verlangt ausdrücklich nicht nur, Rückmeldung zu geben, sondern sie auch zu empfangen.

Ausbilder können beispielsweise fragen:

  • War der Arbeitsauftrag verständlich?
  • Welche Information hat gefehlt?
  • Wo war zu viel oder zu wenig Unterstützung?
  • Welche Lernphase war besonders hilfreich?
  • Was sollte beim nächsten Auftrag anders gestaltet werden?

Feedback an den Ausbilder ist kein Autoritätsverlust

Rückmeldungen können Informationen darüber liefern, wie verständlich und lernwirksam die Ausbildung tatsächlich gestaltet wurde.

Das bedeutet nicht, dass jede geäußerte Präferenz automatisch umgesetzt werden muss.

Lern- und Arbeitstechniken

Auszubildende sollen auch lernen, wie sie lernen und arbeiten

Der aktuelle AEVO-Rahmenplan nennt die Vermittlung von Lern- und Arbeitstechniken ausdrücklich.

Aufgaben strukturieren

Komplexe Arbeitsaufträge in überprüfbare Teilschritte zerlegen.

Informationen recherchieren

Geeignete Quellen auswählen, Informationen prüfen und Wesentliches herausarbeiten.

Ergebnisse sichern

Notizen, Checklisten, Dokumentationen oder andere geeignete Hilfsmittel verwenden.

Eigene Arbeit kontrollieren

Vor Abgabe prüfen, ob Anforderungen, Qualitätskriterien und Lernziel erfüllt sind.

Dokumentation

Lernentwicklung sichtbar machen

Der BIBB-Rahmenplan nennt beispielsweise Ausbildungsnachweis, Lernmanagementsysteme und digitale Beurteilungssysteme als Möglichkeiten zur Dokumentation und Reflexion.

Der gesetzliche Ausbildungsnachweis besitzt darüber hinaus eine eigene Grundlage im BBiG.

Ausbildende müssen die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten, diesen regelmäßig durchsehen und Gelegenheit geben, ihn am Arbeitsplatz zu führen.

Führungsverhalten

Ausbilder gestalten nicht nur Inhalte, sondern auch Verhalten

Der AEVO-Rahmenplan nennt situatives Führungsverhalten, transparente Information, Vorbildverhalten, Lob und Anerkennung, Zielvereinbarung sowie konstruktive Kritik.

Auch das BBiG enthält einen weitergehenden Schutz- und Entwicklungsauftrag. Ausbildende müssen dafür sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.

Digitales mobiles Ausbilden

Distanz ist möglich – Ausbildungsqualität muss gleichwertig bleiben

§ 28 Abs. 2 BBiG erlaubt in angemessenem Umfang digitales mobiles Ausbilden, ohne dass Ausbilder und Auszubildender gleichzeitig am selben Ort sein müssen.

Dafür verlangt das Gesetz insbesondere:

Als wesentlich nennt das Gesetz insbesondere, dass der Ausbilder zu den betriebsüblichen Zeiten erreichbar ist, den Lernprozess steuert und begleitet und den Lernfortschritt kontrolliert.

Rechtsgrundlage § 28 Abs. 2 BBiG

Homeoffice ≠ automatisch digitales mobiles Ausbilden guter Qualität

Ein Laptop und ein Videokonferenzzugang allein erfüllen noch nicht die Anforderungen an einen begleiteten betrieblichen Lernprozess.

Praxisfall

Der Auszubildende fragt zu oft – oder die Lernumgebung ist falsch gestaltet?

Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall

IT-Dienstleistungsbetrieb

Ein Auszubildender im ersten Ausbildungsjahr erhält erstmals den Auftrag, einen internen Testserver einzurichten.

Der Ausbilder erklärt nur: „Die Zugangsdaten liegen irgendwo im Wiki. Such dir alles zusammen und melde dich, wenn du fertig bist.“

Nach einer Stunde hat der Auszubildende mehrfach nachgefragt. Der Ausbilder bewertet ihn deshalb als „unselbstständig“.

Diese Schlussfolgerung ist voreilig.

Aufgabenklarheit prüfen

War das erwartete Ergebnis überhaupt eindeutig beschrieben?

Vorwissen prüfen

Verfügt der Auszubildende bereits über die notwendigen technischen Grundlagen?

Ressourcen prüfen

Sind Dokumentation, Berechtigungen und Hilfsmittel tatsächlich auffindbar und geeignet?

Unterstützungsgrad prüfen

Ist eine völlig offene Aufgabe für den aktuellen Ausbildungsstand angemessen?

Konsequenz:
Selbstständigkeit kann ein Lernziel sein. Sie darf aber nicht dadurch „geprüft“ werden, dass notwendige Orientierung künstlich vorenthalten wird.

Transfer

Dasselbe Prinzip in verschiedenen Berufen

IT

Erst kleine klar begrenzte Systemaufgabe, später eigenständige Planung komplexerer Kundenanforderungen.

Kaufmännisch

Erst vorbereitete Vorgänge bearbeiten, später Kundenanfragen zunehmend selbstständig steuern.

