Fachkräfte entwickeln
Ein Betrieb kann Nachwuchskräfte über einen längeren Zeitraum entwickeln und dabei berufliche Kompetenzen mit realen betrieblichen Arbeitsprozessen verbinden.
HF1 · Kapitel 1
Warum bilden Unternehmen aus? Eine gute AEVO-Antwort nennt nicht nur Vorteile. Sie kann den möglichen Nutzen begründen, Aufwand und Voraussetzungen berücksichtigen und eine betriebliche Entscheidung nachvollziehbar abwägen.
Prüfungswissen
Im ersten Handlungsfeld sollen Ausbilderinnen und Ausbilder die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen können. Entscheidend ist also nicht bloß das Aufzählen positiver Schlagworte, sondern eine nachvollziehbare Begründung.
„Ausbildung kann für einen Betrieb nützlich sein“ ist eine begründbare Aussage. „Ausbildung lohnt sich für jeden Betrieb“ wäre dagegen eine zu weitgehende Verallgemeinerung. Ob eine Ausbildung sinnvoll ist, hängt von Bedarf, Ausbildungsfähigkeit, Ressourcen und konkreter Planung ab.
Rechtlicher Kern
Berufsausbildung soll die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt erforderlich sind. Außerdem soll der Erwerb der notwendigen Berufserfahrung ermöglicht werden. Das Berufsbildungsgesetz fasst dies als berufliche Handlungsfähigkeit zusammen.
Der Ausbildende muss die Berufsausbildung so organisieren, dass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die Ausbildung ist planmäßig sowie zeitlich und sachlich gegliedert durchzuführen.
Produktive Mitarbeit ist deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Grenze setzt jedoch der Ausbildungszweck: Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die diesem Zweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Betriebliche Perspektive
Die folgenden Punkte sind betriebswirtschaftliche Nutzenüberlegungen. Sie sind keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Ein Betrieb kann Nachwuchskräfte über einen längeren Zeitraum entwickeln und dabei berufliche Kompetenzen mit realen betrieblichen Arbeitsprozessen verbinden.
Auszubildende lernen Produkte, Prozesse, Qualitätsanforderungen und Zusammenarbeit im konkreten Betrieb bereits während der Ausbildung kennen.
Eigene Ausbildung kann eine zusätzliche Möglichkeit sein, zukünftigen Personalbedarf zu decken und die Abhängigkeit von kurzfristiger externer Rekrutierung zu verringern.
Während einer Ausbildung können sich Betrieb und Auszubildende über einen längeren Zeitraum kennenlernen. Eine spätere Übernahme kann dadurch fundierter entschieden werden.
Aktuelle BIBB-Daten
Die BIBB-Kosten-Nutzen-Erhebung 2022/2023 liefert aktuelle empirische Durchschnittswerte für Deutschland. Die Zahlen beschreiben betriebswirtschaftliche Größen und sind keine gesetzlichen AEVO-Grenzwerte.
Im Durchschnitt entstanden pro Auszubildender beziehungsweise Auszubildendem und Jahr Bruttokosten von 26.210 €.
Durch produktive Leistungen der Auszubildenden entstanden im Durchschnitt Erträge von 18.124 €.
Nach Abzug der produktiven Erträge verblieben durchschnittlich 8.086 € Nettokosten je Auszubildender beziehungsweise Auszubildendem und Jahr.
Rund 26 % der Auszubildenden erwirtschafteten bereits während der Ausbildungszeit Nettoerträge für ihren Betrieb.
Durchschnittlich entfielen 15.808 € auf die Personalkosten der Auszubildenden, 6.471 € auf das Ausbildungspersonal, 1.148 € auf Anlage- und Sachkosten sowie 2.783 € auf sonstige Kosten.
Das BIBB beziffert die durchschnittlichen Personalgewinnungskosten für eine neu eingestellte Fachkraft auf 13.689 €. Eigene Ausbildung kann deshalb zusätzlich wirtschaftlichen Nutzen haben, wenn später externe Rekrutierungskosten vermieden werden.