Technik

Erst Arbeitsschritte mit enger Begleitung, später eigenständige Planung, Durchführung und Qualitätskontrolle.

Logistik

Erst einzelne Prozessschritte, später vollständige Abläufe von Wareneingang bis Versand nachvollziehen.

Vertiefung

Fachbeitrag von Mathias Ellmann

Effektives Lehren und Lernen in der Informatik, Wirtschaftsinformatik und verwandten Fachgebieten

Der Open-Access-Fachbeitrag behandelt unter anderem Planung, Motivation, Aktivierung, Kommunikation und die Überprüfung der Wirksamkeit von Lehr- und Lernprozessen.

Er ergänzt dieses AEVO-Kapitel als wissenschaftlich orientierte Vertiefung, ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen AEVO- und BBiG-Grundlagen.

Fachbeitrag bei Springer Nature öffnen →

Prüfungssystematik

So analysieren Sie eine gestörte Lernsituation

1. Lernziel klären
Was soll der Auszubildende anschließend können?

2. Lernvoraussetzungen prüfen
Welches Vorwissen und welche Erfahrungen bestehen?

3. Rahmenbedingungen prüfen
Zeit, Raum, Materialien, digitale Systeme und Ansprechpartner?

4. Unterstützungsgrad prüfen
Zu viel Steuerung, zu wenig Unterstützung oder angemessene Lernbegleitung?

5. Motivation und Sinn prüfen
Ist der Berufsbezug erkennbar?

6. Rückmeldung organisieren
Weiß der Auszubildende, was gelingt und was verbessert werden soll?

7. Feedback empfangen
Welche Hinweise liefert der Auszubildende über die Gestaltung der Lernsituation?

8. nächsten Lernschritt ableiten
Welche Aufgabe oder Unterstützung ist als Nächstes sinnvoll?

Prüfungsfallen

Diese Pauschalaussagen sind problematisch

„Selbstgesteuertes Lernen bedeutet, dass der Ausbilder sich nicht einmischt.“

Falsch. Lernprozessbegleitung, angemessene Unterstützung und Rückmeldung bleiben erforderlich.

„Jeder Auszubildende hat einen einzigen festen Lerntyp.“

Zu pauschal. Für die Ausbildung sind konkrete Lernvoraussetzungen, Aufgabe, Vorwissen und Lernfortschritt entscheidend.

„Fehler müssen in guter Ausbildung immer toleriert werden.“

Falsch. Lernförderliche Fehleranalyse hebt Sicherheits- und Schutzanforderungen nicht auf.

„Feedback bedeutet vor allem, Schwächen aufzuzählen.“

Falsch. Feedback soll Orientierung für die Kompetenzentwicklung geben und auch gelingende Aspekte sichtbar machen.

„Motivation kann einfach angeordnet werden.“

Falsch. Ausbilder können motivierende Bedingungen schaffen, aber Motivation nicht per Befehl herstellen.

„Digitales Ausbilden bedeutet lediglich, Dateien online bereitzustellen.“

Falsch. § 28 Abs. 2 BBiG verlangt unter anderem geeignete Inhalte, gleichwertige Qualität, Erreichbarkeit und Lernprozessbegleitung.

Selbsttest

Selbsttest: Lernförderliche Bedingungen

Kostenloser Kapitelcheck mit vollständig eigenständig entwickelten Fragen.

1 Welche Kompetenz verlangt § 3 Abs. 3 Nr. 1 AEVO?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

2 Welche Dimensionen einer Lernumgebung nennt der aktuelle BIBB-Rahmenplan beispielhaft?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

3 Welche Aussage zu selbstgesteuertem Lernen ist am zutreffendsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

4 Welche Feedbackform ist am ehesten lernförderlich?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

5 Welche Aussage zur Fehlerkultur ist fachlich am saubersten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

6 Welche Aussage zur Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen ist am sinnvollsten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

7 Welche Aussage zu Tagesleistungskurven ist am saubersten?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

8 Welche Anforderungen nennt § 28 Abs. 2 BBiG für digitales mobiles Ausbilden?

Mehrfachauswahl – eine oder mehrere Antworten können richtig sein.

9 Welche zusätzliche Pflicht enthält § 14 Abs. 1 Nr. 5 BBiG?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

10 Welche Aussage zum Feedback der Auszubildenden an den Ausbilder ist richtig?

Einfachauswahl – genau eine Antwort ist richtig.

Primär- und Fachquellen

Dieses Kapitel selbst nachprüfen

BIBB: Didaktik und Methodik

Lernprozessbegleitung, Feedback und handlungsorientierte Ausbildung.

BIBB →

Pflichten des Ausbildenden

Berufliche Handlungsfähigkeit, charakterliche Förderung, Ausbildungsnachweis und Schutz.

§ 14 BBiG →

Digitales mobiles Ausbilden

Voraussetzungen für Distanzvermittlung im betrieblichen Lernen.

§ 28 Abs. 2 BBiG →

Ausbildungsnachweis

Pflicht des Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises.

§ 13 BBiG →