Abwägung
Eine seriöse Ausbildungsentscheidung betrachtet nicht nur mögliche Vorteile. Ausbildung benötigt Zeit, qualifiziertes Personal, geeignete Arbeits- und Lernmöglichkeiten, Ausbildungsmittel, Organisation und finanzielle Ressourcen.
Ausbilderinnen, Ausbilder und ausbildende Fachkräfte benötigen Zeit für Anleitung, Lernbegleitung, Rückmeldung, Leistungsfeststellung und Ausbildungsorganisation.
Geeignete Arbeitsplätze, Ausbildungsmittel und die planmäßige Vermittlung der Ausbildungsinhalte müssen sichergestellt werden.
Erforderliche Ausbildungsmittel sind den Auszubildenden nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Praxisfall
Vollständig fiktiver SemaTrain-Praxisfall
Ein mittelständischer Betrieb mit 82 Beschäftigten plant für die kommenden Jahre einen neuen Geschäftsbereich. Gleichzeitig werden mehrere erfahrene Fachkräfte voraussichtlich altersbedingt ausscheiden. Die Geschäftsführung überlegt, erstmals selbst auszubilden.
Die Aussage „Wir brauchen künftig Fachkräfte, also müssen wir ausbilden“ reicht für eine fundierte Entscheidung noch nicht aus. Zunächst ist unter anderem zu prüfen, welche Qualifikationen künftig benötigt werden, welcher Ausbildungsberuf dazu passt, ob der Betrieb die erforderlichen Inhalte vermitteln kann und ob genügend personelle und sachliche Ausbildungskapazitäten vorhanden sind.
Aus dem erwarteten Fachkräftebedarf folgt nicht automatisch, dass eigene Ausbildung die beste oder einzige Lösung ist. Die Schlussfolgerung wird erst tragfähig, wenn weitere Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Mögliche Argumentationskette:
zukünftiger Fachkräftebedarf +
geeigneter Ausbildungsberuf +
geeigneter Betrieb +
geeignetes Ausbildungspersonal +
ausreichende Ressourcen
→ eigene Ausbildung kann eine sinnvolle Maßnahme der
Personalentwicklung sein.
Transfer
Ein IT-Dienstleister erwartet dauerhaft mehr Bedarf an Fachkräften. Entscheidend ist nicht nur der Bedarf: Auch Ausbildungsinhalte, reale Arbeitsprozesse und qualifiziertes Ausbildungspersonal müssen passen.
Ein Handelsbetrieb kann Nachwuchskräfte schrittweise mit Einkauf, Auftragsbearbeitung und Kundenprozessen vertraut machen. Die Ausbildung muss dennoch den vollständigen Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsberufs entsprechen.
Ein Produktionsbetrieb investiert in neue Anlagen. Eigene Ausbildung kann Teil der langfristigen Kompetenzentwicklung sein, wenn die erforderlichen Ausbildungsinhalte tatsächlich vermittelt werden können.
Ein wachsendes Lager- und Distributionsgeschäft kann zusätzlichen Fachkräftebedarf erzeugen. Vor neuen Ausbildungsplätzen müssen Bedarf und Ausbildungsfähigkeit getrennt geprüft werden.
Prüfungsfallen
Zu pauschal. Fachkräftebedarf ist ein wichtiges Argument, ersetzt aber nicht die Prüfung der betrieblichen Voraussetzungen.
Ebenfalls zu pauschal. Reale Arbeit kann Teil der Ausbildung sein. Die Aufgaben müssen jedoch dem Ausbildungszweck dienen und angemessen sein.
Falsch angesetzt. Gesetzlicher Zweck ist der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Ein möglicher betriebswirtschaftlicher Nutzen ändert diesen Zweck nicht.
Nein. Nutzenargumente müssen auf den konkreten Betrieb, seine Ziele und seine Ausbildungsmöglichkeiten bezogen werden.
Selbsttest
Alle Fragen und Antwortmöglichkeiten wurden für dieses Lernportal eigenständig entwickelt.
Primärquellen
Handlungsfeld 1 und die sieben dort genannten Kompetenzbereiche.
Ausbildungsziel und grundlegende Pflichten des Ausbildenden.